Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Vereinigung Cockpit legt sich mit Ry...

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Beitrag vom 28.03.2017 - 13:02 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Aus der aktuellen ARD Doku, Sachlage und auch Information der Leiharbeitsfirma selbst von 02/2017 geht hervor, dass weder die Piloten, noch die Leiharbeitsfirma, noch Ryanair eine gesetzliche Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Dies ist in Deutschland ein Straftatbestand.
Beitrag vom 28.03.2017 - 13:33 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Es gibt kein Gerichtsspruch dazu, dass es allerdings eine Arbeitnehmerüberlassung ist, steht für mich persönlich in keinem Zweifel. Eingliederung in den Betrieb, Nutzung der Betriebsmittel, Absprache von Urlaub, Eingliederung in den Dienstplan,... kann beliebig fortgesetzt werden. Ganz klar eine §99 und keine §80

Dieser Beitrag wurde am 28.03.2017 13:34 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.03.2017 - 16:47 Uhr
UserFW 190
User (2112 Beiträge)
Es war gestern oder Sonntag bei SPON zu lesen, das ein neues Gesetz Ende März, oder war es gar heute, in Kraft tritt aufgrund dessen die Handhabung nun gegen Ryanair gegeben sind. Also noch wenige Tage Geduld, dann geht es los.
Beitrag vom 28.03.2017 - 17:09 Uhr
UserCharlie Hotel
User (62 Beiträge)
Es gibt in Deutschland ein Rückwirkungsverbot, das heißt dass neue Gesetze nicht auf in der Vergangenheit liegende Straftaten angewendet werden dürfen. Das heißt dass Ryanair in der Hinsicht nichts zu befürchten hat, was das allerdings für die Zukunft bedeutet bleibt abzuwarten. Ryanair hat in der Vergangenheit regelmäßig dadurch geglänzt, sich an jeder Gesetztesänderung und -verschärfung vorbeizuwieseln.

Interessant übrigens, dass die VC erst jetzt gegen Ryanair vorgeht, wo man bei der Hansa vor der Haustür steht. Sehr schade, dass man nicht an die Kollegen bei Ryanair gedacht hat, als diese noch weit weg waren, das wäre deutlich sympathischer gewesen.
Beitrag vom 28.03.2017 - 17:22 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Es war gestern oder Sonntag bei SPON zu lesen, das ein neues Gesetz Ende März, oder war es gar heute, in Kraft tritt aufgrund dessen die Handhabung nun gegen Ryanair gegeben sind. Also noch wenige Tage Geduld, dann geht es los.

Da würde ich nicht darauf bauen. Das liest sich auf den Seiten der Rechtsbeistände anders.

ttps:// http://www.exali.de/Info-Base/regelungen-scheinselbststaendigkeit

Immer noch nicht geklärt ist, wie Projektarbeit definiert ist.

 https://www.hensche.de/Gesetzliche_Definiton_des_Arbeitnehmerbegriff_Neuer_Paragraph_611a_BGB_BMAS_Entwurf_Reform_AUeG_Nahles_Stand_17.02.2016.html

ZB als IT Spezialist. Ich bin zwar selbstständig aber durchaus für die Dauer eines Projektes in die Organisation des Auftraggebers eingeliedert. Die Dauer des Pojektes ist nicht klar definiert, ein Staudamm kann länger dauern und ich bin nur für dieses Pojekt als Spezialist da. So könnte man sagen, Ryan hat das Projekt, eine Basis in FRA aufzubauen. Da keiner weiß ob es klappt mache ich das mit für dieses Projekt ausgeliehenen Leiharbeitern. Nach zwei Jahren schicke ich die nach XYZ, da dort drei neue Strecken aufgebaut werden sollen, usw.... Soll heißen, so einfach wie es scheint, ist es nicht.

Soweit ich das verstenden habe, kann ich als Freiberufler bei der DRV einen Antrag auf Überprüfung stellen, ob meine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist und den Vorgaben entspricht. Das scheint ja nun gegeben zu sein.

Dieser Beitrag wurde am 28.03.2017 17:23 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.03.2017 - 18:12 Uhr
UserAngros
User (711 Beiträge)
"Interessant übrigens, dass die VC erst jetzt gegen Ryanair vorgeht, wo man bei der Hansa vor der Haustür steht. Sehr schade, dass man nicht an die Kollegen bei Ryanair gedacht hat, als diese noch weit weg waren, das wäre deutlich sympathischer gewesen."

soweit ich das verstanden habe, ist das erst durch die letzten Anpassungen von Ryanair als Reaktion auf neue EU-Vorschriften überhaupt schlagend geworden. Ich lasse mich gerne korrigieren, aber soweit ich weiß, bietet sich erst seither überhaupt die rechtliche Möglichkeit dagegen in Deutschland vorzugehen?!
Beitrag vom 28.03.2017 - 18:17 Uhr
UserJG1965
Elektrotechniker
User (77 Beiträge)
Die Frage die sich mir als erstes stellt ist, kann hier überhaupt deutsches Recht angewendet werden?
Irisches Unternehmen mit irischen AOC und wahrscheinlich irischen Arbeitsverträgen!
Aus dem Bauch raus würde ich sagen so lange FR die irischen Gesetze und Bestimmungen einhält denke ich wird man ihnen nicht viel können. Wenn ich umgekehrt von meinem deutschen Arbeitgeber mit deutschen Arbeitsvertrag im Ausland eingesetzt werde unterliege ich ja auch "nur" den deutschen Sozialbestimmungen und Arbeitsgesetzen.
Eine weitere Frage die sich mir stellt ist was hat VC damit zu tun? Die stehen in keinerlei Rechtbeziehung zu FR. VC kann besten Falls einem ihrer Mitglieder, welches bei FR beschäftigt ist, unterstützen.
Beitrag vom 28.03.2017 - 18:31 Uhr
UserCharlie Hotel
User (62 Beiträge)
@Angros

Das weiß ich ehrlich gesagt auch nicht genau, allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen dass das Konstrukt zuvor komplett legal war (es gab ja schon im vergangenen Jahr Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Koblenz). Falls dem aber so sein sollte, möchte ich nichts gesagt haben.

Ich habe mich Montag vergangener Woche mit einem FO der Ryanair unterhalten der sagte, dass man mittlerweile nach 1,5 - 2 Jahren einen Festvertrag bei Ryanair bekommen kann, sofern man das möchte. Fraglich, warum Ryanair dann nicht einfach komplett auf Festverträge umstellt. Er war darüber hinaus übrigens sehr zufrieden mit Ryanair als Arbeitgeber, außer der ausbleibenden Bezahlung im Krankheitsfall, versteht sich.
Beitrag vom 28.03.2017 - 19:20 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)

Interessant übrigens, dass die VC erst jetzt gegen Ryanair vorgeht, wo man bei der Hansa vor der Haustür steht. Sehr schade, dass man nicht an die Kollegen bei Ryanair gedacht hat, als diese noch weit weg waren, das wäre deutlich sympathischer gewesen.
Da ist Ihnen aber einiges entgangen. Die VC geht schon seid Jahren, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gegegn Ryanair vor. Auch jetzt müssen erst weitere Grundlagen geschaffen werden, bevor sie klagen können.

Die Verfahren in Koblenz sind, soweit man das von außen sagen kann, keine Scheinselbstständihkeitsverfahren. Hier geht es um Steuerhinterziehung und andere Delikte.

Soweit man das auf der DRV Seite rauslesen kann, muss ein Antrag auf Prüfung durch den Arbeitnehmer oder -Geber gestellt werden erst dann wird das Feststellungsverfahren eingeleitet. Das ist jetzt wohl passiert. Die bei einer Betriebsprüfung fetsgestellten Mängel entfallen hier wohl, da man wohl als D keine Betriebsprüfung in IRL machen kann. Aber, der Anfang ist gemacht.
Beitrag vom 28.03.2017 - 20:48 Uhr
Usercloudbraker
User (14 Beiträge)
Liebe Kommentaroren,

als erstes empfehle ich den Spiegel Artikel unter:

 http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-droht-ueberpruefung-scheinselbststaendiger-piloten-a-1140492.html

Es ist absolut absurd auch nur einen Gedanken darn zu verschwenden, ob die Ryanair rechtmäßig handelt. Das tut sie, nach einhelliger Rechtsauffassung, nicht. Sie verstößt EINDEUTIG gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches bei uns gültiger Rechtsstandard ist. Wie soll ein Pilot bei Ryanair selbstständig sei, wenn er Dienstpläne erhält, die Uniform der Airline trägt und sich über eine Schinfirma vermeintlich als Selbstständiger ausweisen soll? Rechtsauffassung in oder her: Das ist gesunder Menschenverstand und der darf auch mal Anwendung finden.
Es gibt zu diesem Tatbestand keineirlei Erklärung seitesn Ryanair (siehe der Spiegel). Man verhalte sich korrekt und beachte ALLE Rechtnormen der jeweiligen Staaten und er EU. Das ist lächerlich!! Einzig das Irische Recht findet hier Anwendung und das ist NICHT auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden (siehe Deutschland / Arbeitnehmerüberlassung).
Leider ist zur Feststellung der Rechtslage immer eine Anzeige notwendig. Diese kann nur von betroffenden Arbeitnehmern ODER den Gerwerkschaften gestellt werde. Die Piloten unterlassen das aus vertändlichen Gründen, die VC hat dies nun getan. Gott sein Dank.
Ich muss auch meinen Vorredner Recht geben. Die VC ist seit JAHREN an diesem Thema dran; leider ohne den politischen Rückhalt. Jetzt wird sich zeigen wie sehr die SPD zu ihrem Gedanken der Gerechtigkeit im Arbeitsmarkt steht, wenn am kommenden Donnerstag Frau Nahles damit beschäftigt wird. Warten wir es mal ab...
Ich kann nur allen redlich schaffenden Airlines die Daumen drücken, dass diesem "Heiland" (der über's Wasser gehen kann) der Branche endlich die Flügel gestutzt werden. Dann herscht vielleicht auch wieder etwas mehr Fairness im Wettbewerb, obwohl da noch einige andere schwarze Schafe ihr Unwesen treiben.
In diesem Sinne allen Marktgläubigen (der wird's schon regeln) einen entspannten Abend.
Beitrag vom 28.03.2017 - 22:21 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Zunächst, auf den Artikel wird schon weiter oben und anderen Treads Bezug genommen. Ob er allerdings als Referenz taugt darf bezweifelt werden. Selbst die zitierten Fachleute verloren sich im eigentlich, dürfte, sollte und anderen Konjunktiven. Selbst die Behörde erkennt nicht zweifelsfrei ein Vergehen. Meinung und Recht sind nicht das Gleiche und bevor VC klagt sind erst andere Schritte zu erfüllen. Sicher scheint da nix.
Beitrag vom 28.03.2017 - 22:59 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
@flydc9,
Raynair ist auch nicht der Brötchengeber!
Das sind zunächt z. B. Brookfield und dann die "eigene Gesellschaft", die man als contractor gründen muss bzw. in der man sein muss. Ryanair verhandelt nur mit Brookfield usw.
Trotzdem handelt es sich de facto um eine Scheinselbstständigkeit. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist eine echte selbstständige Beschäftigung kaum möglich.
In der GA ist das schon eher möglich.
Verhalten sich Brookfield usw. auch korrekt?
Ryanair könnte nur Probleme bekommen, falls z. B. Brookfield sich nicht korrekt verhielte und Brookfield de facto eine Abteilung von Ryanair wäre.

Dieser Beitrag wurde am 28.03.2017 23:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 29.03.2017 - 00:32 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
FR und Norwegian.....aber das Gesetz das da in de rpipeline ist schreckt die gesamte WIrtschaft auf, den viele unternehmen fragen sich wie ihr Freelancer/consultant/interrimsmanager etc. nun beschäftigt ist bei ihnen.

Was mir bei FR viel mehr aufstößt ist die verdammte quersobventionierung über die Regionalflughäfen. Da fliesst Geld der Steuerzahler direkt in die LCC, anstatt das man die Airports vernünftig zentralisiert und so ausbaut, das man volkswirtshcaftlich gewinn macht.
Aber da wird einfach der Fliegerhorst zugemacht, dann stellt man ein gebäude hin und redet sich das unter gestaltungspolitik schön.

FR kann gerne besser sein als LH & Co. aber bitte yu gleichen bedingungen.
Beitrag vom 29.03.2017 - 05:39 Uhr
Userhelicop
User (21 Beiträge)
Ich werde nie in ein Ryanair Flieger einsteigen, auch alleine deshalb weil man nie weiß ob sie wirklich genügend Kerosin dabei haben...
Alles immer nur MINIMUM!!
Beitrag vom 29.03.2017 - 08:11 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Hier einige Betrachtungen und Kommentare, warum das thema nicht so klar ist wie es schein.

 http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb
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