Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / EuGH kippt Sondergebühren für Flug...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 06.07.2017 - 14:05 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Als die Airlines Nettoflugpreise hatten und die Gebühren zusätzlich angegeben wurden, mussten sie diese unbedingt zusammenlegen und Gesamtpreise angeben.
Jetzt wieder die Rolle rückwärts...
Bei Lufthansa werden die Gebühren schon jetzt per zusätzlichen Klick aufgeschlüsselt, was ja eigentlich reichen müsste...
Beitrag vom 06.07.2017 - 15:54 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Als die Airlines Nettoflugpreise hatten und die Gebühren zusätzlich angegeben wurden, mussten sie diese unbedingt zusammenlegen und Gesamtpreise angeben.
Jetzt wieder die Rolle rückwärts...

Rolle rückwärts? Wo lesen Sie das denn?
Weiterhin gilt die Vorgabe, dass der Endpreis klar ausgewiesen werden muss, um für den Kunden eine einfache Vergleichsmöglichkeit der Angebote sicherzustellen. Das die Aufschlüsselung der einzelnen Posten transparenter sein muss schließt das ja nicht aus. Und wenn LH das bereits in ausreichender Form so macht, um so besser.
Bei Lufthansa werden die Gebühren schon jetzt per zusätzlichen Klick aufgeschlüsselt, was ja eigentlich reichen müsste...
Beitrag vom 06.07.2017 - 17:19 Uhr
UserSoniccruiser
User (2 Beiträge)
Der EuGH sollte sich auch einmal um die YQ Tax der Lufthansa kümmern.

Sie wurde ursprünglich als "Treibstoffzuschlag" eingeführt, und heißt seit dem massiven Rückgang der Treibstoffpreise "International Surcharge", die Höhe der Tax ändert sich mit dem Tarif, und ist nicht refundierbar. Diese "Tax" wird an keine Köperschaft abgeführt, und ist schlicht und ergreifend ein Tarifbestandteil, der auch im Tarif selbst ausgewiesen werden soll.

Dieser Beitrag wurde am 06.07.2017 17:19 Uhr bearbeitet.