Konsequenzen aus 4U9525
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EASA tastet ärztliche Schweigepflicht nicht an

KÖLN - Als Konsequenz aus der Germanwings-Katastrophe empfiehlt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mehr medizinische Checks für Piloten. Verpflichtend müsse dies sein, wenn ein Pilot oder ein Mitglied des Kabinenpersonals schon einmal auffällig geworden sei.

Dies sagte EASA-Sprecher Dominique Fouda am Freitag in Köln. Dann müsse der oder die Betreffende regelmäßig und unangekündigt auf Alkohol- und Medikamentenkonsum überprüft werden.

Aber auch Beschäftigte, die noch nicht auffällig geworden sind, sollten ohne Ankündigung überprüft werden können, sagte Fouda. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Lufthansa Flugbesatzung
Lufthansa Flugbesatzung, © Lufthansa

Der Germanwings-Copilot Andreas L. hatte am 24. März 2015 den Airbus A320 nach Überzeugung der Ermittler auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über Frankreich absichtlich zum Absturz gebracht. Zuvor hatte er den Flugkapitän aus dem Cockpit ausgesperrt.

L. war nach Erkenntnissen der Ermittler psychisch krank und hatte mehrere Ärzte aufgesucht. Er litt unter Depressionen und suchte im Internet nach Suizid-Möglichkeiten.

Nach den Empfehlungen der EASA sollen Piloten vor ihrer Einstellung immer einem psychologischen Test unterzogen werden. Außerdem sollen Fluggesellschaften Piloten mit psychologischen Problemen Hilfsprogramme anbieten können.

Dagegen verzichtete die EASA auf Empfehlungen zur Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht, so wie dies die französische Untersuchungsbehörde BEA angeregt hatte. "Es ist ein kontroverses Thema", sagte Fouda. Die Regelungen in den einzelnen EU-Ländern seien sehr unterschiedlich und die Diskussion darüber dauere noch an.

Ebenso verzichtete die EASA auf Empfehlungen zu den Cockpittüren. In Bezug darauf ist die vorherrschende Expertenmeinung, dass die Türen wegen Terrorgefahr verschließbar sein müssen. Viele Fluglinien haben inzwischen die Regelung eingeführt, dass sich nie nur eine Person allein im Cockpit aufhalten darf.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 10.12.2016 10:13

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Beitrag vom 11.12.2016 - 15:04 Uhr
> Der Vergleich hinkt doch etwas. Im Strassenverkehr haben Normaldeppen wie ich nicht die Möglichkeit, mal eben 500 Leben zu beenden.

Völlig egal ob man die Möglichkeit hat 500 oder nur ein Leben zu beenden.
Die Anzahl Leben darf bei rechtlichen Entscheidungen nicht gegeneinander aufgerechnet bzw. gewertet werden. (BVG-Urteil zur Frage ob man ein entführtes Flugzeug abschießen darf um Leben am Boden zu retten)
Stichprobenartige Kontrollen ohne Verdacht sind VERBOTEN.
Am Boden und auch bald wieder in der Luft.
Spätestens wenn der Erste dagegen geklagt hat.
Beitrag vom 11.12.2016 - 14:54 Uhr
Mir wird niemand stichprobenweise Blut abnehmen.
Und ich werde deswegen weder meinen Job noch meine Lizenz verlieren.
Da gewinne ich jeden Prozeß. 100%ig.
BTW. Ich bin seit 25 Jahren abstinent.
Aber was zu weit geht, das geht zu weit.
Beitrag vom 11.12.2016 - 09:56 Uhr
Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun. Im Straßenverkehr denke ich auch nicht dass jeder besoffen fährt, weiß aber dass es trotzdem vorkommt. Um dem entgegenzuwirken werden Kontrollen durchgeführt - das hat abschreckende Wirkung und wenn es nur in einem von zehn Fällen dazu führt dass sich jemand nicht betrunken hinters Steuer setzt (welches Steuer auch immer) ist das etwas gutes! Wenn jemand meint dass sein persönliches Recht darauf einmal alle paar Jahre Pusten zu müssen höher zu bewerten ist als das Potenzial Menschenleben zu retten dann weiß ich auch nicht...

Jetzt bitte nicht den Vergleich anführen mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten, Fluglotsen etc... nur weil es Berufsgruppen gibt auf die das obige Prinzip heute nicht angewendet wird heißt das doch noch lange nicht dass es vernünftig ist?! Weder will ich dass mein Arzt mich betrunken operiert, noch will ich dass der ATC Controller verkatert an seinem Bildschirm sitzt. Wenn es Möglichkeiten gibt, dieses Risiko mit wenig Einschränkung für die Handelnden Personen zu reduzieren dann sollte man diese Möglichkeiten ergreifen.

Mit dem 4U Crash hat das selbstverständlich nichts zu tun - was die Maßnahme aber nicht schlechter macht.

Bluttest ist natürlich kritisch, aber die Regelung sollte ja primär dazu führen dass bei Auffälligkeiten beim Atemtest die Person ihren Dienst nicht fortführen darf. Ob dann eine Blutprobe überhaupt erforderlich ist und wie damit umgegangen wird ist zweitrangig.


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