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Dies teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Vor allem sei der Rückkauf der Mehrheit der Anteile von einer neuseeländischen Investmentfirma durch die Stadt Lübeck im Jahr 2009 im Rahmen des Erlaubten abgelaufen. Da der Flughafen zudem seinen regulären Flugbetrieb eingestellt habe, sei dessen Finanzierung nicht mehr vom EU-Beihilferecht erfasst.
Die Behörde hatte ihre vertiefte Prüfung im Jahr 2012 eingeleitet. Über angebliche Vergünstigungen für die Billig-Fluglinie Ryanair wird die EU-Kommission in einem separaten Verfahren befinden.
© dpa | 07.02.2017 17:47
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