Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Easyjet verlegt Flugbetrieb teilweis...

Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 14.07.2017 - 11:14 Uhr
UserLunte
User (387 Beiträge)
Das muß man hier mal laut sagen ...........
die österreichischen Behörden sind nicht nur in der Luftfahrt sondern auch in anderen Bereichen vielen anderen weit voraus, jawohl Gründlichkeit aber viel ,viel weniger Nerven zermürbende Bürokratie !!
Beitrag vom 14.07.2017 - 11:19 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Ausschlaggebend seien die Unsicherheiten rund um den Brexit und die guten Erfahrungen mit der Wiener Flugsicherheitsstelle Austro Control.

Ausschlaggebend ist wohl eher der Umstand, dass dort weniger Gewerkschaften und steuerliche Aspekte stören. Kurzum: Kosten niedrig halten oder senken... Aber nett umschrieben mit Brexit und Flugsicherheitsstellen Blabla...
Beitrag vom 14.07.2017 - 11:36 Uhr
Userjens69
User (1 Beiträge)
Ausschlaggebend seien die Unsicherheiten rund um den Brexit und die guten Erfahrungen mit der Wiener Flugsicherheitsstelle Austro Control.

Ausschlaggebend ist wohl eher der Umstand, dass dort weniger Gewerkschaften und steuerliche Aspekte stören. Kurzum: Kosten niedrig halten oder senken... Aber nett umschrieben mit Brexit und Flugsicherheitsstellen Blabla...

Also dass Österreich mit seiner Steuerquote Großkonzerne anlockt, ist mir neu. Im Gegenteil, es gibt genügend Firmen dort, die sich einen Briefkasten nach Amsterdam und Co stellen um Kosten zu sparen.
Beitrag vom 14.07.2017 - 13:15 Uhr
UserMuck
User (292 Beiträge)
"Easyjet ... will künftig 4.000 Mitarbeiter und 100 Flieger aus Österreich steuern, teilte Easyjet am Freitag mit."

Da bin ich mal gespannt ob das EU-Recht so weit verbogen wird, bis das passt oder ob Easyjet weniger als 50% dieser neuen Easyjet-Firma halten will, denn nach der EU Verordnung 1008/2008 Kapitel 1 Artikel 4 f) gilt, dass dieses Luftfahrtunternehmen zu mehr als 50% im Eigentum oder unter der tatsächlichen Kontrolle eines EU-Mitgliedstaaten und/oder Staatsangehörige von Mitgliedstaaten sein muss.

Das schließt den Besitz von mehr als 50% der Anteile und die Kontrolle dieser neuen österreichischen Airline durch Easyjet plc aus.
Beitrag vom 14.07.2017 - 13:51 Uhr
UserBlaudanben
User (166 Beiträge)
Die 50% Regel ist nur Relevant für Flüge außerhalb des EU Binnenmarktes, um in Genuss der Luftfahrtabkommen mit der EU und anderen Länder zu kommen. Innerhalb der EU kann Easyjet mit einer 100% Tochter in Österreich ohne Einschränkungen fliegen. Easyjets Geschäfte außerhalb der EU sind wohl nicht so groß.
Beitrag vom 14.07.2017 - 13:53 Uhr
UserNur_ein_Y_PAX
User (672 Beiträge)
Mit dem Brexit kommt der Exbrit.

Dieser Beitrag wurde am 14.07.2017 13:59 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.07.2017 - 15:46 Uhr
UserFritzM
User (128 Beiträge)
Alle drei Fluggesellschaften (Wien, Zürich, London) kommen unter das Dach der Easyjet plc
Ich wusste gar nicht, dass Wien, Zürich und London Fluggesellschaften sind...
Ok, gemeint sind wohl die Hauptsitze der drei easyJet-Gesellschaften. Wäre so aber auch nicht richtig, denn easyJet Switzerland sitzt in Genf (Meyrin, um genau zu sein), und hat nicht einmal eine Basis in Zürich (easyJet plc bedient Zürich nur allerdings ein paar mal am Tag (z.B. ab London und Hamburg).
Beitrag vom 14.07.2017 - 21:13 Uhr
UserMuck
User (292 Beiträge)
Die 50% Regel ist nur Relevant für Flüge außerhalb des EU Binnenmarktes, um in Genuss der Luftfahrtabkommen mit der EU und anderen Länder zu kommen. Innerhalb der EU kann Easyjet mit einer 100% Tochter in Österreich ohne Einschränkungen fliegen.

Das ist falsch!

Artikel 4 der Verordnung 1008/2008 regelt, ob ein Luftfahrtunternehmen eine Betriebsgenehmigung erhalten darf.