Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Keine Entschädigung für unwirksame...

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Beitrag vom 31.05.2020 - 14:24 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Ein schöner Phyrrussieg. Und wer bezahlt nun die Anwalts- und Gerichtskosten? Wenn es die Kläger trifft, sollten die den Rechtsberater mal in die Pflicht nehmen.
Beitrag vom 31.05.2020 - 18:22 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Ein schöner Phyrrussieg. Und wer bezahlt nun die Anwalts- und Gerichtskosten? Wenn es die Kläger trifft, sollten die den Rechtsberater mal in die Pflicht nehmen.

Ich glaube, es ist klar geregelt, wer in einem Gerichtsverfahren die Kosten zu übernehmen hat.
Beitrag vom 31.05.2020 - 18:47 Uhr
Usercokoyn
User (54 Beiträge)
Wieso haftet nicht der Insolvenzverwalter wenn er die Kündigung ausgesprochen hat? Er hat ja auch genug Geld bekommen, dass er für Sachen den Kopf hinhalten muss. Wenn dieser nun einen Fehler begeht, sollte er auch dafür haften. Oder übersehe ich etwas? Juristen hier im Forum?
Beitrag vom 31.05.2020 - 19:51 Uhr
UserKutscher777
User (67 Beiträge)
Kein Jurist- nur ein blöder Kutscher... Aber ganz deiner Meinung!!

Dass sich der Insolvenzverwalter mit fehlender Masse herausreden kann- ein Skandal! Wenn er (bei seinem Gehalt) zu blöd ist, formfehlerfrei zu kündigen, dann müsste ER haften!

Ganz ehrlich: So wird es nix mehr in Deutschland...
Beitrag vom 31.05.2020 - 20:01 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Wieso haftet nicht der Insolvenzverwalter wenn er die Kündigung ausgesprochen hat? Er hat ja auch genug Geld bekommen, dass er für Sachen den Kopf hinhalten muss. Wenn dieser nun einen Fehler begeht, sollte er auch dafür haften. Oder übersehe ich etwas? Juristen hier im Forum?

Vielleicht übernimmt er ja die Anwalts- und Gerichtskosten. Es ist garantiert klar gesetzlich geregelt, wer diese Kosten zu übernehmen hat. Kein Grund, sich über Dinge aufzuregen, die wir nicht wissen.
Oder wissen Sie mehr zur Kostenübernahme?
Beitrag vom 31.05.2020 - 20:16 Uhr
UserKutscher777
User (67 Beiträge)
Ich glaube, Sie verstehen etwas falsch... Der Insolvenzverwalter müsste eigentlich Gehälter der letzten Jahre zahlen- schließlich hat er nicht gekündigt. War aber sein Auftrag. Kann er nicht zahlen? Na dann: Privatinsolvenz...
Beitrag vom 31.05.2020 - 20:19 Uhr
Usercokoyn
User (54 Beiträge)
Ich glaube, Sie verstehen etwas falsch... Der Insolvenzverwalter müsste eigentlich Gehälter der letzten Jahre zahlen- schließlich hat er nicht gekündigt. War aber sein Auftrag. Kann er nicht zahlen? Na dann: Privatinsolvenz...

Genau. Es geht mir nicht um die Gerichtskosten. Die muss er auf jeden Fall zahlen, meiner Meinung nach. Aber die erstrittenen Löhne sind halt auch bei ihm zu holen, wenn er nicht korrekt gekündigt hat. Es war ja er und nicht die insolvente Air Berlin, die die Kündigungen ausgesprochen hat.
Beitrag vom 31.05.2020 - 20:22 Uhr
User4
User (359 Beiträge)
Das werden die Richter schon wissen. Also was solls.
Beitrag vom 31.05.2020 - 20:52 Uhr
UserJoachimE
User (459 Beiträge)
In Deutschland ist es meines Wissens so geregelt, daß bei Arbeitsrechtsprozessen in der ersten Runde jeder seine eigenen Kosten zahlt, unabhängig davon, wer wie auch immer gewinnt.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, bleibt so oder so auf seinen Kosten sitzen.

Dieser Beitrag wurde am 31.05.2020 20:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.05.2020 - 21:22 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Genau. Es geht mir nicht um die Gerichtskosten. Die muss er auf jeden Fall zahlen, meiner Meinung nach. Aber die erstrittenen Löhne sind halt auch bei ihm zu holen, wenn er nicht korrekt gekündigt hat. Es war ja er und nicht die insolvente Air Berlin, die die Kündigungen ausgesprochen hat.

Löhne für was? Fürs Nichtarbeiten bei einer insolventen Airline? Weil ein Formfehler begangen wurde?
Beitrag vom 31.05.2020 - 21:23 Uhr
UserKutscher777
User (67 Beiträge)
@4 Offensichtlich glauben Sie an Richter in Deutschland?
Beitrag vom 31.05.2020 - 21:26 Uhr
UserKutscher777
User (67 Beiträge)
@Gordon: Ja!
Beitrag vom 31.05.2020 - 21:35 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
@Gordon: Ja!

Ich glaube, das wird nichts.
Der Arbeitgeber war insolvent, da gibt es keinen Lohn mehr. Nur weil es in der falschen Stadt angezeigt wurde, bleibt doch diese Tatsache bestehen.
Aber das ist auch völlig gleichgültig. Wer bei einer Insolvenz wie bedacht wird, ist klar geregelt. Wegen eines Formfehlers wird sich daran nichts ändern.
Diese Diskussion führt zu nichts.
Beitrag vom 01.06.2020 - 12:38 Uhr
UserDebaser
User (386 Beiträge)
Die Kollegen sollen mal lieber aufpassen, daß das ganze nicht nach hinten losgeht: Von dem Urteil wird auch das Arbeitsamt Wind bekommen, und es würde mich nicht wundern, wenn die das damals gezahlte ALG-1 zurückfordern, weil es ja keine Kündigung gegeben hat.
Beitrag vom 01.06.2020 - 13:40 Uhr
User4
User (359 Beiträge)
Das werden die Richter schon wissen. Also was solls.
@4 Offensichtlich glauben Sie an Richter in Deutschland?
Klar. Zumindest ist das nachvollziehbar im Gegensatz hierzu:
Löhne für was? Fürs Nichtarbeiten bei einer insolventen Airline? Weil ein Formfehler begangen wurde?
@Gordon: Ja!
Das ist ja wohl was für Spinner und Ignoranten.
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