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Beitrag vom 20.09.2007 - 16:13 Uhr
UserGast
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Laut Soldatengesetz muß ein erhaltener Befehl vor dessen Ausführung auf "Rechtmäßigkeit" überprüft werden. Das Bundes-Verfassungsgericht hat zum Thema "Abschuß" ein eindeutiges Urteil gefällt. Ein solcher "Befehl" darf folglich keinesfalls ausgeführt werden. Wenn einem Verteidigungsminister die notwendige Sachkenntnis zur Führung diese Amtes fehlt, sollte er zurücktreten. Herr Minister Jung, handeln Sie, treten Sie zurück!