Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Ryanair darf Abtretung nicht ausschl...

Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 25.09.2018 - 22:17 Uhr
UserSENflyer
User (218 Beiträge)
MOL hat Ideen... wäre das Ende vom Rechtsstaat gewesen
Beitrag vom 26.09.2018 - 03:25 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Ein dreistes Verhalten kann man allerdings auch Flightright und Co vorwerfen.
Als Geschäftsidee andere Wirtschaftsunternehmen abzocken, die teilweise unter diese sehr einseitig zu ihren Lasten getroffene Ersatzansprüche leiden (zB Small Planet), ist auch nicht wirklich die feine Englische Art.
Konsumentenrechte ja! Aber nicht nur gegenüber eine einzige Branche.
Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.
Beitrag vom 26.09.2018 - 08:56 Uhr
UserEricM
User (5496 Beiträge)
Ein dreistes Verhalten kann man allerdings auch Flightright und Co vorwerfen.
Als Geschäftsidee andere Wirtschaftsunternehmen abzocken,

Die Durchsetzung von rechtlich gültigen Ansprüchen ist denke ich keine "Abzocke".
Wie gerade der Fall Ryanair zeigt, ist ein rechtlicher Entschädigungsanspruch ggü einem Unternehmen, das sich einfach nur grinsend zurücklehnt, die Schultern zuckt und sagt "dann verklag mich doch", für einzelne Privatleute nicht durchsetzbar, da die Kosten einer externen Rechtsvertetung die Entschädigung leicht übersteigt.

Dieses Verfahren Profis zu überlassen, ist bei einigen Airlines der einzige Weg für Passagiere, die zustehenden Entschädigungen tatsächlich auch nur teilweise zu erhalten.

die teilweise unter diese sehr einseitig zu ihren Lasten getroffene Ersatzansprüche leiden (zB Small Planet), ist auch nicht wirklich die feine Englische Art.

Mal ernsthaft: Jeder kennt diese Regeln. Daher wäre es vielleicht sinnvoll gewesen statt mit noch tieferen Tiefstpreisen an den Markt zu gehen, Rücklagen zu bilden?

Konsumentenrechte ja! Aber nicht nur gegenüber eine einzige Branche.

Das ist ein ganz anderes Thema - Sind Fluggastrechte jetzt "Abzocke" oder sollen sie für alle gelten?

Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Naja, ein Tag versauter/verpasster Urlaub ist auch unabhängig von Flugpreis ...
Und warum sollen die Billigheimer hier auch wieder ggü den anderen sparen können?
Letztlich sind die Entschädigungen ein Teil der Kalkulation der Betriebskosten.
Diese Kosten einfach nur zu ignorieren und das Beste zu hoffen, funktioniert nicht.

Beitrag vom 26.09.2018 - 23:03 Uhr
Userfbwlaie
User (4888 Beiträge)
Ryanair wartet wohl nur darauf, dass der Gesetzgeber bei eindeutigen Situationen Fristen für die Begleichungen von Entschädigungen setzt.
Es ist schon traurig, dass es überhaupt einer Flightright bedarf, um an Entschädigungen zu kommen.

Wie sieht es im privaten PKW-Bereich aus?
Früher musste man sich als Geschädigter um alles kümmern. Der Versicherer wollte nicht zahlen, obwohl der Vorfall juristisch geklärt war. Irgendwann kam das Geld.
Heute überlässt man alles der Werkstatt und man fährt mit dem Leihwagen (kostenfrei) weg...

Dieser Beitrag wurde am 26.09.2018 23:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.09.2018 - 00:40 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Ein dreistes Verhalten kann man allerdings auch Flightright und Co vorwerfen.
Als Geschäftsidee andere Wirtschaftsunternehmen abzocken, die teilweise unter diese sehr einseitig zu ihren Lasten getroffene Ersatzansprüche leiden (zB Small Planet), ist auch nicht wirklich die feine Englische Art.
Konsumentenrechte ja! Aber nicht nur gegenüber eine einzige Branche.
Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Wieso?
Was macht ein Anwalt? Nichts anderes.

Die Regeln sind klar.
Sehe da 0,0 verwerfliches dran, im Gegenteil: Die Airlines haben doch erst diese Modelle ermöglicht indem sie EU Recht einfach ignoriert haben und jeder klagen musste.
Actio - Reactio.
So ist das nunmal.
Beitrag vom 27.09.2018 - 08:45 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)

Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Naja, ein Tag versauter/verpasster Urlaub ist auch unabhängig von Flugpreis ...
Und warum sollen die Billigheimer hier auch wieder ggü den anderen sparen können?
Letztlich sind die Entschädigungen ein Teil der Kalkulation der Betriebskosten.
Diese Kosten einfach nur zu ignorieren und das Beste zu hoffen, funktioniert nicht.


So richtig ihre vorherigen Ausführungen sind, so möchte ich zum letzten Absatz aber doch eine Lanze brechen.

Genau wie Firmen durch Anwälte offensichtlich "erzogen" werden müssen, ihren Pflichten nach zu kommen, so finde ich, dass es dem Kunden zumutbar ist, sich Gedanken über die potentiellen Folgen zu machen. Wenn ich ein günstig angebotenes Ticket kaufe, kann ich doch nicht auf eine Entschädigung wetten, die ein vielfaches des Tickets ausmacht und man im Zweifelsfall sogar noch mit deutlichem Gewinn aus einer nicht erfolgten Leistung heraus gehe...

Ein grundsätzliche Relation wäre da durchaus wünschenswert. Dafür könnte man ja auch die maximal Werte hochschrauben.

Meinetwegen, z.B. dass die maximale Entschädigung nicht das 10-fache des Ticketgesamtpreises überschreiten darf... Dann hätte der 20€ Kunde immer noch einen recht hohen Anspruch auf Entschädigung und der 200€ Kunde würde wenigstens mal ansatzweise seine potentiellen Probleme kompensiert.
Beitrag vom 27.09.2018 - 08:59 Uhr
Userdlehmann66
User (521 Beiträge)
Wenn ich mit dem Zug von FFM nach Berlin fahren will und der zug ausfällt, dann nehme ich den nächsten eine Stunde später. Ich brauche auch kein neues Ticket. Mein altes gilt in der Regel auch für den nächsten Zug. Ziemlich sicher habe ich in dem zug dann keine Sitzplatzreservierung und kann eventuell 4 Stunden stehen. Ich bin auch hier für eine Entschädigung aber meine Probleme sind überschaubar.

Will ich mit dem Flieger nach 2 Tagen Meeting von Madrid nach Hause und der Flieger fällt aus, kann ich nicht einfach in den nächsten einsteigen.
- die nächsten sind meist ausgebucht
- ich brauche auf jeden Fall ein neues Ticket und das kostet meist 10 mal soviel, wie das originale, welches ich 3 Monate vorher gebucht habe
- da ich nicht mehr am selben Tag weg komme, brauche ich ein Hotel
- ich habe ein Arbeitsausfall und muss zusätzlichen Urlaub nehmen, um in einen schäbigen Flughafenhotel auf den Ersatzflug zu warten

Ich finde das Fluggastrecht sehr gut und klage immer, weil ein ausgefallener Flug für mich immer grosse Probleme bedeuten und eventuell mein ganzes Wochenende versaut ist und meine Familie umsonst auf mich wartet. LEIDER klagen viel zu wenig gegen Raynair und damit halten sich deren Kosten in Grenzen. VC und Verdi sollten an den Flughäfen present sein und Werbung für Fluggastrecht-Anwälte und Portale Werbung machen und den Leuten bei den Ausfüllen der Formulare helfen. Die haben nur meist in dem Moment andere sorgen und das mit der Kostenerstattung kommt erst später zuhause auf und da will man dann nicht noch zusätzlichen Ärger und ist froh alles überstanden zu haben.
Beitrag vom 27.09.2018 - 09:06 Uhr
Userdlehmann66
User (521 Beiträge)

Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Naja, ein Tag versauter/verpasster Urlaub ist auch unabhängig von Flugpreis ...
Und warum sollen die Billigheimer hier auch wieder ggü den anderen sparen können?
Letztlich sind die Entschädigungen ein Teil der Kalkulation der Betriebskosten.
Diese Kosten einfach nur zu ignorieren und das Beste zu hoffen, funktioniert nicht.


So richtig ihre vorherigen Ausführungen sind, so möchte ich zum letzten Absatz aber doch eine Lanze brechen.

Genau wie Firmen durch Anwälte offensichtlich "erzogen" werden müssen, ihren Pflichten nach zu kommen, so finde ich, dass es dem Kunden zumutbar ist, sich Gedanken über die potentiellen Folgen zu machen. Wenn ich ein günstig angebotenes Ticket kaufe, kann ich doch nicht auf eine Entschädigung wetten, die ein vielfaches des Tickets ausmacht und man im Zweifelsfall sogar noch mit deutlichem Gewinn aus einer nicht erfolgten Leistung heraus gehe...

Ein grundsätzliche Relation wäre da durchaus wünschenswert. Dafür könnte man ja auch die maximal Werte hochschrauben.

Meinetwegen, z.B. dass die maximale Entschädigung nicht das 10-fache des Ticketgesamtpreises überschreiten darf... Dann hätte der 20€ Kunde immer noch einen recht hohen Anspruch auf Entschädigung und der 200€ Kunde würde wenigstens mal ansatzweise seine potentiellen Probleme kompensiert.

- Airlines mit 200 Euro Tickets halten sich genauso wenig an das Fluggastrecht. Auch hiermuss man meist klagen.
- Warum bitte soll ich einplanen, dass die Airline mit dem 200 Euro geltendes Recht beachtet und die mit dem 20 euro Ticket darf es ignorieren? EU Recht sollte verlässlich immer gelten.