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Beitrag vom 09.03.2020 - 10:49 Uhr
UserNicci72
User (570 Beiträge)
@Nicci72,
wenn Sie die ZÜP beantragen, haben sie auch so etwas wie eine Überwachung Ihrer Person beantragt.
Ein zufälliges oder unbewusstes Treffen mit einer Person, die den Verfassungsschutzbehörden "missfällt", könnte von Beamten als zuverlässigkeitsrelevantes Ereignis angesehen werden. Das könnten die nun informierten Luftsicherheitsbehörden ähnlich sehen uns schon sind Ihre ZÜP usw. futsch.

Diese Problematik und auch die politischen Missbrauchsmöglichkeiten sind mir bewusst - und auch, dass es viele Länder auf unserem Planeten gibt, wo jeder Oppositionelle von der Regierung als "Terrorist" abqualifiziert wird um einen Vorwand zu haben, gegen ihn polizeistaatlich vorzugehen und Asylgewährung im Ausland zu verhindern.
Beitrag vom 09.03.2020 - 11:10 Uhr
UserNicci72
User (570 Beiträge)
Der konkrete Fall in der deutschen Luftverkehrswirtschaft, in dem ein Innentäter tatsächlich einen Flugzeugabsturz herbeiführte und dabei sich selbst und 149 weitere Menschen tötete, ist der Germanwings-Crash vom März 2015.

Ich dachte mir schon, dass das jetzt wieder hochkommt...
Es scheint mir aber ein absolut unpassendes Beispiel zu sein, da weder Informationen der Bundespolizei noch des Zollkriminalamts die Germanwings Tragödie verhindert hätten.

Kranke Arbeitnehmer sind eine völlig andere Gefährdungsklasse als die, gegen die diese Gesetzesänderung gerichtet ist.

Eine etwaige physische oder psychische Krankheit zu erkennen und den Betroffenen zu helfen bevor sie für sich und/oder andere eine Gefahr werden, ist sicher auch wichtig. Das erfordert aber völlig andere Maßnahmen, Kenntnisse und Beteiligte als die in dieser News berichteten.


Diese Gesetzesnovelle soll ja verstärkt die Gefahr für den Luftverkehr bekämpfen, die von sogenannten Innentätern ausgeht, also von Menschen, die beruflich in irgendeiner Form mit der Luftfahrt zu tun haben. Wenn man sich nun einmal anschaut, welche realen Fälle es in den letzten zehn Jahren gab, in denen Flugzeugabstürze von sogenannten Innentätern verursacht wurden, dann finden sich nach meinem Kenntnisstand in den letzten zehn Jahren weltweit insgesamt lediglich drei solcher Fälle, wenn man einmal den Fall von MH 370 am 8. 3. 2014 außen vor lässt, schlicht weil er bis heute ungeklärt ist. Diese drei Fälle sind:
- Linhas-Aéreas-de-Mocambique-Flug 470 am 29. 11. 2013
- Germanwings-Flug 9525 am 24. 03. 2015
- Kogalymavia-Flug 9268 am 31. 10. 2015

Nur einer dieser drei Fälle geht auf politische Motivation zurück, war also ein terroristischer Anschlag (der Kogalymavia-Flug), die beiden anderen waren sogenannte erweiterte Piloten-Suizide, die mit Politik nichts zu tun hatten. Wenn man den Betrachtungszeitraum erweitert könnte man auch noch Egypt-Air-Flug 990 vom 31. 10. 1999 und Silk-Air-Flug 185 vom 19. 12. 1997 hinzuzählen. Diese Piloten, die dann zu Tätern wurden, galten bis zu ihrer Tat als zuverlässig, sie hatten keinerlei Verbindung zu irgendwelchen radikalen oder extremistischen politischen oder religiösen Organisationen und das Motiv zu ihrer Tat war kein politisches.

Die Schlussfolgerung, die man aus diesen Fakten ziehen kann ist nun doch, dass erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gegen Innentäter mit Fokussierung auf eine politische Motivation dieser Täter (d.h. auf Terrorismus) an den Hauptursachen vorbeigeht, weshalb es bisher zu solchen - generell wie erwähnt sehr seltenen - Taten von Innentätern kam. In vier von fünf Fällen des letzten Vierteljahrhunderts waren diese durch persönliche Probleme und psychische Erkrankungen motiviert. Wenn man das Thema Prävention von Taten durch Innentäter in der Luftfahrt denn auf die Agenda der Gesetzgebung setzt, dann müsste man daher eigentlich gerade und insbesondere über diese nicht-politisch motivierten Taten reden und diese Ursachen gesetzgeberisch in den Blick nehmen und nicht nur Terrorismus. Denn in der Tat: Weder Informationen des Verfassungsschutzes oder der Bundespolizei oder der Zollfahndung hätten den Crash des Germanwings-Flugs verhindert - Andreas Lubitz hatte ein polizeilich einwandfreies Führungszeugnis - aber womöglich ärztliche Informationen, dass dieser Pilot an einer Psychose erkrankt war.

Dieser Beitrag wurde am 09.03.2020 11:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.03.2020 - 11:27 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
In den letzten 5 Jahren gab es ein paar Anschläge - m. E. auch mit Innentätern (Mogadischu?).
Was bringen die Hintergrundüberprüfungen? M. E. wird es immer aufwändiger, mit Innentätern Anschläge durchzuführen.
Wo aber will man Anfangen und wo aufhören? Wer trägt zu den Hosenträgern noch einen Gürtel, damit die Hose nicht nach unten rutscht?
Beitrag vom 09.03.2020 - 17:37 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (654 Beiträge)
Eine der größten Bedrohung gehe dabei von sogenannten Innentätern aus,

Statistisch gesehen ist das falsch.
Die überwiegende Mehrheit der Anschläge und Anschlagsversuche (>99%) gehen eben nicht von Innentätern aus. Sie sind daher auch nicht das größte Risiko.
Und es ist ja auch nicht so, dass eine Person mit Überprüfung völlig unkontrolliert eine Bombe in ein Flughafengelände transportieren könnte.
Nur um Missverständnisse auszuschließen: Die beschriebenen Maßnahmen können durchaus sinnvoll sein.
Mir geht es hier einzig um die (mMn falsche) Aussage zu dem angeblich höchsten Risiko durch Innentäter.
Diese wird auch oft in kommerziellen Sicherheits-Szenarien, Bewertungen und Salesveranstaltungen genannt und ist ein deutlich überstrapaziertes Verkaufsargument.

Ihre Sichtweise ist durchaus nachvollziehbar. Dennoch haben es sogenannte Innentäter immer leichter, ein Sicherheitssystem zu umgehen, als Außenstehende. Das wiederum erhöht das Risiko durch Innentäter. Das gilt natürlich nicht nur für die Luftfahrt, sondern ganz allgemein.
Ich glaube auch nicht, dass irgendein unzufriedener MA aus Frust plötzlich zum Terroristen wird. Aber 9/11 hat gezeigt, dass auch Terroristen langfristig planen können. Und es ist durchaus als realistisch anzusehen, dass Terroristen vorsätzlich eingeschleust werden können, die dann mit Insiderwissen leichter agieren, als es ein Außenstehender könnte. Ich rede da nicht mal von fliegendem Personal.
In allen sicherheitsempfindlichen Bereichen gibt es daher Überprüfungen des Personals. Mal mehr, mal weniger. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob auch nur ein konkreter Anschlag damit verhindert werden konnte. (@marbu: Die Frage danach ist auch so ein Totschlagargument.) Aber solche Präventivmaßnahmen können schon verhindern, dass es überhaupt jemand versucht.
Ich gebe da aber auch @fbwlaie grundsätzlich recht: Wo anfangen und wo aufhören? Aber das Zusammenführen von vorhandenen Erkenntnissen der verschiedenen Sicherheitsbehörden halte ich noch für eine kostengünstige (fast kostenneutrale) Verbesserung der Sicherheitsüberprüfung.

Dieser Beitrag wurde am 09.03.2020 17:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.03.2020 - 06:51 Uhr
UserWMJH
User (289 Beiträge)
Zur Überprüfungen des Personals: wenn damit die ZÜP gemeint ist, soll die wirklich wirksam sein? (PS: auch ich unterliege wegen des Fliegens seit Jahren der ZÜP-Prüfung).
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