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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Bundesregierung will sich mit Flugve...

Beitrag 1 - 15 von 20
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Beitrag vom 17.11.2017 - 16:55 Uhr
User
User ( Beiträge)
Ich verstehe das Urteil nicht. Selbst aus dem Non-Aviation Bereich gibt es einen kleinen Aufschrei, weil das Gericht festgestellt hat, das man jemanden nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminieren kann, da man nur aufgrund von ethnischer Herkunft oder Religion diskriminiert werden kann.
Man muss sich mal nur mal ausmalen was man alles ungestraft äußern könnte, wenn Äuserungen gegen Staatbürgerschaften keine Diskriminierungen wäre.
Beitrag vom 17.11.2017 - 18:46 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Dürfen denn Kuwaitis auch mit El Al via TLV fliegen?
Beitrag vom 17.11.2017 - 20:01 Uhr
UserMHalblaub
User (760 Beiträge)
Der Werte Rechtsanwalt hat wahrscheinlich mit dem falschen Paragraphen geklagt.
Wahrscheinlich wäre es besser gewesen nur gegen die Verweigerung der Beförderung zu klagen.
Ich nehme an, dass eine Fluggesellschaft, die in die EU einfliegt auch gewisse Spielregeln akzeptiert.
Wahrscheinlich hat sich Kuwait Airlines den Zugang zur EU mit falschen Angabe erschlichen.
Das sollte die Regierung mal prüfen.
Beitrag vom 17.11.2017 - 20:15 Uhr
Usertherealmarv
User (2 Beiträge)
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Außerdem hören für die Bundesregierung die Zuständigkeiten an den BRD Grenze auch auf... was hat die BRD sich einzumischen wenn die ausländische Fluggesellschaft einen anderen Ausländer dann außerhalb von D dann nicht mehr transportiert oder doch weiter transportiert? Was Kuwait Airways spätestens außerhalb von D macht geht dann in D keinen mehr was an. Bei manchen Sachen wie auch bei den derzeitigen Steuerdiskussionen denken wohl manche dass D ne Art Weltpolizei ist. Selbst wenn es ein EU Urteil geben würde könnte die Fluggesellschaft z.B. in ihrem eigenen Land den Mann nicht mehr weiter transportieren.
Beitrag vom 17.11.2017 - 20:27 Uhr
UserGustl
User (297 Beiträge)
Unter dem Beitrag "Kuwait Airways darf israelischen Staatsbürger abweisen" haben diverse Autoren schon sehr richtig angemerkt, daß damit ein Israelisch-Kuweitischer Streit nach Deutschland getragen werden soll.

Hier will ein Staat (Kuweit) den Transit von bestimmten "Gefährdern" durch ein Gebiet verhindern und bedient sich einer Fluggesellschaft. Beispiele sehr ähnlicher Diskriminierung gibt es doch auch anderswo, ohne daß sich jemand aufregt.

Das ist selbst in Europa z.B. seit Jahrzehnten auf Grönland nichts Ungewöhnliches: Der grönländische Ort Savissivik ( 60 Einwohner) im äußersten Norden kann nur per Heli im Transit über die amerikanische Thule Air Base (Pituffik) erreicht werden. Air Grönland erklärt auf der Homepage: man befördert keine Passagiere, die von den Hohen Behörden kein Visum haben. Also dürfen "Russen" im Auftrag von Greenpeace den Transit nicht nutzen.

Gegen Kuwait Airways wurde als Provokation gezielt ein diplomatischer Popanz aufgebaut und alle heulen im Chor, nur weil das mächtige Presse-Marketing stimmt.

Gruß Gustl
Beitrag vom 17.11.2017 - 22:42 Uhr
UserThueser
User (7 Beiträge)
Eigentlich gehört allen Terrorunterstützenden Golfstaaten jegliche Lande und Überflugrechte entzogen, dann gäbe es solche Diskussionen nicht.
Beitrag vom 17.11.2017 - 23:57 Uhr
UserCGNWAW
User (562 Beiträge)
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Außerdem hören für die Bundesregierung die Zuständigkeiten an den BRD Grenze auch auf... was hat die BRD sich einzumischen wenn die ausländische Fluggesellschaft einen anderen Ausländer dann außerhalb von D dann nicht mehr transportiert oder doch weiter transportiert? Was Kuwait Airways spätestens außerhalb von D macht geht dann in D keinen mehr was an. Bei manchen Sachen wie auch bei den derzeitigen Steuerdiskussionen denken wohl manche dass D ne Art Weltpolizei ist. Selbst wenn es ein EU Urteil geben würde könnte die Fluggesellschaft z.B. in ihrem eigenen Land den Mann nicht mehr weiter transportieren.

Mal wieder ein Profil extra angelegt um einen geistreichen Beitrag zu posten? Der Passagier hatte einen Flug zwischen Frankfurt und Kuwait, folglich ist das deutsche Gericht hier zuständig. Die Richterin hat ja auch garnicht die Zuständigkeit verneint. Schon mal nachgedacht was wäre, wenn Kuwait Airways sich weigern würde schwule Passagiere ab Frankfurt zu befördern, oder Katholiken? Eine solche diskriminierende Praxis kann Deutschland nicht dulden, zumal Israel allemal uns besserer Partner ist
Beitrag vom 17.11.2017 - 23:58 Uhr
UserCGNWAW
User (562 Beiträge)
Dürfen denn Kuwaitis auch mit El Al via TLV fliegen?

nein, weil Kuwait das nicht erlaubt. Israel hat damit kein Problem
Beitrag vom 18.11.2017 - 00:05 Uhr
UserExperte
User (216 Beiträge)
Ich verstehe das Urteil nicht.

Das haben Sie sehr zutreffend festgestellt.

Selbst aus dem Non-Aviation Bereich gibt es einen kleinen Aufschrei, weil das Gericht festgestellt hat, das man jemanden nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminieren kann.

Eben doch! Man kann es nicht nur, man darf es sogar, weil eben nur Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale (Geschlecht etc.) unzulässig sind.


****


Das Urteil des LG Frankfurt ist absolut richtig und die Einmischung der Bundesregierung - nicht nur aufgrund der angeblich in der BRD existierenden Gewaltenteilung - völlig daneben. Hier hat ein souveräner und von der BRD anerkannter Drittstaat bestimmte Regeln für seine Bürger und Unternehmen erlassen und die Bundesregierung mischt sich in diese inneren Angelegenheit ein.

Man stelle sich mal vor, die Republik Angola wollte die Lufthansa zwingen, einen Kongolesen auf ihrem Flug nach Frankfurt zu befördern, obwohl damit ein deutsches Gesetz gebrochen würde.

Übrigens macht nicht nur Kuwait seinen Bürgern und Unternehmen Vorschriften, mit wem sie Geschäfte machen dürfen und mit wem nicht. US-Bürgern wird sogar im Ausland vorgeschrieben, in welches Hotel auf Kuba sie gehen dürfen:  https://amerika21.de/2017/11/189005/neue-us-sanktionen-gegen-kuba




Beitrag vom 18.11.2017 - 01:03 Uhr
UserCGNWAW
User (562 Beiträge)

Das Urteil des LG Frankfurt ist absolut richtig und die Einmischung der Bundesregierung - nicht nur aufgrund der angeblich in der BRD existierenden Gewaltenteilung - völlig daneben. Hier hat ein souveräner und von der BRD anerkannter Drittstaat bestimmte Regeln für seine Bürger und Unternehmen erlassen und die Bundesregierung mischt sich in diese inneren Angelegenheit ein.


Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet. Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen

Übrigens, es gab ähnliche Klagen auch in der Schweiz und in den USA und die hat Kuwait Airlines verloren. Das ist auch der Grund, warum die nicht mehr von London nach New York fliegen, sondern mit Ziwschenstopp (aber ohen Gäste einzuladen!) über Shannon.  https://www.nytimes.com/2016/01/16/business/kuwait-airways-drops-flights-to-avoid-israeli-passengers.html
Beitrag vom 18.11.2017 - 01:08 Uhr
Usertherealmarv
User (2 Beiträge)

Mal wieder ein Profil extra angelegt um einen geistreichen Beitrag zu posten? Der Passagier hatte einen Flug zwischen Frankfurt und Kuwait, folglich ist das deutsche Gericht hier zuständig. Die Richterin hat ja auch garnicht die Zuständigkeit verneint. Schon mal nachgedacht was wäre, wenn Kuwait Airways sich weigern würde schwule Passagiere ab Frankfurt zu befördern, oder Katholiken? Eine solche diskriminierende Praxis kann Deutschland nicht dulden, zumal Israel allemal uns besserer Partner ist

Und hier wird man diskriminiert nur weil man das erste mal kommentiert. Hallo auch. Der Mensch wollte aber mit Zwischenstopp noch weiter als nach Kuwait. Ich denke da kann man aus deutscher Sicht nichts mehr erzwingen ab dem Ort.
Beitrag vom 18.11.2017 - 03:06 Uhr
UserMuck
User (293 Beiträge)
Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet.

@CGNWAW: Ich befürchte, Sie wissen nicht was das Wort "Gewaltenteilung" bedeutet.

>Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen

Jein.

Sie hat zwar das recht (sic!) sich einzumischen und die "kuwaitischen Stellen" um Erörterung zu bitten, aber sie hat nicht die Pflicht dazu.

Und erst recht hat sie nicht das Recht einem anderen Staat mitzuteilen, "das man keine Diskriminierung ... duldet."

Grund: Die Legislative erlaubt die Diskriminierung aufgrund der Nationalität. Daran muss sich die Exekutive halten.

Und selbst wenn die Diskriminierung aufgrund der Nationalität nicht erlaubt wäre ist es die Judikative, die zu entscheiden hätte, ob Kuwait Airways nun aufgrund von deutschen oder europäischen Gesetzen gezwungen werden kann kuwaitische Gesetze zu brechen.

Wenn dies so wäre bliebe Kuwait Airways nur die Möglichkeit sich aus Deutschland oder Europa zurückzuziehen.



Beitrag vom 18.11.2017 - 08:11 Uhr
UserRATM
User (108 Beiträge)
Haben wir andere Probleme?

Da kann einer nicht mitfliegen und zieht alle Register.

Das aber ein ganzes Volk von Israelis seiner Menschenrechte
beraubt wird, davon spricht niemand.

Wievielen wird dort unten Zugang zu einfachsten Dingen erschwert bzw verweigert? Und was macht die Bundesregierung dort?

Hier ging es lediglich um die verweigerte Beförderung.
Auch schon oft gemacht. Besoffene Engländer z Bsb.
Natürlich muss man Fingerspitzengefühl walten lassen, aber
allein an der Reaktion des Klägers erkennt man doch, dass
diese beiden Länder nicht an einer Lösung interessiert sind und
die Problematik maximal eskaliert werden solm.


Beitrag vom 18.11.2017 - 11:03 Uhr
UserSoarHigh
User (137 Beiträge)
Ich denke, hier wird einiges vermischt.

Kuwait Airlines ist per Gesetz verpflichtet, sich an in Kuwait geltende Regeln zu halten. Wenn
dies dazu führt, dass eine kuwaitische Airline bestimmte Nationalitäten ausschliesst - es
geht nicht um die Religion, sondern um die Staatsangehörigkeit - dann ist der Adressat eher
die Regierung des entsprechenden Landes. In so fern kann ich zumindest der Argumentation
des Richters folgen.

Was mich interessieren würde, käme der Kläger auf die Idee, mit "Saudia" zufliegen? Von jedem
Bürger wird verlangt, sich über die Einreisebestimmungen des Ziellandes vorab zu informieren.
Bei LH muss ich das teilweise sogar vorab bestätigen, damit ich buchen kann.

Es gibt 16 Ländern (schnell gegoogled), die einem israelischen Bürger die Einreise verbieten.
Kuwait ist dabei. Auch als Transitpassagier muss ich damit rechnen, dann dort zu stranden.
Und ein Flugplatz (auch im Transitbereich) ist das hoheitliches Gebiet des Gastlandes.

Es geht hierbei nicht darum, ob das gut oder schlecht ist. Der Anwalt sagt selber, es geht um das
Prinzip. Hiermit wird ein Gericht in eine politische Diskussion hineingezogen, die es gar nicht
lösen kann und ein Gericht solle über der Politik stehen. Wenn dieses Verhalten einer Airline
nicht gewünscht wird, dann muss man einfach die bestehenden Rechte anwenden und ggfs.
mit den daraus entsenden Konsequenzen leben.

Verbieten wir dann im Extremfall Airlines aus 16 Ländern - sofern sie D oder die EU anfliegen, den
Einflug und entziehen die Landerechte?

Es ist grundsätzlich äusserst bedauerlich, dass es überhaupt soweit kommt! Aber die Gründe dafür
sind ein paar Dimensionen größer als ein verweigerter Transport in einer Airline.



Beitrag vom 18.11.2017 - 15:35 Uhr
UserRusitoQbano
User (6 Beiträge)
Also ich habe in vielen Belangen Verständnis für die Israelis, aber hier halte ich das Argument eher vorgeschoben. Wenn die Airline bereit war auf ihre Kosten einen Direktflug nach Bangkok zu spendieren, dann wäre damit die private Auseinandersetzung zwischen Passagier und Airline beigelegt. Ich zweifele nämlich dran dass der Durchschnittsisraeli Lust hat in der Transitzone von Kuwait City in die Mangel genommen zu werden.
Das Erlauben der Beförderung von Israelis seitens der Airline würde also nichts nutzen, denn das Angebot würde kaum jemand annehmen. Ich sehe dahinter eher ein Pilotprojekt von europäischen Airlines, wie man sich die Konkurrenz aus Nahost vom Leibe schaffen kann. Wenn Airlines aus 16 Ländern wegen der Rechtslage auf Start- und Landerechte in der EU verzichten, verschwindet auf vielen Strecken die Konkurrenz und es lohnt sich noch mehr über den Sandkasten hinweg zu fliegen. Die Long haul Auslastung würde dann ordentlich steigen.
Die Lage mit Saudia ist klar, ich frage mich aber wie Emirates zu den Israelis steht... Sollte man bei Kuwait Erfolg haben, rechnet mit einer Klagewelle gegen alle Airlines aus Nahost.
Übrigens wird indirekt schon nach ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert. Es ist nämlich ein offenes Geheimnis, dass sich arabische Israelis vorläufige Jordanische Pässe holen wenn sie mal in andere arabische Staaten reisen wollen, wie z.B. zur Hajj. Deswegen gilt das Kuwaitische Verbot ausschließlich gegen Juden.
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