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Beitrag 1 - 9 von 9
Beitrag vom 06.03.2020 - 10:05 Uhr
UserJosef Prost
User (41 Beiträge)
Spannend(er) wäre da die Fortsetzung dieser Statistik: wie gingen die Verfahren aus? Wie viele Anträge auf Entschädigung waren objektiv gerechtfertig? Oder aus Sicht der Airlines: hatte die Sturheit der Airlines – sonst käme es meist wohl nicht zur Klage – einen kostensenkenden Effekt oder musste wegen der Verfahrenskosten eher mehr gezahlt werden, das Unvermeidliche wurde also nur verschleppt?
Beitrag vom 06.03.2020 - 13:50 Uhr
UserMHalblaub
User (760 Beiträge)
Das Problem könnte schnell von Tisch, wenn man das Risiko für die Airlines im Klagefall erhöht: bekommt der Fluggast erst nach einer Klage seine Entschädigung, dann erhält er die dreifache Entschädigung.
Beitrag vom 06.03.2020 - 13:53 Uhr
UserMHalblaub
User (760 Beiträge)
Das Problem könnte schnell von Tisch, wenn man das Risiko für die Airlines im Klagefall erhöht: bekommt der Fluggast erst nach einer Klage seine Entschädigung, dann erhält er die dreifache Entschädigung.
Bei jeder weiteren Instanz verdoppelt sich jeweils die Entschädigung.
Beitrag vom 07.03.2020 - 04:54 Uhr
Usermeihan
User (75 Beiträge)
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.
Beitrag vom 07.03.2020 - 04:54 Uhr
Usermeihan
User (75 Beiträge)
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.
Beitrag vom 07.03.2020 - 04:56 Uhr
Usermeihan
User (75 Beiträge)
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.
Beitrag vom 07.03.2020 - 10:24 Uhr
UserMHalblaub
User (760 Beiträge)
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.

Rechtens wäre eine Erhöhung der Entschädigung, wenn der Gesetzgeber es so in das Gesetz schreibt.
Es geht einfach darum, die Unsitte zu beenden erst immer klagen zu müssen. Eine verlorene Klage muss für die Fluggesellschaften deutlich teuer kommen als die Hoffnung, ein paar Kunden werden doch nicht klagen.
Beitrag vom 07.03.2020 - 10:34 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1641 Beiträge)
Naja, bei einer erfolgreichen Klage müssen die Fluggesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten des Klägers zahlen. Eine Erhöhung der Entschädigung bei eine Klage wäre rechtlich gar nicht zulässig. Allerdings kann man Zinsen verlangen.

Rechtens wäre eine Erhöhung der Entschädigung, wenn der Gesetzgeber es so in das Gesetz schreibt.
Es geht einfach darum, die Unsitte zu beenden erst immer klagen zu müssen. Eine verlorene Klage muss für die Fluggesellschaften deutlich teuer kommen als die Hoffnung, ein paar Kunden werden doch nicht klagen.

Gut, schreiben wir sowas ins Gesetz. Heißt dann, dass wenn Sie in Zukunft einem Blitzerfoto Misstrauen und dagegen Klagen, dass sich die Strafe dann auch verdoppelt?
Oder wollen Sie wieder ein Gesetzt, dass nur für einige wenige (in diesem Fall die Airlines) gilt?

Man könnte auch das Gesetz einfach mal realistischer gestalten und diese fixen Strafen auf Kaufpreisgekoppelte Strafen reduzieren. Das würde einige Airlines wohl auch schon zum Umdenken bringen. Ich kann verstehen, dass die Airlines nicht gerne und vor allem nicht freiwillig und proaktiv Über 200 Euro erstatten, für nen Ticket mit dem sie 29,99 eingenommen haben.
Beitrag vom 09.03.2020 - 07:05 Uhr
UserTiKo
User (1 Beiträge)
Interessant dass hier automatisch davon ausgegangen wird, dass die Klagen alle berechtigt sind. Die Realität sieht aber ganz anders aus.
Der Vorschlag, das die Strafe verschärft wird wenn jemand sich erfolglos gegen eine Anschuldigung verteidigt, entbehrt jeder rechtstaatlichen Grundlage und zeugt von der Gesinnung des Posters.