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Beitrag vom 01.11.2017 - 13:22 Uhr
Useramikino
Ex-Vielflieger
User (510 Beiträge)
@Debaser + EricM
Stimme Ihnen nicht so ganz zu!!!
Denke nur an der Autoindustrie, wo jedes Jahr Tausende von Euro als Bonus an der fest angestellten Belegschaft ausgezahlt wird, aber die Leiharbeiter daran nicht teilhaben dürfen!!
Gewerkschaftlich unterstützt werden diese Zahlungen durch der Mitbestimmung!!!
Ist so etwas gerecht???? Haben die Leiharbeiter nicht auch an dem GEWINN des Unternehmens Ihren Anteil?????

Wo bleibt da, die so gerechte Gewerkschaft….!!!!
Noch andere Beispiele?????



Dieser Beitrag wurde am 01.11.2017 13:23 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.11.2017 - 13:59 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
@Debaser + EricM
Stimme Ihnen nicht so ganz zu!!!
Denke nur an der Autoindustrie, wo jedes Jahr Tausende von Euro als Bonus an der fest angestellten Belegschaft ausgezahlt wird, aber die Leiharbeiter daran nicht teilhaben dürfen!!
Gewerkschaftlich unterstützt werden diese Zahlungen durch der Mitbestimmung!!!
Ist so etwas gerecht???? Haben die Leiharbeiter nicht auch an dem GEWINN des Unternehmens Ihren Anteil?????

Wo bleibt da, die so gerechte Gewerkschaft….!!!!
Noch andere Beispiele?????

Betriebsrat und Gewerkschaft sind 2 getrennte Themen.
aber weder eine Gewerkschaft noch ein Betriebsrat führt automatisch zu einer ( wie auch immer definierten) universellen "Gerechtigkeit".
Ein Betriebsrat (um den geht es hier) ist schlicht eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter eines Betriebs gegenüber der Geschäftsführung mit bestimmten vom Gesetzt definierten Rechten und Pflichten.

Zu dieser vertretenen Belegschaft gehören jedoch zB nicht die eingesetzten Leiharbeiter, die ja Mitarbeiter der Verleihfirmen sind.

Die Leiharbeiter geraten unter die Räder, weil im leihenden Betrieb eben niemand ihre Interessen vertritt. Gerade dieser Unterschied zwischen Leiharbeiter und festangestelltem Mitarbeiter sollte den Effekt und Wert einer geregelten Interessenvertetung im Betriebsumfeld doch deutlich machen.

Jetzt könnte man natürlich argumentieren, irgendwo wäre es "gerechter" wenn die Interessen keines einzigen Mitarbeiters ordentlich vertreten würden statt eines Teils der Mitarbeiter - aber das wäre wohl zynisch...

Dieser Beitrag wurde am 01.11.2017 14:11 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.11.2017 - 14:44 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
@amikino,
wer oder was sind "Leiharbeiter"?
Ein McKy zieht meist doch den Bonus seiner Firma vor!
Ausserdem: Der Verleiher kann seinen MA in verschiedenen Sparten einsetzen? Welchen Bonus soll es dann geben (,falls es einen gibt)?
Auch der Verleiher vergibt Boni - siehe Mckinsey.
Beitrag vom 01.11.2017 - 15:57 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Zu dieser vertretenen Belegschaft gehören jedoch zB nicht die eingesetzten Leiharbeiter, die ja Mitarbeiter der Verleihfirmen sind.

Die Leiharbeiter geraten unter die Räder, weil im leihenden Betrieb eben niemand ihre Interessen vertritt. Gerade dieser Unterschied zwischen Leiharbeiter und festangestelltem Mitarbeiter sollte den Effekt und Wert einer geregelten Interessenvertetung im Betriebsumfeld doch deutlich machen.

Das kann man so absolut nicht sagen. Hier eine ganz gute Übersicht

 https://www.betriebsrat.com/checkliste/129/64438/leiharbeitnehmer-mitbestimmungsrechte-der-betriebsraete

Beitrag vom 01.11.2017 - 15:57 Uhr
Userrasch
😊
User (431 Beiträge)
@EricM
Es ist falsch das der Betriebsrat nicht die Leiharbeitnehmer vertritt! Wenn sie länger als drei Monate im Betrieb sind, können sie sogar wählen. Insofern hat der Leiharbeitnehmer sogar zwei Betriebsräte. Der Betriebsrat vertritt alle AN eines Betriebes. Das bedeutet nicht das alle gleichbehandelt werden. Wenn es also zu betrieblichen Entgeltregelungen kommt, könnten auch Leiharbeitnehmer etwas abbekommen. Praktisch stellt sich das dann schwierig dar weil die LAN`s ja nicht im Personalsystem verankert sind und der Wille oft gering ist…

@amikino
Eine Gewerkschaft ist nicht gerecht. Sie ist eine Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Wenn LAN’s Gewerkschaftsmitglieder wären und ihre Stimme erheben würden, würden auch Ihre Interessen vertreten (Ich gebe zu ein etwas theoretischer Ansatz, iss aber so).


Dieser Beitrag wurde am 01.11.2017 16:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.11.2017 - 17:23 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
@gpower und rasch

OK, erwischt... Rein rechtlich heute haben Sie recht.

Meine Beobachtung, dass Interessen von Leiharbeitern in Betrieben suboptimal vertreten werden, stammen aus den letzten Jahren, also zB vor den Gesetzesänderungen im April dieses Jahres.

De jure dürfen Leiharbeiter in der Tat den Betriebsrat mit wählen. De fakto ist die Beteiligung eher gering.
De fakto ist daher auch die Motivation eines Betriebsrats sich für Leiharbeiter einzusetzen eher gedämpft. Gerade wenn man bedenkt, dass Leiharbeiter in der Vergangenheit oft als taktische innere Konkurrenz gegen die Stammbelegschaft gerichtet eingesetzt wurde.

Der Einwand ist aber korrekt:
Die rechtliche Lage Nov 2017 ist eine andere.
Beitrag vom 01.11.2017 - 19:11 Uhr
UserDr.Sommer
Facharzt für Humangenetik/ Virchow-Klinikum
User (24 Beiträge)
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