Community / / Streit um Wiederzulassung der 737 MAX

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Beitrag vom 13.09.2019 - 14:35 Uhr
UserMHalblaub
User (750 Beiträge)
Airbus könnte natürlich profitieren. Die A320-Reihe ist zwar voll ausgelastet aber die Produktion der kleineren A220 könnte mehr Flugzeuge produzieren. Nur bis diese Flieger bei einer Airline wären, gehen zwei bis drei Jahre ab Bestellung ins Land. Bis dahin sollten die MAX aber wirklich fliegen. Ob nun mit zwei oder drei Anstellwinkelgebern, neuen Computern, größerem Leitwerk oder gar einem echten Fly-By-Wire, wie es die demnächst hauseigene E2-Serie hat.

Hier mal ganz konkret was die EASA fordert:
 http://www.europarl.europa.eu/cmsdata/186500/20190903_EASA_Ky-original.pdf
Beitrag vom 13.09.2019 - 19:41 Uhr
Usermenschmeier
User (709 Beiträge)
Die B737Max wird nie und nimmer ein echtes Fly By Wire bekommen können. Denn spätestens dann ist ein Grandfarthering der Musterzulassung nicht mehr möglich, auch nicht wenn die FAA zweimal wegschaut. Dann ist es ein neues Flugzeug und muss die heutigen Vorschriften erfüllen. Und dazu gehören dann, unter anderem, breitere Notausstiege und ein breiterer Gang.
Beitrag vom 14.09.2019 - 10:04 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Die B737Max wird nie und nimmer ein echtes Fly By Wire bekommen können. Denn spätestens dann ist ein Grandfarthering der Musterzulassung nicht mehr möglich, auch nicht wenn die FAA zweimal wegschaut. Dann ist es ein neues Flugzeug und muss die heutigen Vorschriften erfüllen. Und dazu gehören dann, unter anderem, breitere Notausstiege und ein breiterer Gang.

Wie beurteilen Sie die Frage ob MCAS ein Mini-FBW durch die Hintertür darstellt, dass eigentlich eine FBW-Zulassung benötigt hätte?
Beitrag vom 14.09.2019 - 11:04 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Das "neue" MACAS soll doch nur ein bisschen gegensteuern. Der Pilot behält die volle Kontrolle...
Gibt es noch weitere Helferlein?
Beitrag vom 15.09.2019 - 15:25 Uhr
Userdlehmann66
User (519 Beiträge)
Mich würde auch interessieren, was die IATA oder EASA oder FAA Regularien genau sagen, ab wann eine Neuzulassung notwendig ist. Ich vermute, dass die Frage jetzt schon einige Anwälte beschäftigt. Hat da jemand Zugriff auf die Dokumente, die das festlegen?
Danke