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Community / / Airbus Beluga XL erhält das Bugtor

Beitrag 1 - 15 von 17
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Beitrag vom 05.12.2017 - 18:24 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
Spricht eigentlich technisch/von der Größe der zu befördernden Teile etwas dagegen, dass Boeing einen Beluga XL verwendet, bzw. Airbus einen B747-Dreamlifter?

Das das aus Prestigegründen natürlich keiner der beiden Flugzeughersteller machen würde, ist mir natürlich klar.
Beitrag vom 05.12.2017 - 18:33 Uhr
UserA330BR
YSSY
User (62 Beiträge)
Airbus's erster "Beluga" war doch eine umgebaute Boeing, ich weiss im Moment nicht mehr die Typenbezeichnung, war aber auch schon ein riesiger Turboprop.
In BRE wurde extra die Piste um ca. 600 m verlängert.....ausschlieslich für den "Beluga" .
Beitrag vom 05.12.2017 - 18:42 Uhr
UserDevrag
User (7 Beiträge)
@A330BR

Super Guppy
Beitrag vom 05.12.2017 - 18:45 Uhr
User
User ( Beiträge)
ich weiss im Moment nicht mehr die Typenbezeichnung

B-377-SG(T)

Beluga wurden die nicht genannt. Daher waren die A300-600ST die ersten Belugas.

Dieser Beitrag wurde am 05.12.2017 18:46 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.12.2017 - 18:55 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
@A330BR

Stimmt schon. Nur damals gab es ja noch überhaupt kein Basisflugzeug seitens Airbus, was man zum Spezialfrachter hätte umbauen können. Da gab es die "gesichtswahrende Option" also überhaupt nicht.
Beitrag vom 05.12.2017 - 18:57 Uhr
UserAlfred
User (273 Beiträge)
@nessie,
wenn ich mich nicht täusche, ist die Produktionsmenge solcher Flugzeuge auf 5 Exemplare begrenzt, da bei einer höheren Stückzahl die normale aufwendige Zulassng erfolgen müsste. So jedoch gelten sie wohl als eine Art Prototyp.
Beitrag vom 05.12.2017 - 20:10 Uhr
UserHans von Ohain
User (206 Beiträge)
Weiß jemand zufällig was mit den alten Belugas passiert? Ich stelle mir die nähmlich als heiß begehrt vor da die als Zweistrahler auf das Ladevolumen bezogen äußerst effizient sein dürften. Klar ist der A300 schon älter aber die Konkurenz hat halt doppelt oder sogar dreimal soviele Triebwerke (wenn man die Antonov als Konkurenz sieht - an Masse kann die natürlich mehr tragen).
Beitrag vom 06.12.2017 - 08:03 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Weiß jemand zufällig was mit den alten Belugas passiert? Ich stelle mir die nähmlich als heiß begehrt vor da die als Zweistrahler auf das Ladevolumen bezogen äußerst effizient sein dürften. Klar ist der A300 schon älter aber die Konkurenz hat halt doppelt oder sogar dreimal soviele Triebwerke (wenn man die Antonov als Konkurenz sieht - an Masse kann die natürlich mehr tragen).

Ich denke nicht, dass sie soooo beliebt sein werden. Für die Nutzung ist jede Menge spezielles Ladegerät notwendig und der zugegebenermaßen volumenmäßig sehr große Frachtraum ist nicht druckbeaufschlagt oder klimatisiert. Auch ist die gewichtsmäßige Nutzlast nicht so berauschend. War eben für Flugzeugteile nicht notwendig. Insofern ist der allgemeine Nutzen eher beschränkt.
Insofern ist der Beluga keine wirkliche Konkurrenz zu Antonov oder anderen Transportern.
Beitrag vom 06.12.2017 - 11:10 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)
@nessie,
wenn ich mich nicht täusche, ist die Produktionsmenge solcher Flugzeuge auf 5 Exemplare begrenzt, da bei einer höheren Stückzahl die normale aufwendige Zulassng erfolgen müsste. So jedoch gelten sie wohl als eine Art Prototyp.

Moment mal. Bedeutet das etwa, dass täglich mehrmals ein nicht komplett zugelassenes Flugzeug über mein Haus fliegt? Sollte ich das meiner Versicherung mitteilen oder lieber gleich das Haus verkaufen? *kopfschüttel*
Beitrag vom 06.12.2017 - 13:28 Uhr
UserMuck
User (293 Beiträge)
@ 25.1309:
Moment mal. Bedeutet das etwa, dass täglich mehrmals ein nicht komplett zugelassenes Flugzeug über mein Haus fliegt?

Ich weiß nicht wo Sie wohnen, aber falls ab und zu ein Beluga über Ihr Haus fliegt: Ja!

Sollte ich das meiner Versicherung mitteilen

Das muss nicht sein, denn der Beluga ist mit einem sogenannten Restrictive Type-Certificate zugelassen, also wie andere Flugzeuge mit einem (normalen) Type-Certificate eben das: Zugelassen!

Nur eben nicht nach, wenn Sie so wollen, "komletten" Zulassungsbestimmungen, die Airbus z.B. für einen A350 erfüllen musste.

Zu Ihrem Kommentar bleibt mir also nur eines übrig: *kopfschüttel*


Dieser Beitrag wurde am 06.12.2017 13:35 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.12.2017 - 14:15 Uhr
UserDannySchneider
User (2 Beiträge)
Nun ja, so ganz ist das nicht korrekt. Eine Musterzulassung basiert u.a. immer auf eine Certification Specification (CS, Bauvorschriften), Großflugzeuge unterliegen hier der CS-25. Auch der A300-600ST, wie der Beluga korrekt heißt, unterliegt dieser Bauvorschrift. Und damit gelten für ihn die gleichen Bauanforderung, wie auch für einen A350 oder einem A330. Mit der Abnahme durch die EASA wurde die Musterzulassung für den Beluga erteilt, sprich, er ist genauso vollständig zugelassen, wie auch jedes andere Flugzeug von Airbus. Ein "Restricted Type Certificate" sagt nur aus, dass das Luftfahrzeug nur für einen besonderen Zweck zugelassen wurde, in dem Fall des Beluga halt der Beförderung von Spezialfracht. Dennoch ist dieses eine vollständige Musterzulassung durch die EASA. Von daher dürfen Sie sich freuen, wenn Sie einen Beluga über ihrem Haus sehen, aber sicherlich keine Sorgen machen :)
Beitrag vom 06.12.2017 - 14:43 Uhr
UserMuck
User (293 Beiträge)
Es gelten die gleichen Bauanforderungen aber nicht die gleichen Zulassungsbestimmungen, und um die ging es.
Beitrag vom 06.12.2017 - 15:02 Uhr
UserDannySchneider
User (2 Beiträge)
Die "Zulassungsbestimmungen", respektive die "Durchführungsbestimmung für die Zulassung" sind im EASA Regelwerk Part 21 festgelegt und gelten für alle Luftfahrzeuge. Hinsichtlich der Durchführungsbestimmungen (Zulassungsbestimmungen) gibt es also keinen Unterschied, egal ob Diamond DA-42 oder A300-600ST.
Beitrag vom 06.12.2017 - 17:18 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Die "Zulassungsbestimmungen", respektive die "Durchführungsbestimmung für die Zulassung" sind im EASA Regelwerk Part 21 festgelegt und gelten für alle Luftfahrzeuge. Hinsichtlich der Durchführungsbestimmungen (Zulassungsbestimmungen) gibt es also keinen Unterschied, egal ob Diamond DA-42 oder A300-600ST.

Leider nicht korrekt, da gibt es eine Abgespeckte Musterzulassung die bis zu einer Flotte von 5 Flugzeugen mit Einzelabnahme (diese entfällt mit Erteilung der Typenzulassung) möglich, für dieses Restricted Type Certificate müssen nicht sämtliche Nachweise erbracht werden, die für ein normales Type Certificate erbracht werden müssen. und es gelten auch nicht alle Paragrafen der CS25.

Die A300-600ST hat kein Type Certificate der EASA erhalten. Sie wird, vollkommen gesetzeskonform, mit einem Restricted Type Certificate der EASA in einer Kleinflotte betrieben.

 https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA_R-TCDS_EASA.A.014_Issue6.pdf

Die DA-42 fällt übrigens auch nicht unter die CS-25 (Large Airplanes), denn sie ist leichter als 5,7Tonnen, für diese gilt die CS-23, wie auch in dem Type Certificate unter Certification Basis zu erkennen.
 http://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA-TCDS_DA42_A005%20issue%2024.pdf


Einen fröhlichen Nikolaustag aus dem nördlichen Harzvorland wünscht
menschmeier

Dieser Beitrag wurde am 06.12.2017 17:19 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.12.2017 - 23:09 Uhr
UserMHalblaub
User (763 Beiträge)
Weiß jemand zufällig was mit den alten Belugas passiert? Ich stelle mir die nähmlich als heiß begehrt vor da die als Zweistrahler auf das Ladevolumen bezogen äußerst effizient sein dürften. Klar ist der A300 schon älter aber die Konkurenz hat halt doppelt oder sogar dreimal soviele Triebwerke (wenn man die Antonov als Konkurenz sieht - an Masse kann die natürlich mehr tragen).

Die werden wohl einfach weiter für Airbus fliegen bis sie ausgeflogen sind aber eben nicht unbedingt A350-Flügel. Airbus erweitert gerade die Produktion und da wird wohl jeder Flieger gebraucht.

Dieser Beitrag wurde am 06.12.2017 23:10 Uhr bearbeitet.
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