Insolvenz
Älter als 7 Tage

Air Berlin muss vorerst keine Informationen offenlegen

Verwandte Themen

BERLIN - Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin muss der Personalvertretung ihrer Flugbegleiter vorerst keine Informationen etwa zu Kaufangeboten, Verträgen oder Start- und Landerechten offenlegen.

Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Kammer habe die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Donnerstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Martin Dreßler.

Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Sie argumentierte, nur so in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können. Sie forderte auch, keine Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.

Die Anträge seien aus Verfahrensgründen und inhaltlichen Gründen zurückgewiesen worden, erklärte Gerichtssprecher Dreßler. Wegen einer speziellen Regelung im Insolvenzrecht bestehe in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts keine Eilbedürftigkeit. Zudem biete der Tarifvertrag, auf den sich die Personalvertretung stütze, keine rechtliche Grundlage für die Ansprüche.

Air Berlin hatte vor gut einer Woche den eigenen Flugbetrieb eingestellt. Seit Mittwoch ist offiziell auch das Insolvenzverfahren eröffnet. Große Teile des Unternehmens sollen an die Lufthansa und den Billigflieger Easyjet verkauft werden. Die Personalvertretung kann gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen.
© dpa-AFX | 02.11.2017 12:18


Kommentare (0) Zur Startseite

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden