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Beitrag vom 18.11.2017 - 16:29 Uhr
UserTexon
User (207 Beiträge)
Ich verstehe das Urteil nicht.

Das haben Sie sehr zutreffend festgestellt.

Selbst aus dem Non-Aviation Bereich gibt es einen kleinen Aufschrei, weil das Gericht festgestellt hat, das man jemanden nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminieren kann.

Eben doch! Man kann es nicht nur, man darf es sogar, weil eben nur Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale (Geschlecht etc.) unzulässig sind.

Man kann es nicht, weil eine Äußerung gegen eine Staatsangehörigkeit keine Diskriminierung ist.
Das würde bedeuten, dass ein Chef sagen kann: "Du bekommst den Job nicht, weil du Kuwaiter bist."
Oder ein Ladeninhaber in Deutschland könnte allen Israelis den Eintritt verwehren.
Das wäre laut Urteil keine Diskriminierung.

****


Das Urteil des LG Frankfurt ist absolut richtig und die Einmischung der Bundesregierung - nicht nur aufgrund der angeblich in der BRD existierenden Gewaltenteilung - völlig daneben. Hier hat ein souveräner und von der BRD anerkannter Drittstaat bestimmte Regeln für seine Bürger und Unternehmen erlassen und die Bundesregierung mischt sich in diese inneren Angelegenheit ein.

Ich finde die Bundesregierung regt sich hier zu Recht auf. Immerhin heißt es in Art. 3 GG:
"Niemand darf wegen [...] seiner Heimat und Herkunft [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]"
Das schlißt für mich auch Staatsbürgerschaften ein.

Man stelle sich mal vor, die Republik Angola wollte die Lufthansa zwingen, einen Kongolesen auf ihrem Flug nach Frankfurt zu befördern, obwohl damit ein deutsches Gesetz gebrochen würde.

Dann hält sich die Lufthansa nicht an die Beförderungsbedingungen und darf Luanda nicht mehr anfliegen.

Übrigens macht nicht nur Kuwait seinen Bürgern und Unternehmen Vorschriften, mit wem sie Geschäfte machen dürfen und mit wem nicht. US-Bürgern wird sogar im Ausland vorgeschrieben, in welches Hotel auf Kuba sie gehen dürfen:  https://amerika21.de/2017/11/189005/neue-us-sanktionen-gegen-kuba

Macht es das besser?
Beitrag vom 18.11.2017 - 23:04 Uhr
UserExperte
User (216 Beiträge)
@Texon: Sie kennen sich sicherlich mit irgendwelchen Dingen gut aus, mit juristischen Themen dagegen leider gar nicht.


Ich verstehe das Urteil nicht.

Das haben Sie sehr zutreffend festgestellt.

Selbst aus dem Non-Aviation Bereich gibt es einen kleinen Aufschrei, weil das Gericht festgestellt hat, das man jemanden nicht aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminieren kann.

Eben doch! Man kann es nicht nur, man darf es sogar, weil eben nur Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale (Geschlecht etc.) unzulässig sind.

Man kann es nicht, weil eine Äußerung gegen eine Staatsangehörigkeit keine Diskriminierung ist.
Das würde bedeuten, dass ein Chef sagen kann: "Du bekommst den Job nicht, weil du Kuwaiter bist."
Oder ein Ladeninhaber in Deutschland könnte allen Israelis den Eintritt verwehren.
Das wäre laut Urteil keine Diskriminierung.

Falsch! Sie haben das Urteil entweder auch nicht gelesen und/oder auch nicht verstanden!!
(Presseinformation auf der Seite des LG Ffm  https://lg-frankfurt-justiz.hessen.de zu finden) Das Urteil sagt GERADE NICHT, dass Ungleichbehandlung aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit KEINE Diskriminierung sei. Ganz im Gegenteil: Es IST eine Diskriminierung, aber eben keine, die durch das Antidiskriminierungsgesetz sanktioniert wird (PM Seite 2 Mitte).


Das Urteil des LG Frankfurt ist absolut richtig und die Einmischung der Bundesregierung - nicht nur aufgrund der angeblich in der BRD existierenden Gewaltenteilung - völlig daneben. Hier hat ein souveräner und von der BRD anerkannter Drittstaat bestimmte Regeln für seine Bürger und Unternehmen erlassen und die Bundesregierung mischt sich in diese inneren Angelegenheit ein.

Ich finde die Bundesregierung regt sich hier zu Recht auf. Immerhin heißt es in Art. 3 GG:
"Niemand darf wegen [...] seiner Heimat und Herkunft [...] benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]"
Das schlißt für mich auch Staatsbürgerschaften ein.

Ihre persönliche Meinung ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant. Aufgabe der Bundesregierung ist die Ausführung der Gesetze (Exekutive). Wegen der Gewaltenteilung (bitte lesen Sie nach, was das ist!) und der Unabhängigkeit der Justiz ist eine Regierungsäußerung, bestimmte Urteile "nicht hinnehmen" zu wollen, ein absolutes Unding.

Ihr Verweis auf Art. 3 GG ist hier übrigens völlig fehl am Platze. Bitte machen Sie sich doch erstmal schlau, wen dieses Gleichbehandlungsgebot überhaupt bindet: Nämlich den Staat! ( https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Adressat_und_Tr.C3.A4ger) Eine Privatperson bzw. ein nichtstaatliches Unternehmen ist dagegen völlig frei, mit wem sie/es vertragliche Beziehungen eingeht. Wenn Sie morgens zum Bäcker gehen um Brötchen zu kaufen und man Ihnen sagt "Sie bediene ich nicht!", dann müssen Sie sich damit abfinden.


Man stelle sich mal vor, die Republik Angola wollte die Lufthansa zwingen, einen Kongolesen auf ihrem Flug nach Frankfurt zu befördern, obwohl damit ein deutsches Gesetz gebrochen würde.

Dann hält sich die Lufthansa nicht an die Beförderungsbedingungen und darf Luanda nicht mehr anfliegen.

Beförderungsbedingungen regeln etwas völlig anderes, nämlich Rechtsbeziehungen zwischen Fluggast und Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich, was das überhaupt ist, wenn Sie so etwas hier schon in den Raum werfen! In dem o.g. Beispiel ging es dagegen um öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Lufthansa zu beachten hätte.

Übrigens macht nicht nur Kuwait seinen Bürgern und Unternehmen Vorschriften, mit wem sie Geschäfte machen dürfen und mit wem nicht. US-Bürgern wird sogar im Ausland vorgeschrieben, in welches Hotel auf Kuba sie gehen dürfen:  https://amerika21.de/2017/11/189005/neue-us-sanktionen-gegen-kuba

Macht es das besser?

Hat das jemand behauptet?
Beitrag vom 19.11.2017 - 17:11 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
@CGNWAW schrieb
Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet. Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen.
Also hat die Bundesregierung auch die Pflicht sich mit den Amerikanern anzulegen, weil ich (oder selbst der klagende Israeli) ohne ESTA dort nicht umsteigen darf, aber der Amerikaner schon?
Um nichts anderes geht es hier, da der Israeli (das kann auch ein Arabischer sein) für den Umstieg eben keine Erlaubnis hatte.


PS: Warum dürfen denn eigentlich die Amerikaner ganzen Staaten die Einreise (Umsteigen) verweigern, aber Kuwait nicht?
Beitrag vom 20.11.2017 - 11:25 Uhr
UserExperte
User (216 Beiträge)
@CGNWAW schrieb
Hä? was hat das mit Gewaltenteilung zu tun, wenn das AA einem anderen Staat mitteilt, dass man keine Diskriminierung durch staatlcihe Unternehmen aus anderen Ländern duldet. Der Flug ging von Frankfurt ab, da hat die Bundesregierung sehr wohl das recht und ich meine die Pflicht sich einzumischen.
Also hat die Bundesregierung auch die Pflicht sich mit den Amerikanern anzulegen, weil ich (oder selbst der klagende Israeli) ohne ESTA dort nicht umsteigen darf, aber der Amerikaner schon?

Die Bundesregierung hat überhaupt keine Pflicht, sich in innere Angelegenheiten fremder Staaten einzumischen. Erst recht nicht zugunsten Dritter. Und erst recht nicht dann, wenn ein Staat seine eigenen Bürger anders behandelt als Ausländern (Stichwort ESTA). Als Deutscher kann ich nach Deutschland auch mit dem Personalausweis einreisen, während Ausländer teilweise einen Reisepass und ggf. auch ein Visum brauchen. Finden Sie das auch so kritikwürdig?

Um nichts anderes geht es hier, da der Israeli (das kann auch ein Arabischer sein) für den Umstieg eben keine Erlaubnis hatte.

Da vergleichen Sie Äpfel und Birnen. Das eine (ESTA) ist eine bloße Formalie, das andere sind Gründe, die in der Person desjenigen (Staatsangehörigkeit) liegen. So etwas lässt sich eben nicht so ohne weiteres heilen, ähnlich wie z.B. die (rechtmäßige) Mindestgröße für Piloten.

PS: Warum dürfen denn eigentlich die Amerikaner ganzen Staaten die Einreise (Umsteigen) verweigern, aber Kuwait nicht?

Genau darum geht es hier die ganze Zeit.
Beitrag vom 20.11.2017 - 12:07 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
@Experte,
du hast mich irgendwie falsch verstanden. Mit meiner Antwort habe ich dir doch Recht gegeben, dass viele es hier anders sehen. Ich aber nicht.

Dieser Beitrag wurde am 20.11.2017 12:08 Uhr bearbeitet.
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