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Beitrag vom 23.07.2021 - 08:47 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)

"Die Passagiere sind sauer" oder "Die Passagiere randallieren" oder "ich hab hier zuwenig Personal" ist alles kein anerkannter Genehmigungsgrund für eine Ausnahme vom Nachtflugverbot.


Ich würde es mal so sehen: es hat berechtigte oder unberechtigte Gründe für die Ausnahme gegeben. Der Flug ist jetzt jedenfalls raus.

Die Frage ist eher, was man jetzt tun muss, dass sich das nicht wiederholt. Wizzair, Ryanair &Co werden ziemlich schnell auf die Idee kommen, dass das eigentlich ja ganz gut funktioniert hat und man weiterhin so oder noch knapper operieren kann.
Was mich daran ärgert ist, dass das Problem einfach mal bei der Polizei abgeladen wird. Wizzair setzt es in den Sand, kein Personal vor Ort und wenn die Paxe dann randalieren rufe ich nach der Staatsgewalt. Und übe darüber dann Druck aus, dass sich die staatlichen Ordnungsstellen wie der Lärmschutzbeauftragte doch bitte mal "flexibel" sein soll.

Das darf keine Schule machen, weil sich dieses Prinzip auch schnell auf andere Lebensbereiche übertragen lässt. Das macht mir mehr Sorgen als die Frage, ob da nachts doch mal ein Flug unterwegs war.
Beitrag vom 23.07.2021 - 10:43 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Das darf keine Schule machen, weil sich dieses Prinzip auch schnell auf andere Lebensbereiche übertragen lässt. Das macht mir mehr Sorgen als die Frage, ob da nachts doch mal ein Flug unterwegs war.

Volle Zustimmung ...
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