Community / / Zu spät zum Boarding: Kein Anspruch...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 06.06.2019 - 14:25 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Durch die zusätzlich entstandenen Gerichtskosten ist der Lerneffekt bei den uneinsichtigen Trödlern noch größer geworden ;-)
Beitrag vom 06.06.2019 - 14:44 Uhr
UserMHalblaub
User (750 Beiträge)
Durch die Trödler hat sich sehr wahrscheinlich auch der Abflug der restlichen Passagiere verzögert, weil die Koffer wieder raus mussten. Dafür auch noch mit Schadensersatz belohnt werden?
Beitrag vom 06.06.2019 - 14:46 Uhr
UserEin_Fliegereiint..
User (800 Beiträge)
Unfassbar mit welchem Blödsinn von noch blöderen Menschen sich Gerichte manchmal befassen müssen. Da kann man nur die Hände überm Kopf zusammenschlagen...
Beitrag vom 06.06.2019 - 20:16 Uhr
UserNeilArmstrong
User (422 Beiträge)
Bravo - endlich einmal ein Richter der weiß wo es lang geht. Wie arrogant muß man sein zu denken, ein ganzes Flugzeug wartet bis es den Herren und Frauen Touristen genehm und bequem ist an Board zu gehen. Man sollte denen noch die Kosten (Schadensersatz!) für das Ausladen ihres Gepäcks mit aufbrummen.
Beitrag vom 06.06.2019 - 20:41 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Falls man pünktlich eincheckt, durch die Kontrollen sofort geht, sollte man das Boarding ohne Probleme schaffen.
Da hat das Amtsgericht sogar diese Klage zugelassen.
Der nächste Anwalt, der eine derartige Klage vorbringt, sollte also mit Ärger rechnen, falls die Klage überhaupt zugelassen wird.

Dieser Beitrag wurde am 06.06.2019 21:40 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.06.2019 - 12:25 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Gutes Urteil. Die Airline sollte sich jetzt überlegen die entstandenen Kosten der Gepäckausladung und Verspätungsfolgekosten vom Verursacher einzufordern.
Beitrag vom 09.06.2019 - 07:25 Uhr
UserJojabu
User (62 Beiträge)
Kann in DUS nicht passieren.
Da machen die den allerletzten Aufruf auch noch 5mal, wg. 1-2 pax.
Da istvl München oder Frankfurt zum Glück konsequenter.