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Beitrag vom 31.03.2017 - 09:03 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Soviele falsche/irreführende Aussagen zu einem Thema...

"Die Steuer sei langfristig nicht zu halten"
Begründung? Oder zumindest eine ansatzweise Argumentation? Mal wieder Fehlanzeige

"es sei unfair, einseitig Steuern zu Lasten nationaler Fluggesellschaften zu erheben."

Alle Abflüge von deutschen Flughäfen zahlen sie. Nicht nur die "nationalen Gesellschaften". Genauso werden vom Abbau dieser Abgabe alle nationalen und internationalen Gesellschaften profitieren.

"die Steuer belaste den Standort [Frankfurt]"

Das könnte nur dann der Fall sein, wenn Kunden für weniger als die Ticketabgabe ins Europäische Ausland ausweichen könnten. Das ist gerade für Frankfurt so mittendrin überhaupt nicht der Fall.

"Fliegernationen sind Wohlstandsnationen"

Äh, was soll das sein, ein Griff in die Nationalstolz-Mottenkiste oder die Leugnung von Tasachen? Heutzutage sind alle Nationen bis auf die 10% der ärmsten "Fliegernationen". Und historisch gesehen ist das mal maximal eine Korrelation.
Eine Kausalität in der Richtung wird zwar von Interessenvertretern wie BDL oder ADV oft beschworen, sie ist aber historisch nicht herleitbar. Die gegenteilige Aussage macht mehr Sinn: Wohlstandsnationen sind Fliegernationen, da nur hier das notwendige Kapital für diesen Luxus bereitgestellt werden kann.
Der Luftverkehr lebt vom Wohlstand, er erzeugt ihn nicht.
Schon gar nicht wenn sich die Anbieter von Billig-Konzepten durchsetzen die vermehrt prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen.

"Mobilität sei die Grundlage dafür, dass Deutschland gut wirtschaften könne."

Ah, der nochmal. Nachtflug für die Volkswirtschaft ...
Ich erinnere an dieser Stelle an die Kampagne "Die Fracht braucht die Nacht", die den wirtschaftlichen Untergang des Rhein-Main Gebiets und Deutschlands für den Fall eines Nachtflugverbots in Frankfurt voraussagte. Was passierte tatsächlich? Nichts.
Ja, einige wenige Firmen können ihre Infrastruktur in dem Fall nicht 24/7 nutzen und haben leicht höhere Kosten dadurch. Aber volkswirtschaftlich gesehen ist ein Nachtflugverbot absolut irrelevant. Ganz zpeziell für "Deutschland".

Es gibt sicher einiges, was Politik und Gewerkschaften für den wirtschaftlichen Erfolg von nationalen Flughäfen und Airlines tun könnten. Abbau der Subventionsstümpereien wie in Kassel zum Beispiel (Bouffier), Mobilitätskonzepte die die verschiedenen Verkehrsträger besser verzahnen (Dobrindt), rigoroses Vorgehen gegen Scheinselbständigkeit und Lohndumping einzelner Anbieter am Boden und in der Luft (u.a Bsirske), etc.
Aber an diesen Stellen tut sich - nichts.
Wäre ja auch aufwändiger als ein paar auswendig gelernte Lobby-Sätze in ein Mikrofon aufzusagen...

Diese angestaubten, von BDL und ADV seit Jahren beackerten Talking Points sind irrelevant und eine Verschwendung von politischem Potential. Schade dass sich die Herren Dobrindt, Bouffier und Bsirske dafür hergeben statt wirlich was zu tun.


SCNR...


Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 09:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 10:35 Uhr
UserMatze1904
User (48 Beiträge)
Diese Meldung würde ich gerne noch einmal nach dem 24.9.17 lesen.
Der neue Verkehrsminister wird bestimmt keine Steuer abschaffen.
Dann folgt die Weihnachtszeit und man wird nie wieder etwas von
Abschaffung der Luftverkehrssteuer hören.

Schönes WE
MK
Beitrag vom 31.03.2017 - 10:36 Uhr
Userskyes
User (208 Beiträge)
Da muss ich, zumindest Teilweise, widersprechen.


"es sei unfair, einseitig Steuern zu Lasten nationaler Fluggesellschaften zu erheben."

Alle Abflüge von deutschen Flughäfen zahlen sie. Nicht nur die "nationalen Gesellschaften". Genauso werden vom Abbau dieser Abgabe alle nationalen und internationalen Gesellschaften profitieren.

Es belastet die dt Airlines massiv extra. Eine Air Berlin, LH etc. haben weit über 60% ihrer Abflüge (wahrscheinlich sogar über 70%) in Deutschland, alle ausländischen Mitbewerber irgendwo zwischen 1%-ca 20% (Emirates im einstelligen Prozentbereich, RyanAir vielleicht zweistellig...). Das stellt Wettbewerbsverzerrung dar, zumal die Minimum 8€ und ein bisschen pro Ticket, je nach Airline 1-2 komplette Crews extra bedeuten. Bei günstigen Anbietern wie 4U könnte man 2 komplette Crews pro Flieger extra einstellen, sollte die Steuer fallen. (Natürlich wird das nicht passieren, aber um die Relation mal darzustellen, ist dieses Beispiel ausreichend.)

"die Steuer belaste den Standort [Frankfurt]"

Das könnte nur dann der Fall sein, wenn Kunden für weniger als die Ticketabgabe ins Europäische Ausland ausweichen könnten. Das ist gerade für Frankfurt so mittendrin überhaupt nicht der Fall.

s.o.

"Mobilität sei die Grundlage dafür, dass Deutschland gut wirtschaften könne."

Ah, der nochmal. Nachtflug für die Volkswirtschaft ...
Ich erinnere an dieser Stelle an die Kampagne "Die Fracht braucht die Nacht", die den wirtschaftlichen Untergang des Rhein-Main Gebiets und Deutschlands für den Fall eines Nachtflugverbots in Frankfurt voraussagte. Was passierte tatsächlich? Nichts.
Ja, einige wenige Firmen können ihre Infrastruktur in dem Fall nicht 24/7 nutzen und haben leicht höhere Kosten dadurch. Aber volkswirtschaftlich gesehen ist ein Nachtflugverbot absolut irrelevant. Ganz zpeziell für "Deutschland".


Waren Sie schon mal Sonntag Abends am Flughafen CGN? Da steht das ganze Vorfeld am Cargo Terminal zugeparkt mit 40 Frachtfliegern. Die kommen und gehen zwar auch schon unter der Woche, aber Sonntag abends ist dort so richtig was los. Und sind am nächsten morgen nicht mehr da. Und das liegt zum Großteil daran, dass CGN kein Nachtflugverbot hat, Zentral in Europa liegt und somit ein super Umschlagplatz für Luftfracht ist. Und Nachts sind die gebühren für An- und Abflüge überall auf der Welt viel billiger, was wiederum die Kosten für Frachtunternehmen, und damit für den Kunden, viel interessanter machen. Und Sie meinen tatsächlich, dass die Konsequenzen daraus volkswirtschaftlich für die BRD irrelevant sind?

Es gibt sicher einiges, was Politik und Gewerkschaften für den wirtschaftlichen Erfolg von nationalen Flughäfen und Airlines tun könnten. Abbau der Subventionsstümpereien wie in Kassel zum Beispiel (Bouffier), Mobilitätskonzepte die die verschiedenen Verkehrsträger besser verzahnen (Dobrindt), rigoroses Vorgehen gegen Scheinselbständigkeit und Lohndumping einzelner Anbieter am Boden und in der Luft (u.a Bsirske), etc.
Aber an diesen Stellen tut sich - nichts.
Wäre ja auch aufwändiger als ein paar auswendig gelernte Lobby-Sätze in ein Mikrofon aufzusagen...

Uneingeschränkte Zustimmung!!



Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 10:37 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 10:59 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Eine Air Berlin, LH etc. haben weit über 60% ihrer Abflüge (wahrscheinlich sogar über 70%) in Deutschland, alle ausländischen Mitbewerber irgendwo zwischen 1%-ca 20% (Emirates im einstelligen Prozentbereich, RyanAir vielleicht zweistellig...). Das stellt Wettbewerbsverzerrung dar

Nein, da diese Abgabe nur für Flüge von/nach DE erhoben wird. Aber für alle Airlines.
Flüge die von anderen Ländern in andere Länder durchgeführt werden, sind auch für deutsche Airlines nicht abgabepflichtig. Nicht mal wenn dabei über ein deutsches Drehkreuz geflogen wird.
Wird vom BDL oft anders dargestellt, ist aber nicht so.
In dem Sinne stellt ein Flug vom zB Doha nach Tokyo keinen Wettbewerb für Fluge von/nach DE aus dar. Andersherum zahlt keine Airline Abgaben auf einen Flug von zB Washington nach Rom, auch wenn die LH dabei über Frankfurt fliegt.
Eine Wettbewerbsverzerrung findet daher tatsächlich nicht statt.

Waren Sie schon mal Sonntag Abends am Flughafen CGN? Da steht das ganze Vorfeld am Cargo Terminal zugeparkt mit 40 Frachtfliegern. Die kommen und gehen zwar auch schon unter der Woche, aber Sonntag abends ist dort so richtig was los. Und sind am nächsten morgen nicht mehr da. Und das liegt zum Großteil daran, dass CGN kein Nachtflugverbot hat, Zentral in Europa liegt und somit ein super Umschlagplatz für Luftfracht ist. Und Nachts sind die gebühren für An- und Abflüge überall auf der Welt viel billiger, was wiederum die Kosten für Frachtunternehmen, und damit für den Kunden, viel interessanter machen.

Ich habe nicht behauptet, für Nachtfug bestände kein Bedarf. Gerade wenn er noch billger abzuwickeln wäre als tagsüber.

Aber das Bruttosozialprodukt (Summe aller Waren und Dienstleistungen) ändert sich nicht, wenn nur tagsüber geflogen wird. Einige Waren kommen ein paar Stunden später an. Thats it...
Keine einzige wirtschaftliche Tätigkeit der in DE ansässigen Transportkunden oder Passagiere wird dadurch verhindert. Das wäre erst dann der Fall wenn alle Flughäfen tagsüber zu 100% ausgelatet wären und sich so "Staus" von nicht transportierbaren Waren oder Passagieren bilden würden und Umsätze entfallen.

Und Sie meinen tatsächlich, dass die Konsequenzen daraus volkswirtschaftlich für die BRD irrelevant sind?

Ja, das ist aus den o.g. Gründen in der Tat meine ehrliche Meinung.

Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 11:07 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 11:55 Uhr
Userskyes
User (208 Beiträge)
Nein, da diese Abgabe nur für Flüge von/nach DE erhoben wird. Aber für alle Airlines.
Flüge die von anderen Ländern in andere Länder durchgeführt werden, sind auch für deutsche Airlines nicht abgabepflichtig. Nicht mal wenn dabei über ein deutsches Drehkreuz geflogen wird.
Wird vom BDL oft anders dargestellt, ist aber nicht so.
In dem Sinne stellt ein Flug vom zB Doha nach Tokyo keinen Wettbewerb für Fluge von/nach DE aus dar. Andersherum zahlt keine Airline Abgaben auf einen Flug von zB Washington nach Rom, auch wenn die LH dabei über Frankfurt fliegt.
Eine Wettbewerbsverzerrung findet daher tatsächlich nicht statt.

Wenn Sie den Wettbewerb auf die einzelne Strecke begrenzen, die dann z.B. FRA-FCO von LH und Alitalia bedient wird, haben Sie Recht. Aber hier ist die Summe entscheidend, und da ist jede Airline, die Ihren Sitz in der BRD hat, und damit die Mehrheit ihrer Abflüge von hier starten muss, im Nachteil! Es gibt keine Vergleichbare Steuer im Ausland, somit gibt es einen faktischen Wettbewerbsnachteil. Beispiel: Ryanair hat 117 Mio Passagiere im Jahr 2016 befördert (Quelle: Wikipedia), und die damit verbundenen Tickets sind zu vielleicht 10% mit diesen Steuerabgaben belastet (292,5 Mio €, bei 25€ Steuerabgabe pro Ticket). Die LH hat auf ihre knappen 110 Mio Tickets auf ca 70% diese Abgaben leisten müssen (Abgabe der LH geschätzte 1925 Mio €, gerechnet mit den 70% auf 110 Mio Tickets bei 25€ Steuerabgabe). Es ist für international agierende Firmen nun mal von Bedeutung, inwiefern einem von den jeweiligen Regierungen kKnüppel zwischen die Beine geworfen werden, v.a. dann, wenn andere Regierungen ihre jeweiligen Firmen, hier Airlines, auch noch subventionieren (siehe Emirates).
Die Kalkulation ist nur übern Daumen gepeilt und sehr vereinfacht. Aber es soll auch nur verdeutlichen, dass die großen Konkurrenten der dt Airlines sich mit weitaus weniger Belastung seitens der Steuern abgeben müssen, als die dt Airlines selbst. Natürlich geht es hier um geographisch unterschiedliche Kundenpools, aber die Jahreszahlen der Unternehmen machen die Musik, ergo den Preisdruck für den Gegner, wenn man selbst mit vollen Taschen Preisdumping betreiben kann.

Ich habe nicht behauptet, für Nachtfug bestände kein Bedarf. Gerade wenn er noch billger abzuwickeln wäre als tagsüber.

Aber das Bruttosozialprodukt (Summe aller Waren und Dienstleistungen) ändert sich nicht, wenn nur tagsüber geflogen wird. Einige Waren kommen ein paar Stunden später an. Thats it...
Keine einzige wirtschaftliche Tätigkeit der in DE ansässigen Transportkunden oder Passagiere wird dadurch verhindert. Das wäre erst dann der Fall wenn alle Flughäfen tagsüber zu 100% ausgelatet wären und sich so "Staus" von nicht transportierbaren Waren oder Passagieren bilden würden und Umsätze entfallen.


Und Sie meinen tatsächlich, dass die Konsequenzen daraus volkswirtschaftlich für die BRD irrelevant sind?

Ja, das ist aus den o.g. Gründen in der Tat meine ehrliche Meinung.

Naja, in der Branche hat das sicherlich Auswirkungen. FedEx und UPS freuen sich nicht umsonst, dass es in CGN besser läuft als in FRA. Und die LH Cargo hätte da sicherlich auch eine andere Meinung, da attraktivere Nutzungszeiten der Flughäfen zu attraktiveren Angeboten an die Kunden führen und damit auch die Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Wenn Sie allerdings in den Dimensionen der Gesamtleistung der dt Volkswirtschaft denken, hat dieses Thema aber in der Tat vergleichbar geringe Auswirkung auf das Endergebnis, da haben Sie wohl Recht.
Beitrag vom 31.03.2017 - 12:43 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Aber hier ist die Summe entscheidend, und da ist jede Airline, die Ihren Sitz in der BRD hat, und damit die Mehrheit ihrer Abflüge von hier starten muss, im Nachteil! Es gibt keine Vergleichbare Steuer im Ausland,

doch, zB in Österreich, UK, Irland und Frankreich.

somit gibt es einen faktischen Wettbewerbsnachteil.

Die Umsätze der Airlines bleiben aber doch gleich. Mit oder ohne die Abgabe.
Die Abgabe wird ja nur von der Airline für den Staat eingezogen. Zusätzlich zum Preis fürs Ticket. Sie zählt nicht zum Umsatz (bin zwar kein Buchhalter, aber das gäbe keinen Sinn). Faktisch handelt es sich also um eine zusätzliche Zahlung des Passagiers direkt an den Staat.

Die verkauften Tickets werden also nicht "mit einer Abgabe belastet", sondern der Passagier muss zusätzlich zum Ticketpreis (=Umsatz der Airline) noch 7,50-42,18 € an den Staat zahlen.

D.h. die deutschen Passagiere bei LH und FR zahlen die gleiche Abgabe zusätzlich zu ihren jeweiligen Ticket Preisen.

Ich habe schon das Argument (wieder beim BDL) gelesen, die Airlines würden die Abgabe aus eigener Tasche zahlen, da sie "am Markt nicht durchsetzbar wäre". Da alle Anbieter in DE ohne Ausnahme die gleichen Abgaben einziehen müssen, ist die Abgabe aber auch in diesem Sinne Markt- und damit Wettbewerbsneutral.

Es gibt schlicht keinen Wettbewerber für Flüge von/nach DE, der diese Abgabe nicht von seinen Passagieren eintreiben müsste. Und Transit ist nicht betroffen. Von daher gibt es da echt keine Verzerrung ...

Es ist für international agierende Firmen nun mal von Bedeutung, inwiefern einem von den jeweiligen Regierungen kKnüppel zwischen die Beine geworfen werden, v.a. dann, wenn andere Regierungen ihre jeweiligen Firmen, hier Airlines, auch noch subventionieren (siehe Emirates).

Da stimme wiederum ich vollkommen zu, aber gerade die Ticketabgabe ist denke ich keiner dieser Knüppel, als die sie vom BDL immer wieder dargestellt wird ...
Beitrag vom 31.03.2017 - 13:05 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)


somit gibt es einen faktischen Wettbewerbsnachteil.

Die Umsätze der Airlines bleiben aber doch gleich. Mit oder ohne die Abgabe.
Die Abgabe wird ja nur von der Airline für den Staat eingezogen. Zusätzlich zum Preis fürs Ticket. Sie zählt nicht zum Umsatz (bin zwar kein Buchhalter, aber das gäbe keinen Sinn). Faktisch handelt es sich also um eine zusätzliche Zahlung des Passagiers direkt an den Staat.

Die verkauften Tickets werden also nicht "mit einer Abgabe belastet", sondern der Passagier muss zusätzlich zum Ticketpreis (=Umsatz der Airline) noch 7,50-42,18 € an den Staat zahlen.

D.h. die deutschen Passagiere bei LH und FR zahlen die gleiche Abgabe zusätzlich zu ihren jeweiligen Ticket Preisen.

Ich habe schon das Argument (wieder beim BDL) gelesen, die Airlines würden die Abgabe aus eigener Tasche zahlen, da sie "am Markt nicht durchsetzbar wäre". Da alle Anbieter in DE ohne Ausnahme die gleichen Abgaben einziehen müssen, ist die Abgabe aber auch in diesem Sinne Markt- und damit Wettbewerbsneutral.


Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Jetzt kauft B jedes Jahr für 490 Mio moderne kostengünstige Flugzeuge, was A nicht kann, da ja Herr Schäuble das Geld bekommt. B setzt jetzt diese modernen Flugzeuge auf den Strecken nach Deutschland ein und verschafft sich so einen Kostenvorteil, den sie wiederum in günstige Flugpreise umsetzt, was zu Lasten von Airline A geht, da die auch die Preise senken muss oder alternativ weniger Passagiere transportiert.

Daher sehe ich diese Steuer schon als wettbewerbsverzerrend an.
Beitrag vom 31.03.2017 - 14:17 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@gordon
Zur Verdeutlichung könnte man noch voranstellen, dass jede Airline immer die maximal möglichen Preise im Markt erziehlt. Airline A schafft für eine Strecke X nach Y 150,-€ im Durchschnitt und muss davon 15€ Steuer abgeben, den Rest behalten (Andere Gebühren mal außen vor).
Airline B kann für eine vergleichbare Strecke in ihrem Netz auch 150,-€ erlösen, darf aber alles behalten. So ist die Marge (bei gleichen Aufwand) für B höher als für A (kein eigenes Verschulden).
Dann folgt Ihr Beispiel...

Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 14:18 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 14:36 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)

Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Der Denkfehler liegt darin, dass A die 500 Mio ohne die Abgaben gar nicht eingenommen hätte. Daher macht es auch keinen Sinn diese 500 Mio zum Umsatz zu zählen und hinterher als "muss an Herrn Schäuble abgeführt werde" wieder abzuziehen....

Die Tickets würden nicht um den Betrag der Luftverkehrsabgabe teurer, sobald diese entfiele - und erst dann wäre Ihr Beispiel valide...
Beitrag vom 31.03.2017 - 14:38 Uhr
Userskyes
User (208 Beiträge)

Die Umsätze der Airlines bleiben aber doch gleich. Mit oder ohne die Abgabe.
Die Abgabe wird ja nur von der Airline für den Staat eingezogen. Zusätzlich zum Preis fürs Ticket. Sie zählt nicht zum Umsatz (bin zwar kein Buchhalter, aber das gäbe keinen Sinn). Faktisch handelt es sich also um eine zusätzliche Zahlung des Passagiers direkt an den Staat.

Die verkauften Tickets werden also nicht "mit einer Abgabe belastet", sondern der Passagier muss zusätzlich zum Ticketpreis (=Umsatz der Airline) noch 7,50-42,18 € an den Staat zahlen.

D.h. die deutschen Passagiere bei LH und FR zahlen die gleiche Abgabe zusätzlich zu ihren jeweiligen Ticket Preisen.
>

Umsatz hat noch keine Firma gerettet, nur was an Gewinn übrig bleibt zählt! Und da in der Airline Branche Gewinnmargen von 3% schon ne tolle Sache sind, ist jeder Eingriff von außen schmerzhaft.

Ich habe schon das Argument (wieder beim BDL) gelesen, die Airlines würden die Abgabe aus eigener Tasche zahlen, da sie "am Markt nicht durchsetzbar wäre". Da alle Anbieter in DE ohne Ausnahme die gleichen Abgaben einziehen müssen, ist die Abgabe aber auch in diesem Sinne Markt- und damit Wettbewerbsneutral.

Stimmt sogar teilweise, die Airlines haben die Kosten 2011 nur zum Teil an die Passagiere weiterreichen können.

Es gibt schlicht keinen Wettbewerber für Flüge von/nach DE, der diese Abgabe nicht von seinen Passagieren eintreiben müsste. Und Transit ist nicht betroffen. Von daher gibt es da echt keine Verzerrung ...

Nochmal, es zählt der Gewinn einer Airline am Ende des Geschäftsjahres, und nicht auf einer Strecke. Und wenn der Großteil der eigenen Strecken mit Steuern belegt werden, die des Konkurrenten aber nur zu einem sehr geringen Anteil, dann resultiert das in einem Nachteil!.

Aber mal ans Anmerkung: endlich mal wieder eine sachliche Diskussion mit verschiedenen Argumenten und Standpunkten, die auch wirklich sachlich geführt wird!
Beitrag vom 31.03.2017 - 15:02 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)

Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Der Denkfehler liegt darin, dass A die 500 Mio ohne die Abgaben gar nicht eingenommen hätte. Daher macht es auch keinen Sinn diese 500 Mio zum Umsatz zu zählen und hinterher als "muss an Herrn Schäuble abgeführt werde" wieder abzuziehen....

Da liegt der "Denkfehler" auf Ihrer Seite. Die Systeme sind sehr sensibel und entwickelt und schaffen es den jeweils höchsten Preis am Markt, ganz individuell für jeden Moment, zu erlösen. Wenn Sie 3 x die gleiche Strecke von Ihrem Rechner abfragen bekommen Sie beim vierten Mal einen höheren Preis angeboten. Das System denkt, hier ist jemand der will da hin, da schauen wir doch mal was geht. Wenn Sie dann durch den höheren Preis nicht mehr nachfragen geht der allmählich wieder runter usw. Mal ganz vereinfacht dargestellt. Aber das ist der individuell maximal erlösbare Preis für diese Strecke. Wie der sich zusammensetzt ist dem Kunden egal.

Im Fall 1 erlösen Sie für sich als Airline einen bestimmten Betrag aus dem Ticket und im Fall 2 geben Sie von diesem Erlös noch die Luftverkehrsabgabe ab. Oder Sie verzichten auf etwas Gewinn und stimulieren mit leicht niedrigerem Preis mehr Umsatz. Das geht aber nur ohne Verluste, wenn Sie ursprünglich mehr "Spielgeld" haben, weil die LVA wegfällt.

Ja, für Umsteiger ist das irrelevant, aber da die deutschen Airlines überproportional Tix ex D verkaufen profitieren sie auch überproportional. Dieser Mehrerlös stärkt die Stellung im internationelen Markt, da mehr Flexibilität in der Preisgestaltung möglich ist.





Die Tickets würden nicht um den Betrag der Luftverkehrsabgabe teurer, sobald diese entfiele - und erst dann wäre Ihr Beispiel valide...
Beitrag vom 31.03.2017 - 15:04 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)

Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Der Denkfehler liegt darin, dass A die 500 Mio ohne die Abgaben gar nicht eingenommen hätte. Daher macht es auch keinen Sinn diese 500 Mio zum Umsatz zu zählen und hinterher als "muss an Herrn Schäuble abgeführt werde" wieder abzuziehen....

Die Tickets würden nicht um den Betrag der Luftverkehrsabgabe teurer, sobald diese entfiele - und erst dann wäre Ihr Beispiel valide...
Zusammengefasst, die Preise bleiben gleich, es bliebe dann nur mehr hängen.
Beitrag vom 31.03.2017 - 16:11 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)

Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Der Denkfehler liegt darin, dass A die 500 Mio ohne die Abgaben gar nicht eingenommen hätte. Daher macht es auch keinen Sinn diese 500 Mio zum Umsatz zu zählen und hinterher als "muss an Herrn Schäuble abgeführt werde" wieder abzuziehen....

Die Tickets würden nicht um den Betrag der Luftverkehrsabgabe teurer, sobald diese entfiele - und erst dann wäre Ihr Beispiel valide...

Nein, die Ticketpreise würden - bei Entfall der Luftverkehrsabgabe - gleich bleiben. Wie sie ja auch bei der Erhebung gleich geblieben sind. Weil der Markt die Preise setzt und nicht die Kosten dafür verantwortlich sind. Würden die Kosten für die Preise verantwortlich sein, gäbe es keine verlustbringenden Strecken/Airlines und Air Berlin würde nicht da stehen, wo sie jetzt steht.
Wenn Sie recht hätten, hätte es ja 2011 einen Umsatzsprung (oder Einnahmesprung, wenn Sie so wollen) bei den deutschen Airlines in Höhe der Luftverkehrsabgabe geben müssen. Leider war das aber nicht der Fall.
Beitrag vom 31.03.2017 - 18:34 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
@gordon schrieb,
Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Jetzt kauft B jedes Jahr für 490 Mio moderne kostengünstige Flugzeuge, was A nicht kann, da ja Herr Schäuble das Geld bekommt. B setzt jetzt diese modernen Flugzeuge auf den Strecken nach Deutschland ein und verschafft sich so einen Kostenvorteil, den sie wiederum in günstige Flugpreise umsetzt, was zu Lasten von Airline A geht, da die auch die Preise senken muss oder alternativ weniger Passagiere transportiert.

Daher sehe ich diese Steuer schon als wettbewerbsverzerrend an.

Klassischer Apfel-Birnen Vergleich und ziemlich einseitig.
Macht denn die Fluggesellschaft B, welche nur 10 Mio Steuern bei uns Bezahlt mit eben diesen Flügen ab Deutschland einen Gewinn von 490 Mio EURO? Doch sicherlich nicht.

Oder wie sieht es denn aus, wenn z.B. ein Passagier von LHR nach BKK will. Wird da nur ein die Steuer bei der Deutschen Fluggesellschaft fällig und bei der Britischen oder Arabischen Airlines nicht. Denn, wenn sie nur bei der Deutschen anfallen würde, wäre es ein Nachteil. Ist es aber nicht. Und wenn der Passagier nur Deutschland-Frankreich fliegt, fällt die Steuer auch für die französische Fluggesellschaft an. Somit ist auch hier kein Nachteil zu finden, welchen du aber sehen willst.

Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 18:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.03.2017 - 18:44 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
@gordon schrieb,
Stellen Sie sich doch mal 2 Fluggesellschaften vor, Fluggesellschaft A ist eine deutsche, Fluggesellschaft B eine aus dem mittleren Osten.
A muss pro Jahr über die Luftverkehrssteuer 500 Mio. an den deutschen Fiskus abgeben, B 10 Mio.

Jetzt kauft B jedes Jahr für 490 Mio moderne kostengünstige Flugzeuge, was A nicht kann, da ja Herr Schäuble das Geld bekommt. B setzt jetzt diese modernen Flugzeuge auf den Strecken nach Deutschland ein und verschafft sich so einen Kostenvorteil, den sie wiederum in günstige Flugpreise umsetzt, was zu Lasten von Airline A geht, da die auch die Preise senken muss oder alternativ weniger Passagiere transportiert.

Daher sehe ich diese Steuer schon als wettbewerbsverzerrend an.

Klassischer Apfel-Birnen Vergleich und ziemlich einseitig.
Macht denn die Fluggesellschaft B, welche nur 10 Mio Steuern bei uns Bezahlt mit eben diesen Flügen ab Deutschland einen Gewinn von 490 Mio EURO? Doch sicherlich nicht.

Oder wie sieht es denn aus, wenn z.B. ein Passagier von LHR nach BKK will. Wird da nur ein die Steuer bei der Deutschen Fluggesellschaft fällig und bei der Britischen oder Arabischen Airlines nicht. Denn, wenn sie nur bei der Deutschen anfallen würde, wäre es ein Nachteil. Ist es aber nicht. Und wenn der Passagier nur Deutschland-Frankreich fliegt, fällt die Steuer auch für die französische Fluggesellschaft an. Somit ist auch hier kein Nachteil zu finden, welchen du aber sehen willst.

Da haben Sie mich falsch verstanden, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt.

Stellen Sie sich 2 Fluggesellschaften (A und B) vor, die völlig identisch sind (Flottenstruktur, Kostenstruktur, Paxaufkommen etc.). Wenn jetzt A durch einen Regierungsbeschluss 490 Mio. höhere Ausgaben hat als B, kann B - im Gegensatz zu A - dieses Geld in kostengünstige Flugzeuge investieren und das oben beschriebene Gleichgewicht zu seinen Gunsten verändern. Diese Chance hat A nicht.

Dieser Beitrag wurde am 31.03.2017 18:45 Uhr bearbeitet.
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