Betriebsübergang
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Gewerkschaft vida will AUA vor oberstem Gerichtshof klagen

Austrian Headquarters Wien
Austrian Headquarters Wien, © Ingo Lang

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WIEN - Während der Betriebsrat der AUA sein Widerspruchsrecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen möchte, hat nun die Gewerkschaft vida den Belegschaftsanwälten grünes Licht zur Klage beim obersten Gerichtshof (OGH Österreich) gegeben. Dies teilte vida heute in einer Aussendung mit. Hintergrund sind Verschlechterungen für das AUA-Bordpersonal bei dem von der AUA veranlassten Betriebsübergang zu der billiger produzierenden Regionaltochter Tyrolean.

Mit enem "letzten Aufruf an den Passagier Albrecht (AUA CEO)" fordert der Vida Vorsitzende Rudolf Kaske die AUA auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Noch sei es nicht zu spät. Wie AUA-Vorstand Albrecht appelliert auch Kaske an die Vernunft: "Ich trete für einen Sieg der Vernunft ein, denn ein Betriebsübergang beinhaltet große Risiken für alle Beteiligten."

"Die Beschäftigten haben mit ihrem eindeutigen Votum für das Einsparungspaket des Betriebsrats, das mit schmerzhaften finanziellen Einbußen des Personals die geforderten Einsparungen des Managements
erbringen würde, ihre Verantwortung für das Unternehmen, ihre Arbeitsplätze und den Standort unter Beweis gestellt", sagt Kaske weiter.

Dagegen habe sich der Vorstand  "in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verlaufen": Jahrelange Klagen, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die AUA sowie schwerwiegende Folgen für den Standort seien zu befürchten, warnt der vida-Vorsitzende. "Diese Irrfahrt kann mit einer Verhandlungslösung und einem darauf aufbauenden und rasch zu verhandelnden Konzernkollektivvertrag noch gestoppt werden - auch gerichtliche Klagen können im Gegenzug schnell wieder zurückgenommen werden", bekräftigt Kaske.

Aus Sicht der Gewerkschaft seien die von der AUA gekündigten Kollektivverträge AUA-Bord auch über den 1.Juli hinaus für ein weiteres Jahr wirksam, ebenso die nach Ankündigung des Betriebsübergangs von der Gewerkschaft gekündigten Verträge der Tyrolean Kollegen.

Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und den Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen (AVRAG) dürfe es innerhalb dieses Zeitraums bei bestehenden Dienstverhältnissen zu keinen finanziellen Schlechterstellungen bei AUA und Tyrolean kommen, erklärt dazu der Vorsitzende der vida-Sektion Verkehr, Gottfried Winkler.

Schützenhilfe kommt inzwischen auch von der niederösterreichischen Arbeiterkammer AKNÖ. Laut AKNÖ-Präsident Herrmann Haneder sei die Variante des Betriebsüberganges auf Tyrolean ein juristischer Irrflug, der in der Geschichte der österreichischen Sozialpartnerschaft bislang einzigartig sei.

Der OGH soll nun die Nichtigkeit des Betriebsübergangs prüfen, sowie das Recht aller Beschäftigten, dem Betriebsübergang zu widersprechen bzw. die Abfindung der Betriebspension zu verlangen. Nach Auffassung von Gewerkschaft und Betriebrat entfiele auf Grund der Kündigung des Bord-KV's durch die AUA auch der im letzten Sparpaket vereinbarte Verzicht von 3 bis 5 Prozent der Gehaltsbezüge.

© aero.at | 17.05.2012 14:57


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