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Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 16.10.2019 - 14:36 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Verstehe ich nicht. Wieso streikt eine Gewerkschaft, die aktuell keinen Handlungsfähigen Vorstand hat?

Wenn die UFO keinen Streik mehr auf die Beine stellen kann, dann braucht sie keinen neuen Vorstand mehr wählen.
Dann ist Schluss.
Beitrag vom 16.10.2019 - 14:53 Uhr
UserNicci72
User (570 Beiträge)
Verstehe ich nicht. Wieso streikt eine Gewerkschaft, die aktuell keinen Handlungsfähigen Vorstand hat?

Wenn die UFO keinen Streik mehr auf die Beine stellen kann, dann braucht sie keinen neuen Vorstand mehr wählen.
Dann ist Schluss.

"Handlungsfähig" ist hier ein juristischer Begriff. Es geht darum, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Vorstandsmitglieder in der gesetzlich vorgeschriebenen Form in ihr Amt gekommen sind - wenn nein, dann wären alle ihre Beschlüsse und alle von ihnen erteilten Weisungen nichtig. Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden. Ich gehe davon aus, dass die Lufthansa darauf abzielt. Umgekehrt kann eine Gewerkschaft einen juristisch "handlungsfähigen Vorstand" haben, der aber in der außerjuristischen Realität nichts auf die Reihe bekommt und für die Belegschaft nichts erreicht. Das wäre dann wohl schon eher im Sinne der Lufthansa.

Dieser Beitrag wurde am 16.10.2019 14:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.10.2019 - 15:47 Uhr
UserMinorItem
User (74 Beiträge)
>> Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden.<<


Und genau dies ist eben nicht so, so hätte es die Lufthansa gerne und spielt bei den Angestellten genau diese Angstkarte

"Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die dem Aufruf einer Gewerkschaft zu einem (Warn-)Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen folgen wollen, auf die Rechtmäßigkeit eben dieses Aufrufs vertrauen können und ihr Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG wahrnehmen dürfen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Streiks trägt grundsätzlich die aufrufende Gewerkschaft – nicht einzelne Arbeitnehmer*innen."

Diese, oder auch ähnliche lautende Rechtsauffassung(en) sind mit wenig Mühe schnell zu finden.


Dieser Beitrag wurde am 16.10.2019 15:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.10.2019 - 21:08 Uhr
UserNicci72
User (570 Beiträge)
>> Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden.

Und genau dies ist eben nicht so, so hätte es die Lufthansa gerne und spielt bei den Angestellten genau diese Angstkarte

"Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die dem Aufruf einer Gewerkschaft zu einem (Warn-)Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen folgen wollen, auf die Rechtmäßigkeit eben dieses Aufrufs vertrauen können und ihr Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG wahrnehmen dürfen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Streiks trägt grundsätzlich die aufrufende Gewerkschaft – nicht einzelne Arbeitnehmer*innen."

Diese, oder auch ähnliche lautende Rechtsauffassung(en) sind mit wenig Mühe schnell zu finden.

Sicher - und ganz sicher ist es Angstmache, mit der die Belegschaft eingeschüchtert werden soll. Aber Sie können genauso schnell mit genauso wenig Mühe genau entgegengesetzte Rechtsauffassung(en) finden. Ein höchstrichterliches Grundsatzurteil zu dem Thema steht aus. Deshalb bestreitet Lufthansa ja auch, dass die UFO derzeit überhaupt eine Gewerkschaft sei = nach dem Grundsatz: eine Gewerkschaft wird wie ein Verein erst durch einen juristisch "handlungsfähigen Vorstand" zu einer Gewerkschaft konstituiert. So gesehen wäre der von Ihnen zitierte Rechtssatz völlig richtig und zutreffend und doch für die Betroffenen völlig irrelevant. Und dann ließe sich noch ebenso über den Begriff des Vertrauensschutzes in diesem konkreten Fall diskutieren.

Die "Rechtmäßigkeit" (im juristischen Sinne!) dieses Streiks hängt derzeit von offenen Gerichtsverfahren ab - und das IST für die Betroffenen ein Risiko. Oder andersherum formuliert: Die UFO-Führung hat mit ihrer dilatorischen Behandlung der formaljuristischen Aspekte ihrer Vorstandsangelegenheiten ihren Mitgliedern überhaupt keinen Gefallen getan.