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Beitrag 16 - 30 von 32
Beitrag vom 14.06.2019 - 11:23 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
@LP:

FR24 verzeichnet als die letzten beiden Flüge
11 Jun 2019 Malaga (AGP) Stockholm (ARN) DY8922 5:36 — 08:42 — Landed 14:18
12 Mar 2019 Oslo (OSL) Malaga (AGP) DY1802 4:13 14:10 14:26 18:15
Landed 18:38

Emergency AD 2019-0051 gültig ab 12.3.2019, 19:00 UTC.

Es war also der erste (!) Repositionierungsflug.
Beitrag vom 14.06.2019 - 11:26 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
Um es klarzustellen - rechtlich darf die Bundesrepublik Deutschland in der Tat ihren Luftraum im Alleingang sperren. Begründet ist das Überflugverbot also durchaus.

Es ist meiner Meinung halt nur äußerst fragwürdig.
Beitrag vom 14.06.2019 - 12:18 Uhr
Usernetworkcomplexity
User (13 Beiträge)
Ich verstehe die Aufregung nicht. Es gibt ein NOTAM, es handelt sich um deutsches Hoheitsgebiet und ein Einflugverbot beschädigt die Integrität Deutschlands im europäischen Verbund ganz sicher nicht. Wo ist der Aufschrei, wenn mal wieder ein Flieger abgelehnt wird, der nicht 8,33 kHz ausgerüstet ist? Kommt vor und ist dann halt Pech für den Operator.

Die meisten Regelungen haben einen Sinn und wenn man immer wieder Ausnahmen macht, funktioniert das komplexe System Luftfahrt einfach nicht.
Beitrag vom 14.06.2019 - 14:12 Uhr
UserWeideblitz
Moderator
@LH1649:
Ich muss NeilArmstrong schon dahingehend beipflichten, dass es als befremdlich erscheint, dass die Bundesregierung immer von einem starken Europa und einheitlichen europäischen Lösungen spricht und alle, die den Brüsseler Betrieb öffentlich kritisieren, als Europagegner verunglimpft, aber es hinter dem Rücken mit den europaeinheitlichen Lösungen dann doch nicht so genau nimmt.
........

Hier als Bundesregierung einfach Ällebäh zu sagen, konterkariert dem Europäischen Förderationsgedanken nun mal fundamental. Und offenbart auch eine gewisse Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Im Rahmen dieser Diskussion würde ich doch etwas mehr Differenzierung empfehlen:

- Europa ist bei weitem nicht identisch der EU und daher nicht mit dieser gleichzusetzen (auch wenn in der Politik zuweilen Anderes postuliert wird)
- Politik zur Unterstützung der EU (verantwortlich: Bundesregierung) darf nicht mit der exekutiven Umsetzung aktueller rechtsgültiger Vorschriften vermischt werden (verantortlich bzgl. dt. Luftraum: DFS). Erstes ist die Zielrichtung, aber letzteres ist (noch) die Realität: die Souveranitätsrechte über den Luftraum liegen noch immer bei den Nationalstaaten. Und das liegt nicht nur an nationalen Souveranitätsinteressen, sonder vor allem auch an militärischen Interessen
- Das Überflugsverbot hat die DFS veranlasst und ist keine Detailentscheidung der Bundesregierung. Die DFS ist auch keine nachgeschaltete Behörde der Bundesregierung, sondern ein Unternehmen im Staatsbesitz.
- Die EU ist kein (Bundes-)Staat und die überwiegende Mehrheit der demokratischen Parteien haben im Zuge der Europawahl auch nicht für eine Staatengründung auf europäischer Ebene in absehbarer Zeit geworben ("Sorry alle reden von Europa und den gemeinsamen Staat...").

Also: es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Widerspruch zwischen diesem Überflugsverbot und der Politik der Bundesregierung.

Dieser Beitrag wurde am 14.06.2019 14:15 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.06.2019 - 11:49 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
- Das Überflugsverbot hat die DFS veranlasst und ist keine Detailentscheidung der Bundesregierung. Die DFS ist auch keine nachgeschaltete Behörde der Bundesregierung, sondern ein Unternehmen im Staatsbesitz.

Die DFS als Behörde ist ausführende Behörde und hat auf den Erlass von Flugverboten keinen Einfluss. Die setzen nur Vorgaben der "Bundesregierung" um. Der DFS kann hier also kein Vorwurf gemacht werden.

Eigentlich ist der Bundestag gesetzgebend. Der kann aber für definierte Ausgabengebiete via Art. 80 GG Bundesminister zu Rechtsverordnungen ermächtigen (die diese weiter deligieren können). Vorliegend hat das das LBA gemacht, das im Verantwortungsbereich und unter Weisungsbefugnis des Bundesministers für Verkehr steht. Für die rechtliche Begründung der Abweisung des Flugzeugs ist also letztlich der Bundesminister für Verkehr verantwortlich, und der ist durchaus Mitglied der Bundesregierung.

- Die EU ist kein (Bundes-)Staat und die überwiegende Mehrheit der demokratischen Parteien haben im Zuge der Europawahl auch nicht für eine Staatengründung auf europäischer Ebene in absehbarer Zeit geworben ("Sorry alle reden von Europa und den gemeinsamen Staat...").

Zunächst einmal: Parteienwerbung vor der Wahl, tägliche Praxis der Bundesregierung und tägliche Praxis der EU-Kommission müssen nicht notwendigerweise miteinander zu tun haben.

Fakt ist aber doch in jedem Fall, dass die Bundesregierung (und auch viele Landespolitiker) immer gerne nach einheitlichen Europäischen Lösungen rufen. Und die Marschrichtung Richtung EU-Bundesstaat ist durchaus gegeben: z.B. die Einheitliche Währung. Und aktuell wird ja aktiv über eine Finanzhoheit der EU debatiert - wogegen sich die Bundesregierung nicht unbedingt vehement verwahrt. Im Gegenteil - der Aachener Vertrag zwischen Macron und Merkel favorisiert diese Entwicklung als Absichtserklärung.

- Europa ist bei weitem nicht identisch der EU und daher nicht mit dieser gleichzusetzen (auch wenn in der Politik zuweilen Anderes postuliert wird)

Hat niemand behauptet. Die EASA hat insbesondere die Schweiz und Norwegen als Nicht-EU-Mitgliedsstaten als (EASA-)Mitglieder. Wobei diese bei einem entsprechenden Aufnahmeantrag in die EU sicher ganz schnell im Boot wären.

Hier geht es aber um die moralische Seite der Medaille. Immer wird von der Mehrheit der Parteien von einem einheitlichen Europa als (Fern-)Wunschziel gesprochen. Regelmäßig werden europäische Lösungen favourisiert. Aber man selbst richtet sich nur dann danach, wenn es einem passt.

Ganz klar: Überflugverbote können auch national ausgesprochen werden. Die Legalität des Überflugverbots steht nicht zur Debatte. Die Legitimität der Anordnung steht aber meines Erachtens durchaus zur Debatte.
Beitrag vom 27.06.2019 - 23:41 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
Ganz einfach:
Die EU/EASA hat gepennt und das Flugverbot nicht sofort verlängert.
Norwegian hat das erkannt und den Flieger auf die Reise geschickt. In D war man aber schneller - oder gar nur informiert worden.
So ist das Leben.
Vielleicht hat Norwegian einen billigeren Parkplatz gefunden.
Beitrag vom 28.06.2019 - 08:56 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
@fbwlaie:

Die EU/EASA hat gepennt und das Flugverbot nicht sofort verlängert.
Norwegian hat das erkannt und den Flieger auf die Reise geschickt. In D war man aber schneller - oder gar nur informiert worden.

Das entspricht nicht den Tatsachen.

Die EASA Emergency-AD gilt nach wie vor. Sprich: Flugverbot. Es sind aber 3 Repositionierungsflüge (ohne Passagiere) ohne gesonderten Antrag/Genehmigung erlaubt, was ich für eine faire Lösung halte, weil das Flugverbot doch recht spontan und ohne Vorwarnung kam (wobei ich die Spontanität der AD gar nicht kritisieren möchte). Übrigens ist die Regelung erstaunlich pargmatisch und unbürokratisch.

Wegen des spontanen Groundings gibt es auch bei der FAA die Möglichkeit von Repositionierungsflügen. Dort ist es so, dass man pro Flug eine Sondergenehmigung benötigt, die aber regelmäßig erteilt wird.

Von Verpennen kann hier nicht die Rede sein. Und dass man Norwegian die Möglichkeit geben muss, den von ihrer Warte aus komplett schuldlos im Nirvana gestrandeten Flieger irgendwie nach Hause zu bekommen, sollte auch einsichtig sein. Wobei es auch außer Frage steht, dass Norwegian beim Lesen von Notam auch ein wenig fahrig war.

Es bleibt einfach der Nachgeschmack, dass die Bundesregierung immer europaeinheitliche Regeln fordert, selbst aber im konkreten Fall davon abweicht (wie gesagt - durchaus legal).

Ich lasse mich gerne mit guten Argumenten vom Gegenteil überzeugen. Im Moment sehe ich solche aber nicht.




Beitrag vom 28.06.2019 - 09:13 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
Weshalb hat Norwegian den Flieger so lange in Spanien geparkt?
Die besagten ADss waren und sind alle befristet.
Korrektur: Nicht Adss sondern NOTAMs

Dieser Beitrag wurde am 01.07.2019 20:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.06.2019 - 09:44 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Weshalb hat Norwegian den Flieger so lange in Spanien geparkt?
Die besagten ADss waren und sind alle befristet.

Wo lesen sie die Befristung?

Ich kann in den AD's keine finden, lediglich der Issue Stand hat sich erhöht und damit den vorherigen abgelöst.
Beitrag vom 01.07.2019 - 10:43 Uhr
Usernessie
User (674 Beiträge)
Wäre die AD zeitlich befristet und aktuell nicht mehr gültig, gäbe es sicherlich den einen oder anderen B737MAX-Flug ohne oder auch sogar mit Passagieren - den es aber augenscheinlich nicht gibt.
Beitrag vom 01.07.2019 - 12:13 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
Leider kann ich die Stellen nicht finden und kann nun nicht ausschliessen, dass ich mich vertan habe.
Die Meldung der DFS enthält eine Befristung...Das ist allerdings ein NOTAM und kein AD!

Dieser Beitrag wurde am 01.07.2019 20:23 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.07.2019 - 13:44 Uhr
Usercontrail55
User (4625 Beiträge)
Die AD findet man hier

 https://ad.easa.europa.eu/blob/EASA_AD_2019_0051_R1.pdf/AD_2019-0051R1_1

Da gibt es keine zeitliche Begrenzung
Beitrag vom 01.07.2019 - 16:00 Uhr
Usercontrail55
User (4625 Beiträge)
Die EASA Emergency-AD gilt nach wie vor. Sprich: Flugverbot. Es sind aber 3 Repositionierungsflüge (ohne Passagiere) ohne gesonderten Antrag/Genehmigung erlaubt, was ich für eine faire Lösung halte, weil das Flugverbot doch recht spontan und ohne Vorwarnung kam (wobei ich die Spontanität der AD gar nicht kritisieren möchte). Übrigens ist die Regelung erstaunlich pargmatisch und unbürokratisch.

Das ist so nicht ganz korrekt.

In der Ur-AD heißt es "That AD allowed a single non-commercial ferry flight (up to three flight cycles) to return the aeroplane to a location where the expected corrective action(s) can be accomplished." Ein Flug von A nach B ist erlaubt und der kann aus bis zu 3 Legs bestehen.

Das galt aber nur bis zum 26. März. In der Revision I heißt es, man braucht jetzt für jeden Ferryflug eine Genehmigung. Ferry wurde nochmal spezifiziert und lautet
"Ferry flight: Any non-passenger flight conducted after the effective date of this revised AD, operating with a permit-to-fly issued under Regulation (EU) 748/2012, Part 21, and under flight conditions approved by EASA."
Beitrag vom 01.07.2019 - 20:17 Uhr
Userfbwlaie
User (4881 Beiträge)
 https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2019/12.03.2019.-%20Deutscher%20Luftraum%20f%C3%BCr%20Boeing%20Max%208%20und%209%20gesperrt/

Hier wird von einer Befristung geschrieben (NOTAM!):
...
"12.03.2019.- Durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde ein entsprechendes NOTAM veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass alle Flüge mit dem Flugzeugtyp Boeing 737 Max 8 und Max 9 durch den deutschen Luftraum verboten sind. Dieses Verbot gilt ab 12. März, 18.30 Uhr lokaler Zeit. Seine Gültigkeit ist zunächst auf drei Monate, also bis einschließlich 12. Juni 2019 festgelegt. "...
Das aktuelle Notam B0491/19:
"From 11 Jun 2019 09:52 until 08 Sep 2019 23:59 EST
ON BEHALF OF THE MINISTRY OF TRANSPORT AND DIGITAL
INFRASTRUCTURE:
SAFETY AND OPERATIONAL DIRECTIVE - BOEING 737 MAX 8 AND BOEING 737
MAX 9 (ICAO DESIGNATOR B38M AND B39M).
ATTN PILOTS AND OPERATORS OF ANY BOEING 737 MAX 8 AND BOEING 737 MAX
9: ANY FLIGHT WITH THE TYPES BOEING 737 MAX 8 AND BOEING 737 MAX 9
WITHIN THE AIRSPACE OF THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY IS PROHIBITED."
Dann sind auch ferry flights ab 09:52 EST unzulässig!

Dieser Beitrag wurde am 01.07.2019 21:22 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.07.2019 - 21:58 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Das bedeutet, dass die DFS über die EAD hinausgeht und keine Positioningflights zulässt. Danach gilt dann die AD inkl der benötigten Sonderanmeldung.

Ist also die Frage ob Norwegian diese hatte oder ob das NOTAM verlängert wurde.