Community / / Armenischer Luftraum gesperrt

Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 12.11.2020 - 21:45 Uhr
Userunit-er
User (58 Beiträge)
In meinen Augen sollten Meldungen dieser Art nicht unnötig politisch aufgeladen werden.
Das ledigliche Mitteilen, dass Armenien den Luftraum sperrt, hätte vollkommen ausgereicht.
Stattdessen wird es dann auch noch politisch im 2. Absatz.
In diesem wird die Sachlage dann jedoch auch völkerrechtlich falsch dargestellt.
Bergkarabach gehört völkerrechtlich zu Aserbaidschan.
Somit können Teile Bergkarabachs nicht Aserbaidschan zugesprochen werden, da sie völkerrechtlich eh schon zu Aserbaidschan gehören.
Aserbaidschan hat lediglich sein ihm eh schon völkerrechtlich zustehendes Land wieder in Besitz genommen.

Dieser Beitrag wurde am 12.11.2020 22:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.11.2020 - 08:16 Uhr
UserFBO3000
User (16 Beiträge)
unit-er : genau, so ist es richtig!
Beitrag vom 13.11.2020 - 08:48 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
In meinen Augen sollten Meldungen dieser Art nicht unnötig politisch aufgeladen werden.
Das ledigliche Mitteilen, dass Armenien den Luftraum sperrt, hätte vollkommen ausgereicht.
Stattdessen wird es dann auch noch politisch im 2. Absatz.
In diesem wird die Sachlage dann jedoch auch völkerrechtlich falsch dargestellt.
Bergkarabach gehört völkerrechtlich zu Aserbaidschan.
Somit können Teile Bergkarabachs nicht Aserbaidschan zugesprochen werden, da sie völkerrechtlich eh schon zu Aserbaidschan gehören.
Aserbaidschan hat lediglich sein ihm eh schon völkerrechtlich zustehendes Land wieder in Besitz genommen.

Politisch ist eigentlich nur Ihr eigenes Statement.
Der 2. Absatz im Artikel erläuter aus meiner Sicht lediglich, warum der Luftraum jetzt trotz einer vorliegenden Waffenruhe gesperrt wurde.
Und Ihre "völkerrechtliche" Einordnung der Sachlage kommentiere ich jetzt bewusst nicht...


Dieser Beitrag wurde am 13.11.2020 08:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.11.2020 - 09:42 Uhr
Userunit-er
User (58 Beiträge)
Politisch ist eigentlich nur Ihr eigenes Statement.
Der 2. Absatz im Artikel erläuter aus meiner Sicht lediglich, warum der Luftraum jetzt trotz einer vorliegenden Waffenruhe gesperrt wurde.
Und Ihre "völkerrechtliche" Einordnung der Sachlage kommentiere ich jetzt bewusst nicht...

Im 2. Absatz wird lediglich erwähnt, dass einer Waffenruhe zugestimmt wurde.
Der 2. Absatz stellt gar keinen Bezug zwischen Waffenruhe und Sperrung des Luftraums her; das tun jedoch Sie.

Sie brauchen die völkerrechtliche Sachlage weder bewusst noch unbewusst zu kommentieren, da all Ihre Versuche bereits im Vorwege zum Scheitern verurteilt sind.

Quelle:
 https://de.wikipedia.org/wiki/Bergkarabachkonflikt
Zitat daraus:
Im Jahr 1993 verabschiedete die UNO vier Resolutionen (Nr. 822, 853, 874, 884) zum Konflikt, die jedoch ohne Wirkung blieben.

Quelle:
 https://www.nikolas-loebel.de/voelkerrechtswidrigen-zustand-in-berg-karabach-beenden-friedliche-loesung-des-konflikts-suchen/
Zitate daraus:
Die militärische Besetzung von Teilen des Staatsgebietes Aserbaidschans wurde 1993 vom UN-Sicherheitsrat in vier Resolutionen Nr.: 822, 853, 874, 884 verurteilt. Heute sind insgesamt etwa 20 Prozent des aserbaidschanischen Staatsgebiets armenisch besetzt.
Die internationale Gemeinschaft betrachtet Berg-Karabach völkerrechtlich weiterhin als einen integralen Bestandteil der Republik Aserbaidschan.
Weder Deutschland noch die EU erkennen die sogenannte "Republik Berg-Karabach" noch von diesem Regime durchgeführten "Wahlen" an.

Dieser Beitrag wurde am 13.11.2020 09:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.11.2020 - 12:10 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
Sie brauchen die völkerrechtliche Sachlage weder bewusst noch unbewusst zu kommentieren, da all Ihre Versuche bereits im Vorwege zum Scheitern verurteilt sind.

:-D