BERLIN - Bei einer terroristischen Bedrohung oder anderen Gefährdungslagen darf das Innenministerium künftig Flugverbote verhängen.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen.
Um Terroranschläge an Flughäfen zu verhindern, müssen die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen der Airports noch strenger als bisher überprüft werden. Verschärft werden außerdem die Vorschriften für Kontrollmechanismen an den Airports und bei der Luftfracht. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen EU-Vorgaben umgesetzt und die Sicherheit im Luftverkehr erhöht werden.
© dpa | 02.12.2016 05:48
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Beitrag vom 05.12.2016 - 12:59 Uhr
Man bekommt fast den Eindruck, Herr De-Maiziere in seinem Innenministerium ist neidisch auf das Verteidigungsministrium. Er möchte in einer Woche offensiv "feindliche Server" bei "Cyber-Attacken" angreifen und auch operativ in der Luftsicherhit mitwirken.
Na dann hoffen wir mal dass im Innenminstrium auch jemand zuhause ist, wenn die "terroristische Bedrohung" sich manifestiert. Also zB nicht Nachts oder am Wochenende...
Dieser Beitrag wurde am 05.12.2016 14:01 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.12.2016 - 13:07 Uhr
Um Terroranschläge an Flughäfen zu verhindern, müssen die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen der Airports noch strenger als bisher überprüft werden.
Soll das eine ZÜP-Verschärfung sein? Nur: ZÜP ist nicht Umsetzung von EU-Recht sondern kollidiert ganz im Gegenteil mit EASA-Vorgaben.
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Na dann hoffen wir mal dass im Innenminstrium auch jemand zuhause ist, wenn die "terroristische Bedrohung" sich manifestiert. Also zB nicht Nachts oder am Wochenende...
Dieser Beitrag wurde am 05.12.2016 14:01 Uhr bearbeitet.
Soll das eine ZÜP-Verschärfung sein? Nur: ZÜP ist nicht Umsetzung von EU-Recht sondern kollidiert ganz im Gegenteil mit EASA-Vorgaben.