Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / CAA knöpft sich fünf Airlines aus ...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 22.02.2017 - 11:46 Uhr
Userairlinestrategy
User (318 Beiträge)
Hört, hört... die 'ach-so-tolle-megageile-und-nette' SIA gehört auch dazu ? na sowas...
Beitrag vom 22.02.2017 - 12:32 Uhr
UserBoeing757767
User (845 Beiträge)
Yep und die so liebenswerte EK, die ja wohl immer "gleich " Upgrades anbietet. Die sollen alle mal Kohle locker machen, denn nur das schlägt sich sofort übelst in der Airline Bilanz wieder ( Vorhaltung v Fliegern und EuGH Entschädigung ) statt bei eh leeren Sitzen Upgrades z verteilen.


Hoffe die "Rüge " kriegen andere Staaten auch mal auf die Beine gestellt und ausgeteilt

Dieser Beitrag wurde am 23.02.2017 08:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.02.2017 - 09:43 Uhr
UserChrissiF
User (1 Beiträge)
Da hilft eigentlich nur eins: Erst ganz normal die Entschädigung einfordern, die einem zusteht. Wenn die abgelehnt wurde: Für Ärger sorgen. Das bedeutet: Zum Anwalt gehen und klagen und parallel beim Luftfahrtbundesamt petzen.

Das LBA hilft den Passagieren zwar nicht direkt, kann aber zusätzlich Strafen verhängen. (Quelle:  https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=935 )

Aus einer Entschädigung wird dann eine Entschädigung plus Gerichtskosten plus Strafe. Irgendwann lernen die es schon - aber nur, wenn die Leute sich wehren.
Beitrag vom 23.02.2017 - 10:49 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
Das Problem ist doch, dass es sich hier im Einzelfall um relativ kleine Beträge handelt.
Damit ein besserer Wald- und Wiesenanwalt sich sicher in die Materie einarbeitet, muss es schon um höhere Beträge gehen. Selbst Flugrecht.de will noch einen Teil der Entschädigung haben, obgleich die Firma in der Sache doch kompetent sein müsste!

Das LBA könnte allerdings die Fluggesellschaften auffordern, das Geld umgehend zu überweisen oder umgehend jedem einzelnen Kunden schriftlich zu erklären, weshalb er in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung hat.
Beitrag vom 23.02.2017 - 23:26 Uhr
UserPLANEtruth
FQTV CC-Lover Selbstzahlen
User (693 Beiträge)
Immer nur die CAA die solche Aktionen GEGEN Airlines und schwarze Schafe startet, was macht eigentlich das LBA hierzulande oder die DGAC in Frankreich?
Wird Zeit dass solche Behoerden endlich mal aufwachen und ALLE Ihre Aufgaben wahrnehmen und nicht nur immer auf gut duenken durch die Welt gehen!
Singapore Airlines und auch EMIRATES wird es wohl noch oefters treffen in Zukunft, mit den neuen NONSTOP Fluegen es EU nach 5. Freiheit der Luft Recht.
Gleiches Recht und auch Pflichten fuer ALLE!
LBA wake up!!!


Beitrag vom 08.06.2018 - 09:53 Uhr
Userclarkebarry786
User (7 Beiträge)
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die nationale Stelle, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) No. 261/2004 zuständig ist und von jedem Mitgliedstaat benannt wird und die mit der individuellen Beschwerde eines Fluggasts infolge der Weigerung eines Luftfahrtunternehmens, ihm die Ausgleichsleistung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung zu zahlen, befasst ist, nicht verpflichtet, Durchsetzungsmaßnahmen gegen dieses Luftfahrtunternehmen zu erlassen, um es dazu anzuhalten, die dem Fluggast nach der Verordnung zustehende Ausgleichsleistung zu zahlen.

In vielen Fällen lehnen die Fluggesellschaften die Ausgleichsansprüche von Fluggästen ab und geben Passagieren alberne Ausreden, weil sie kein ausreichendes Wissen über ihre Rechte haben. Fluggäste können sich im Folgenden über ihre Rechte für Verspätungen oder Annullierungen im Detail informieren:

 https://www.claimflights.de/flugverspaetung-entschaedigung

Dieser Beitrag wurde am 04.07.2018 05:50 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.01.2019 - 12:45 Uhr
UserTabeaK
User (3 Beiträge)
Bei einigen Fluggesellschaften kann einem auch Angst und Bange werden. Als ich im vergangenen Jahr in Zentralasien auf  Tour war haben wir uns entschlossen uns von Osh nach Duschanbe einem Driver anzuvertrauen. Der Bus war das kleinere Übel