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Insbesondere die Ankündigung des Lufthansa-Chefs Carsten Spohr vom Donnerstag, auf bestimmten Strecken eine konzerninterne Konkurrenz zwischen Lufthansa und Eurowings zu organisieren, trifft auf Skepsis.
"Konzerne werden aus kartellrechtlicher Sicht als ein Unternehmen angesehen", sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Martin Gramsch von der Kanzlei Simmons & Simmons am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Der Luftverkehrsberater Gerald Wissel erwartet eine vertiefte kartellrechtliche Überprüfung der EU-Kommission. Dabei würden die Marktverhältnisse auf einzelnen Strecken überprüft. Es könne dann gut sein, dass Lufthansa Start- und Landerechte (Slots) auf einzelnen Verbindungen freigeben müsse und diese dann an Konkurrenten verteilt würden.
Durchaus nachteilig für die Lufthansa könnte sich ein Abwinken des zweiten Bieters Easyjet auswirken. "Falls Easyjet aussteigt, wird die kartellrechtliche Genehmigung für Lufthansa noch schwieriger zu bekommen sein", sagte Wissel. Auch Anwalt Gramsch sieht zusätzliche Probleme, weil die EU-Kommission letztlich immer den Gesamtmarkt im Blick haben müsse. "Das Wegfallen eines weiteren Bieters ist schlecht für die Marktstruktur." Er rechne mit einem halben Jahr Verfahrensdauer.
© dpa | 12.10.2017 10:58
Kommentare (7) Zur Startseite
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Damals bei der Übernahme von EW durch LH musste wirklich aufhören bestimmte Strecken zu fliegen bzw. weniger z.B. DUS-STR/TXL. Diese „durfte“ dann die inzwischen Pleite gegangene Airline EAE aus Mönchengladbach fliegen.
LH übernimmt ja quasi die Strecken 1:1, da die Slots am Start-und Zielpunkt übernommen werden. Also werden im übertragenen Sinn die Slots an Strecken festgemacht.
Dieser Beitrag wurde am 12.10.2017 18:30 Uhr bearbeitet.
Das stimmt. Und es ist sowohl qualitativ als auch preislich schlecht für die Kunden.
Hahah, wie lustig, das pfeifen die Spatzen von den Dächern seit Beginn des Insolvenzverfahrens und es ist ja auch naheliegend.