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Beitrag vom 20.10.2017 - 10:36 Uhr
UserCRJ9
User (120 Beiträge)
@CGNWAW
Die VC spielt nicht den Kraftmeier.

Es gibt geltende Verträge, die Regeln wieviel Flugzeuge bei EWD fliegen dürfen.
Jetzt der VC vorzuwerfen, man einigt sich nicht ist mal wieder übertrieben.
Lufthansa hat daran genau so ihren Schuh dabei.
Nicht immer nur auf einer Seite rumhacken.

Warum sollte es auch falsch sein, wenn die KTK diktiert, wieviele Flugzeuge ohne LH-Marke bei einer EW GmbH fliegen dürfen???
Beitrag vom 20.10.2017 - 10:38 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Im Angesicht drohender Rechtsunsicherheiten würde ich als Vorstand von LH jetzt wissen was zu tun ist.

Was?
Beitrag vom 20.10.2017 - 10:55 Uhr
UserHop234
User (106 Beiträge)
@crj9

Diesen Vertrag hat doch nicht nur die VC unterschrieben sondern auf die Lufthansa.
Heißt also, dass BEIDE damit einverstanden waren.
Somit müssen auch beide verhandeln. Oder etwa nicht ?
Beitrag vom 20.10.2017 - 12:04 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Mh, was habe ich hier auch erwartet......


also:
EWE stellt zu EWD Tarifen ein. Seniorität wird berücksichtigt (Laut LH Aussage).

Jetzt lese ich solche Artikel hier:
 https://www.welt.de/wirtschaft/article169819725/Worauf-Air-Berlin-Piloten-bei-Eurowings-verzichten-muessen.html

Und schaue mir diese Grafik an mit der Quelle Cockpit
 https://www.welt.de/wirtschaft/article169819725/Worauf-Air-Berlin-Piloten-bei-Eurowings-verzichten-muessen.html#cs-DWO-WI-Pilotengehalt-pd-jpg.jpg

Da steht: Erwartetes Jahresgehalt nach 1 Jahr:
AB 115k
EW 93k

Die spanne geht weiter von 115 -192k bei AB
und 93- 158k bei Eurowings.


Da Frage ich mich einfach nur: In welcher Welt leben die Piloten?
Ohne Führungsverantwortung....als Angestellte fast ohne Risiko.

Haben sie irgendwie eine Idee, was die Leute die sie in Y spazieren fliegen eigentlich so verdienen?


Lesen sie mal die Kommentare unter dem Artikel, vlt. rückt das ihr Weltbild etwas gerade.

Ich verstehe das Gehaltseinbussen nie schön sind, mir ist auch klar das die Insolvenz des AGs keine coole geschichte ist.
Mir ist auch klar das AB schlecht gemanaged war, allerdings frage ich mich dann warum es für die AB insgesamt keine Fortführungsoption gab.
Man kann ja nicht vorwerfen das es bei der AB nicht lange genug versucht wurde. Und da müssen die Gehaltskosten eine Rolle gespielt haben.

Easyjet ist ein schönes Beispiel, sind deren Piloten produktiver oder wie schafft Easyjet es mit diesem Modell profitabel zu sein?
Und dann ist es leider so, das sich für das Beispiel Easyjet halt auch genug LCC finden, ich werfe einfach mal Ryanair, Wizz und Norwegian in den Raum, die ertrem bei den Gehältern drücken.

Fazit: Natürlich ist EW für AB Crews eine verschlechterung, die 40% sehe ich nicht.
Aber am Ende ist man auch als EW Pilot ordentlich bezahlt, überdurchschnittlich in Deutschland von TAG 1 seiner anstellung!!!

Und ich möchte mal den Vergleich wagen (ja, mir ist bewusst das zum fliegen etwas anderes gehört als zum bus fahren): Was meinen sie was der Flixbus Fahrer so verdient?
Der vollbringt eine nicht so unähnliche Dienstleistung, transportiert Menschen von A-> B.

Dieser Beitrag wurde am 20.10.2017 12:05 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.10.2017 - 12:16 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
@Jason Bourne:
"Ohne Führungsverantwortung....als Angestellte fast ohne Risiko. "

Führungsverantwortung :
für bis 20 Angestellte ( FBs) und 500 Passagiere
Dazu hat der Pilot die Polizeigewalt im Flugzeug zu verantworten.

Die EWD-Tarife sind nicht das Problem, das Problem ist ,dass der EWE-Arbeitsvertrag angewendet werden soll.
Beitrag vom 20.10.2017 - 12:30 Uhr
UserHop234
User (106 Beiträge)
Das sind Kapitänsgehälter nach 10-15 Jahren Firmenzugehörigkeit.
Sie können ja mal ein Vergleich anstellen, was andere leitende Angestellte in einer großen Firma verdienen anstatt immer auf den oh so bösen Piloten einzubauen.....

Sollten Sie in die Situation kommen, wie die Piloten bei AB sind, was würden Sie denn machen. Sofort alles annehmen was Ihnen geboten wird oder vielleicht auch versuchen, das Beste für Sie rauszuholen.

Es ist wirklich nicht zu Glauben, wie manche Leute mit einer Selbstverständlichkeit über andere meinen Urteilen zu können
Beitrag vom 20.10.2017 - 12:52 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Da wird ja wieder wild argumentiert.

In der "Welt" sind es Pilotengehälter, die Tabelle zeigt aber Kapitänsgehälter.

Ob wir alle einer Meinung sind, ob für die genannte Tätigkeit die Vergütunng angemessen ist, ist unerheblich. Das ist unmessbare Meinung gegen Meinung. No win for nobody.

Messbar ist allerdings der Einkommensverlust und danach sieht es aus. Welche Meinung wir zu den Auswirkungen haben, siehe oben.

Alle genannten Vergleiche mit anderen Berufsgruppen hinken, das sind Äpfel mit Birnen.

Kapitäne sind KEINE leitenden Angestellten. Das ist in D klar definiert. Aber sie sind Vertreter der Geschäftsleitung in Abwesenheit, das hängt von den Befugnissen her ziemlich hoch.
Beitrag vom 20.10.2017 - 12:53 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
@Jason Bourne:
"Ohne Führungsverantwortung....als Angestellte fast ohne Risiko. "

Führungsverantwortung :
für bis 20 Angestellte ( FBs) und 500 Passagiere
Dazu hat der Pilot die Polizeigewalt im Flugzeug zu verantworten.

Die EWD-Tarife sind nicht das Problem, das Problem ist ,dass der EWE-Arbeitsvertrag angewendet werden soll.


Hahaha, 20 Angestellte im A320...... alles klar.
Soviel zu validen argumenten, diskussion hat sich damit auch erübrigt.

Ja, als teamleiter ( Co Pilot + 5 FAs sind max. Teamgröße) liegen sie auch bei gut bezahlten Positionen meist unter 100k, eine Grenze sind 125k.

Und Piloten sind eher laterale Führungskräfte als Führungskräfte, da ist schon ein Schritt dazwischen.
Oder machen sie Budgetplanung, Diszplinarmassnahmen und Einsatzplanung?
Ach doch nicht?
Nur weil sie Weisungsbefugnis im Flugzeug haben, sind sie noch nicht Führungskraft.
Beitrag vom 20.10.2017 - 13:07 Uhr
Usersoaring1980
User (1 Beiträge)
@Jason Bourne:

Danke. Nach der Logik wären auch Türsteher oder Ordner bei Veranstaltungen Führungskräfte. Bei Busfahrern habe ich diesen Begriff auch noch nie gehört.
Beitrag vom 20.10.2017 - 13:39 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)

Führungsverantwortung :
für bis 20 Angestellte ( FBs) und 500 Passagiere
Dazu hat der Pilot die Polizeigewalt im Flugzeug zu verantworten.


Hahaha, 20 Angestellte im A320...... alles klar.
Soviel zu validen argumenten, diskussion hat sich damit auch erübrigt.

Da spricht hier einer von bis zu 20 Angestellte und 500 Passagiere und ein anderer antwortet ha, ha im A 320.

Leseschwäche in Deutschland ist das eine und das verstehen wohl noch schwieriger. Es ist doch klar, das hier ein haevy gemeint ist!
Ein Jumbo, eine T7 oder A 380. Dann passt das schon. Und jeder A 320 Kapitän kann nach entsprechendem Typerating auch Kommandeur der genannten Flieger werden. Und wird es auch meist früher oder später wenn in der Flotte vorhanden und er es denn will.
Beitrag vom 20.10.2017 - 14:31 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
@CGNWAW
Die VC spielt nicht den Kraftmeier.

Es gibt geltende Verträge, die Regeln wieviel Flugzeuge bei EWD fliegen dürfen.
Jetzt der VC vorzuwerfen, man einigt sich nicht ist mal wieder übertrieben.
Lufthansa hat daran genau so ihren Schuh dabei.
Nicht immer nur auf einer Seite rumhacken.

Warum sollte es auch falsch sein, wenn die KTK diktiert, wieviele Flugzeuge ohne LH-Marke bei einer EW GmbH fliegen dürfen???

Es war die EW-TK, die ihre A320 begrenzt hat, weil die GL nicht willens war A320 entsprechende Gehälter zu zahlen.
Die Konzern-TK hat zwar versucht Einfluß auf die EW zu bekommen, um ihre Tarifbedingungen nach untern "abzusichern", ist aber am Widerstand des LH-Vorstandes gescheitert. Der Einfluß beschränkt sich mittlerweile nur noch auf die Flugzeuge der LH-Marke. Selbst GWI im ACMI für EW soll in Zukunft nur noch als Anzahl im Status Quo gesichert sein.

Somit "diktiert" die KTK schon mal gar nichts und auch die VC versucht "nur", gute oder bessere Bedingungen für das von ihr vertretene Personal zu erreichen.
Beitrag vom 20.10.2017 - 15:26 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)

Führungsverantwortung :
für bis 20 Angestellte ( FBs) und 500 Passagiere
Dazu hat der Pilot die Polizeigewalt im Flugzeug zu verantworten.


Hahaha, 20 Angestellte im A320...... alles klar.
Soviel zu validen argumenten, diskussion hat sich damit auch erübrigt.

Da spricht hier einer von bis zu 20 Angestellte und 500 Passagiere und ein anderer antwortet ha, ha im A 320.

Leseschwäche in Deutschland ist das eine und das verstehen wohl noch schwieriger. Es ist doch klar, das hier ein haevy gemeint ist!
Ein Jumbo, eine T7 oder A 380. Dann passt das schon. Und jeder A 320 Kapitän kann nach entsprechendem Typerating auch Kommandeur der genannten Flieger werden. Und wird es auch meist früher oder später wenn in der Flotte vorhanden und er es denn will.

Ah, muss ich dir jetzt Gehirnschwäche oder Wissensschwäche attestieren?

Oder weiss ich einfach nicht das AB/EW jetzt A380 betreibt?

Neben B747 übrigens das einzige Flugzeug das auch real mit 500Pax fliegt.
Und auch da gilt: Nur weil der Pilot an Board Weisungsbefugnis hat, ist er keine Führungskraft.
Beitrag vom 20.10.2017 - 15:53 Uhr
Userrasch
😊
User (434 Beiträge)
Mein Verständniss zu den Begrifflichkeiten: Eine Führungskraft ist jemand der in seinem Beruf Menschen führt bzw. anleitet. Nicht Flugzeuge oder Busse! Das können Team- Abteilungs- oder sonstwelche Leiter sein.
Etwas anderes sind leitende Angestellte. Die sind Angestellte die bestimmte Tätigkeiten für Ihr Unternehmen wahrnehmen dürfen oder müssen. Z.B. Menschen einstellen oder entlassen. Näheres steht im BetrVG.
Flugzeugführer, für Flugzeuge jedweder Größe und Besatzungsstärke, sind demnach Führungskräfte (sogar im doppelten Sinne) aber keine leitenden Angestellten.
Beitrag vom 20.10.2017 - 16:49 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Da der Begriff "Führungskraft" nicht geschützt oder rechtlich definiert ist, könnte man sich auf eine in der Literatur genannte Definition berufen. Wie bereits erwähnt ist zwischen einer leitenden Führungskraft (ungeschützt) und dem leitenden Angestellten (BVG geschützt) zu unterscheiden. Trifft in fast allen Punkten auf den Kommandanten zu.

"Die Arbeitsteilung verlangt auch eine Einteilung in ausführende und leitende Tätigkeit, die durch eine gegenseitige Rangordnung gekennzeichnet sind. Der leitenden Tätigkeit steht die Befugnis zu, im Rahmen des Direktionsrechts mittels Weisung Aufgabenträgern ausführender Tätigkeiten vorzuschreiben, welche Handlungen sie vorzunehmen und welche sie zu unterlassen haben. Führungskräfte können mündlich (Auftrag, Befehl) oder schriftlich (Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen) von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Durch ihre Führungskompetenz übernehmen sie Fremdverantwortung und delegieren Durchführungskompetenzen.

Zu den Führungsaufgaben einer Führungskraft gehören Organisation, Planung, Zielsetzung, Entscheidung, Koordination, Information, Mitarbeiterbewertung und Kontrolle. Die Führungskraft im materiellen Sinn formuliert Ziele, erkennt Probleme, plant, entscheidet, setzt Entscheidungen durch und prüft die Auswirkungen, organisiert und kontrolliert.
Unter Führung im engeren Sinn versteht man die Personalführung oder auch Mitarbeiterführung durch Beeinflussung der Mitarbeiter, wobei sie sich an Zielen und Interaktionen orientiert."

Dieser Beitrag wurde am 20.10.2017 16:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.10.2017 - 17:22 Uhr
Usermagic_carpet
User (37 Beiträge)
@jasonbourne Sie wiedersprechen sich in Ihrer Argumentation. Wenn doch der Gehaltsunterschied gar nicht so gross ist, wie konnten dann die Personalkosten zum Untergang der Firma fuehren?
Die Anforderungen fuer Erlangung und Erhalt des ATPL mit dem A320 rating CAT IIIb,5 checks im Jahr, medical Zuep und was alles dazu gehoert lassen sich nicht mit denen eines Flixbusfahrers vergleichen (ot auch ich bin der Meinung, dass die Fahrer unterirdisch bezahlt werden)

Ggf den Geheimagenten-Grundkurs aufsuchen und nochmal recherchieren
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