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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa will 1.100 Stellen im Cock...

Beitrag 1 - 15 von 23
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Beitrag vom 25.09.2020 - 17:09 Uhr
User4UPilot
User (425 Beiträge)
Lasst euch nicht unterkriegen- ab Q2 bedeutet ja in der aktuellen Situation, dass noch Luft nach oben ist. Der Kernmarke "drohen” die Verluste ja dann erst frühestens Ende kommenden Jahres- das heisst es kann noch viel passieren..
Beitrag vom 25.09.2020 - 19:25 Uhr
Userstanfield
User (258 Beiträge)
Bei den öffentlich-rechtlichen heißt es "bis 2022" soll das geschehen. Demnach geht man intern wohl zumindest davon aus, länger handlungsfähig zu bleiben, als das Geld nach heutigen Prognosen reichen wird. Es bleibt spannend, wie die 1.100 Cockpitstellen festgelegt werden. Die letzten der Sen-Liste wäre zu einfach und würde durch notwendig werdende Quer-Schulungen nochmals Kosten verursachen. Zudem würde man nur die günstigstens Kollegen "loswerden" und hätte anschließend zu wenige FOs. Da kommt viel Arbeit auf die Verwaltung zu.
Beitrag vom 25.09.2020 - 20:08 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Bis Ende 2021 läuft ja auch das KUG. Also passt das auch bis 2022. Je früher man diese in die ÜV schickt, desto teurer wird es auch.
Beitrag vom 25.09.2020 - 20:17 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Bis Ende 2021 läuft ja auch das KUG. Also passt das auch bis 2022. Je früher man diese in die ÜV schickt, desto teurer wird es auch.

Wieso wird das teurer? Solange das KUG läuft zahlt man doch jedem Monat einen Aufstockungsbetrag.
Beitrag vom 25.09.2020 - 20:20 Uhr
Userflydc9
User (791 Beiträge)
Es bleibt spannend, wie die 1.100 Cockpitstellen festgelegt werden. Die letzten der Sen-Liste wäre zu einfach und würde durch notwendig werdende Quer-Schulungen nochmals Kosten verursachen. Zudem würde man nur die günstigstens Kollegen "loswerden" und hätte anschließend zu wenige FOs. Da kommt viel Arbeit auf die Verwaltung zu.

Da macht es doch mehr sinn, die Piloten jener Flugzeugmuster abzubauen, die nicht mehr in Zukunft fliegen werden (A380/A346 Piloten) Da sind die meisten sowieso schon über 55, da passt es ja dann auch , diese in die Übergangsversorgung zu entlassen.
Beitrag vom 25.09.2020 - 20:48 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Bis Ende 2021 läuft ja auch das KUG. Also passt das auch bis 2022. Je früher man diese in die ÜV schickt, desto teurer wird es auch.

Wieso wird das teurer? Solange das KUG läuft zahlt man doch jedem Monat einen Aufstockungsbetrag.

Schickst du jemanden ein Jahr vorher in die ÜV, so erhält auch mehr aus der ÜV, als wenn er später in die ÜV müsste.
Beitrag vom 25.09.2020 - 21:19 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Bis Ende 2021 läuft ja auch das KUG. Also passt das auch bis 2022. Je früher man diese in die ÜV schickt, desto teurer wird es auch.

Wieso wird das teurer? Solange das KUG läuft zahlt man doch jedem Monat einen Aufstockungsbetrag.

Offensichtlich ist es für die Firma aber günstiger, die Leute während der Kurzarbeit an Bord zu halten, anstatt ihnen mit Anreizprogrammen den Eintritt in die ÜV schmackhaft zu machen. Wie sonst erklären Sie sich, dass die Arbeitgeberseite bislang noch keine Verhandlungen über Anreizprogramme für einen Arbeitsplatzabbau gestartet hat?
Beitrag vom 25.09.2020 - 23:11 Uhr
User
User ( Beiträge)
KUG Fortgeltung tritt nicht automatisch ein, sondern muß idR zwischen Vorstand und BR vereinbart werden.

Wenn sich LH tatsächlich sanieren will, erscheint das nur noch über eine Insolvenz möglich.

Anreizprogramme sind überflüssig.

Ausgaben für künftige ÜV sowie für Betriebsrenten werden daurch ebenso eingespart. Sofern laufende ÜV und Betriebsrenten versichert sind, kommt es darauf an, in welcher Summe diese Versicherung tatsächlich leisten kann, ohne m itgerissen zu werden.

Die Alten lassen sich für die LH sehr viel billiger entsorgen.
Die Jungen können dadurch an der deutlich billigeren Leine gehalten werden.
Beitrag vom 25.09.2020 - 23:51 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Wenn sich LH tatsächlich sanieren will, erscheint das nur noch über eine Insolvenz möglich.

Wenn eine Insolvenz die Lösung aller Probleme ist, hätte man es schon längst gemacht. Aber wie es scheint, bietet dieser Weg nicht nur Vorteile.
Beitrag vom 26.09.2020 - 04:49 Uhr
UserGroße Krügerkl..
User (1383 Beiträge)
Bei den öffentlich-rechtlichen heißt es "bis 2022" soll das geschehen. Demnach geht man intern wohl zumindest davon aus, länger handlungsfähig zu bleiben, als das Geld nach heutigen Prognosen reichen wird. Es bleibt spannend, wie die 1.100 Cockpitstellen festgelegt werden. Die letzten der Sen-Liste wäre zu einfach und würde durch notwendig werdende Quer-Schulungen nochmals Kosten verursachen. Zudem würde man nur die günstigstens Kollegen "loswerden" und hätte anschließend zu wenige FOs. Da kommt viel Arbeit auf die Verwaltung zu.

Das läuft in dem Ausmass eh immer mit sozialplan und den gewerkschaften.
d.h. die LH kann nicht einfach die teuersten ANs loswerden, und auch das kostet abfindungen, umschulungen, frührente, etc.
Anschließend hat man dann meistens Lücken in der Altersstruktur.

Corona ist also doch ein black swan für die Luftfahrt. Wobei man zuminderst von den Erfahrungen 9/11 lernen kann.
Beitrag vom 26.09.2020 - 07:25 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Offensichtlich ist es für die Firma aber günstiger, die Leute während der Kurzarbeit an Bord zu halten, anstatt ihnen mit Anreizprogrammen den Eintritt in die ÜV schmackhaft zu machen. Wie sonst erklären Sie sich, dass die Arbeitgeberseite bislang noch keine Verhandlungen über Anreizprogramme für einen Arbeitsplatzabbau gestartet hat?

Was ich glaube spielt hier doch keine Rolle. Was der CEO des Hubs FRA diese Woche gesagt hat vielleicht schon. Er hat es am Beispiel Cockpit festgemacht, es gilt aber für alle Mitarbeitergruppen:

>>Vor den zu erwartenden betriebsbedingten Kündigungen muss es Verhandlungen mit der Personalvertretung Cockpit zu einem IASP geben, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Um 2022 handlungsfähig zu sein, muss daher heute schon mit diesem Prozess begonnen werden.
Mit dem Cockpit gibt es eine Kurzfristvereinbarung mit der VC bis Ende 2020, die die Kurzarbeit regelt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Diese Regelung hat eine Nachwirkung bis März 2021. Wenn ein Mitarbeiter in Kurzarbeit ist, kann man ihm nicht kündigen. Aber Mitarbeiter, die nicht gekündigt wurden, können in Kurzarbeit sein. Darüber wird jetzt mit der Personalvertretung zu sprechen sein>>

So der CEO des HUB FRA.

Man beschäftigt sich anscheinend mit der Beendigung der Kurzarbeit, um betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu können.
Von kostenintensiven Anreizprogrammen für einen Arbeitsplatzabbau hat er nicht gesprochen. Wozu auch?

Dieser Beitrag wurde am 26.09.2020 07:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.09.2020 - 08:24 Uhr
User
User ( Beiträge)
Wenn sich LH tatsächlich sanieren will, erscheint das nur noch über eine Insolvenz möglich.

Wenn eine Insolvenz die Lösung aller Probleme ist, hätte man es schon längst gemacht. Aber wie es scheint, bietet dieser Weg nicht nur Vorteile.

Viri, schön, daß du abermals eine deiner Platitüden abgesondert hast.

--------

gordon,
auf welche Rechtsgrundlage stützt sich deine Ansicht der Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit, die bis 31.12.2020 befristet wurde?

Mitarbeitern in Kurzarbeit kann nur dann nicht gekündigt werden, wenn in der vorbezeichneten Betriebsvereinbarung (BV) die Vereinbarung getroffen wurde, daß für die Laufzeit der BV betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.

Personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

gordon, zu ziehst (unbewußt?) den zutreffenden Schluß, daß - nicht nur LH - wenig bis kein Interesse an der Verlängerung einer BV Kurzarbeit hat, die betriebsbedingte Kündigungen für die Dauer ihrer Laufzeit ausschließt.

Faktisch sind betriebsbedingte Kündigungen ab 01.01.2021 möglich, wenn keine Verlängerung der BV Kurzarbeit beschlossen wird (Nahtlosigkeit) UND der Passus über den Ausschluß betriebsbedingter Kündigung für die Dauer der BV erhalten bleibt.

Ebenso zutreffend monierst du das Fehlen von Anreizprogrammen.
Ziel ist es, das betriebswirtschaftliche Mittel der Insolvenz (in welcher gesetzlich vorgeschriebenen Form auch immer) zum Einsatz zu bringen, weil sich die bisherigen - und von LH selbst maximal geförderten - Strukturen beim besten Willen nicht anders bwegen oder gar beseitigen lassen.

Arbeitgeberseitige Verlautbarungen auf dem Weg zu diesem Ziel sind ungefähr so ernst zu nehmen, wie Werbeversprechungen. Gleiches gilt für Prognosen - iFv Durchhalteparolen - alles werde wieder genau so, wie es einmal war.

Durch die Bundesregierung wurde unlängst die Möglichkeit eröffnet, derartige Betriebsvereinbarungen nunmehr bis längstens 31.12.2021 abschließen bzw. verlängern zu dürfen - zum ersten Mal in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik.

Jetzt sind Arbeitgeber und BR am Zug, diese eröffnete Möglichkeit umzusetzen.

Bei anderen Arbeitgebern als LH wurde BV Kurzarbeit sogleich bis 31.03.2021 vereinbart, inkl. Ausschluß bb Kdgn. Am Gründonnerstag können bereits bb Kdgn zugestellt werden, wenn keine ... siehe oben.

Betriebsbedingte Kündigungen ziehen bekanntlich Kündigungsschutzklagen nach sich.
In Verbindung mit Leistungen der AfA sogar zwingend.

Die schlagartige Freisetzung von Arbeitnehmern gelingt Arbeitgebern problemlos durch eine wohlgewählte Form der Insolvenz. Der Markenname, die Markenkennzeichen gehen durch eine Insolvenz nicht verloren. Die kauft beispielsweise Heinz Hermann Thiele ...
Die Marke LH mit ihren Markenkennzeichen wird es nach einer Insolvenz weiterhin geben.
Eine Rechtsnachfolge ist damit nicht verbunden.

Fazit:
LH mag daran gewöhnt sein, sich stets nur in der Blase eigenen Umfangs zu betrachten.
Realiter ist LH - spätestens nach Einstieg des Bundes - Bestandteil der gesamten, volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise geworden.
Zielführend lösungsorientierte Ansätze lassen sich bei Betrachtung gem. Fazit Satz 1 nicht erzielen.
Beitrag vom 26.09.2020 - 09:31 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Wenn sich LH tatsächlich sanieren will, erscheint das nur noch über eine Insolvenz möglich.

Wenn eine Insolvenz die Lösung aller Probleme ist, hätte man es schon längst gemacht. Aber wie es scheint, bietet dieser Weg nicht nur Vorteile.

Viri, schön, daß du abermals eine deiner Platitüden abgesondert hast.

--------

gordon,
auf welche Rechtsgrundlage stützt sich deine Ansicht der Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit, die bis 31.12.2020 befristet wurde?

Ich habe keine Ansichten zu diesem Thema, sondern lediglich aufgezeigt, was der CEO der Frankfurter Belegschaft diese Woche gesagt hat.

Mitarbeitern in Kurzarbeit kann nur dann nicht gekündigt werden, wenn in der vorbezeichneten Betriebsvereinbarung (BV) die Vereinbarung getroffen wurde, daß für die Laufzeit der BV betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind.

Personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

gordon, zu ziehst (unbewußt?) den zutreffenden Schluß, daß - nicht nur LH - wenig bis kein Interesse an der Verlängerung einer BV Kurzarbeit hat, die betriebsbedingte Kündigungen für die Dauer ihrer Laufzeit ausschließt.

Das hat der CEO der Frankfurter Belegschaft ziemlich klar so ausgedrückt.

Vor allem wird man bei den höherbezahlten Mitarbeitern wenig Interesse haben, da durch die Aufstockung hier nur ein kleiner Teil der Personalkosten eingespart wird.


Faktisch sind betriebsbedingte Kündigungen ab 01.01.2021 möglich, wenn keine Verlängerung der BV Kurzarbeit beschlossen wird (Nahtlosigkeit) UND der Passus über den Ausschluß betriebsbedingter Kündigung für die Dauer der BV erhalten bleibt.

Ebenso zutreffend monierst du das Fehlen von Anreizprogrammen.

Ich moniere überhaupt nichts. Ich habe nur wiedergegeben, was der CEO der Frankfurter Belegschaft diese Woche gesagt hat.

Ziel ist es, das betriebswirtschaftliche Mittel der Insolvenz (in welcher gesetzlich vorgeschriebenen Form auch immer) zum Einsatz zu bringen, weil sich die bisherigen - und von LH selbst maximal geförderten - Strukturen beim besten Willen nicht anders bwegen oder gar beseitigen lassen.

Ich glaube nicht, dass das das Ziel ist. nur in der augenblicklichen Lage steuert man ungebremst darauf zu.

Arbeitgeberseitige Verlautbarungen auf dem Weg zu diesem Ziel sind ungefähr so ernst zu nehmen, wie Werbeversprechungen. Gleiches gilt für Prognosen - iFv Durchhalteparolen - alles werde wieder genau so, wie es einmal war.

Das verkündet die Geschäftsleitung jedenfalls nicht.

Durch die Bundesregierung wurde unlängst die Möglichkeit eröffnet, derartige Betriebsvereinbarungen nunmehr bis längstens 31.12.2021 abschließen bzw. verlängern zu dürfen - zum ersten Mal in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik.

Jetzt sind Arbeitgeber und BR am Zug, diese eröffnete Möglichkeit umzusetzen.

Bei anderen Arbeitgebern als LH wurde BV Kurzarbeit sogleich bis 31.03.2021 vereinbart, inkl. Ausschluß bb Kdgn. Am Gründonnerstag können bereits bb Kdgn zugestellt werden, wenn keine ... siehe oben.

Betriebsbedingte Kündigungen ziehen bekanntlich Kündigungsschutzklagen nach sich.
In Verbindung mit Leistungen der AfA sogar zwingend.

Welche Konsequenzen hätten die denn?

Die schlagartige Freisetzung von Arbeitnehmern gelingt Arbeitgebern problemlos durch eine wohlgewählte Form der Insolvenz. Der Markenname, die Markenkennzeichen gehen durch eine Insolvenz nicht verloren. Die kauft beispielsweise Heinz Hermann Thiele ...
Die Marke LH mit ihren Markenkennzeichen wird es nach einer Insolvenz weiterhin geben.
Eine Rechtsnachfolge ist damit nicht verbunden.

Wenn Sie es sagen ...


Fazit:
LH mag daran gewöhnt sein, sich stets nur in der Blase eigenen Umfangs zu betrachten.
Realiter ist LH - spätestens nach Einstieg des Bundes - Bestandteil der gesamten, volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise geworden.
Zielführend lösungsorientierte Ansätze lassen sich bei Betrachtung gem. Fazit Satz 1 nicht erzielen.


Dieser Beitrag wurde am 26.09.2020 11:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.09.2020 - 11:11 Uhr
User
User ( Beiträge)
Viri, schön, daß du abermals eine deiner Platitüden abgesondert hast.

Beitrag vom 19.09. um 15:48 Uhr im Thread: "Piloten stimmen Lufthansa auf Gegenwind zu "Ocean" ein".
Zitat von Viri:

Man muss das Forum so nehmen wie es ist: ein Zeitvertreib, wenn einem langweilig ist. Für seriöse Diskussionen oder anderes bin ich nicht hier, nur zur Belustigung :)

Für den Rest ist jeder selber zuständig.
Beitrag vom 26.09.2020 - 11:51 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Man beschäftigt sich anscheinend mit der Beendigung der Kurzarbeit, um betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu können.
Von kostenintensiven Anreizprogrammen für einen Arbeitsplatzabbau hat er nicht gesprochen. Wozu auch?

Also wo Sie das herauslesen, ist mir schleierhaft. Eher klingt es danach, was passiert, wenn die Kurzarbeit ausläuft (>2022) und dass man bereits jetzt mit den Verhandlungen anfangen muss, da diese viel Zeit in Anspruch nehmen und weniger, dass man die Kurzarbeit proaktiv beenden möchte, um bK auszusprechen.

Dieser Beitrag wurde am 26.09.2020 11:55 Uhr bearbeitet.
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