Community / / Gewerkschaften fordern tiefgreifende...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 24.09.2020 - 19:52 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Ahja, es soll keiner weniger als 50% Teilzeit arbeiten, aber entlassen werden soll gleichzeitig natürlich auch Niemand.

Ja ne, is klar...
Beitrag vom 25.09.2020 - 07:43 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Fordern kann man viel, wie die Gewerkschaft aber verhindern will das bei dem Einbruch eine 2-stellige Prozentzahl an Jobs wegfallen, ist mir schleierhaft.

Die Prognosen gehen von einer Erholung bis 2024/25 auf das Niveau von 2019 aus.
D.h. man hat jetzt noch 3-4 Jahre, in denen man 30-40-50-60% zuviel Kappazität hat für die vorhandenen Nachfrage.
Wie lange die Staaten das finanzieren können und wollen, ist eine andere Frage.
Das die Branche schon zuvor nicht annähernd so konsolidiert war wie sie z.b. in den USA konsolidiert ist und eh schon überkappazitäten vorhanden waren, mal aussen vor gelassen.

Stand heute hat jede Airline min. 20% zuviel Gerät und Personal für die nächsten 12-18 Monate. Was soll damit passieren?

Das ist auch volkswirtschaftlich ein Desaster, denn da hängt massig Humankapital in aktuell unproduktiven Positionen.

Das ist doch das Thema, um das sich die Gewerkschaften kümmern müssen.
Beitrag vom 25.09.2020 - 11:17 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, wieso die Gewerkschaften genau das fordern was nix bringt, ja sogar kontraproduktiv ist:
Teilzeit kann in der jetzigen Situation Jobs erhalten. Minijobs dienen in der Regel nicht als alleinige Erwerbsgrundlage und entgegen einer landläufigen Meinung geht der Wunsch nach einem Minijob meistens vom Arbeitnehmer aus (für den AG sind die Abgaben sogar höher als bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung).
Die Bekämpfung der sog. atypischen Beschäftigung (nach Definition der Gewerkschaften alles, was nicht klassischer Vollzeitjob ist) ist doch ein Griff in die tiefste Mottenkiste.

Die Branche bräuchte eigentlich, was z.B. am Bau längst Realität ist: Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist verboten, es gibt einen branchenspezifischen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag und einen allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag.