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Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies die Sache am Donnerstag zwar erneut zurück an das Landgericht Kiel. Eine aktuelle Entscheidung aus Brüssel in einem seit 2007 laufenden Beihilfeverfahren könnte eine neue Verhandlung aber hinfällig machen.
Die EU-Kommission hatte am Dienstag mitgeteilt, dass bestimmte Vereinbarungen mit Ryanair keine unzulässigen staatlichen Beihilfen darstellten. Weil es dazu bisher nur eine Presseerklärung gibt, urteilte der BGH trotzdem in dem Streit.
Vor Gericht kämpft der Konkurrent Air Berlin <GB00B128C026> seit mehr als zehn Jahren darum, dass die Hansestadt die gewährten Vorteile offenlegt - mit dem Ziel, von Ryanair am Ende Geld zurückzufordern. In Lübeck gibt es heute keinen Linienflugbetrieb mehr. (Az.: I ZR 91/15)
© dpa-AFX | 09.02.2017 12:45
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