Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / EuGH: Bei verspäteten Flügen auch ...

Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 01.06.2018 - 04:20 Uhr
Usergolffox
User (132 Beiträge)
Wohl grössenwahnsinnig geworden. Ein EuGH hat nicht über Sachen ausserhalb der EU Recht zu sprechen. Dies ist immer noch ein innermarokkanischer Flug auch wenn es eine Buchung war. Demnächst wird dann über Anschlussverbindungen ab TYO, SAO oder NYC Recht gesprochen? Was bilden sich diese Richter eigentlich ein? Total durchgeknallt.
Beitrag vom 01.06.2018 - 07:38 Uhr
Userc0t0d0s0
User (366 Beiträge)
Ich bin kein Jurist, aber : Der EuGH spricht ja auch nicht ausserhalb der EU Recht. Der EuGH sprach Recht in einer Auseinandersetzung einer Kundin in der EU, die einen Beförderungsvertrag mit einem Unternehmen, das in der EU-tätig ist und auch Büros in der EU unterhält, geschlossen, die Kundin bis zu einem endgültigen Ziel zu transportieren. Und damit ist der EuGH zuständig. Ob sich die Fluglinie zweier Flüge, von denen einer in einem Drittland startet und in einem Drittland landet, bedient, ist für die Verordnung irrelevant. Es geht um den nicht ordnungsgemäss erfüllten Beförderungsvertrag.