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Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Die Kammer habe die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Donnerstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Martin Dreßler.
Die Personalvertretung Kabine - eine Art Betriebsrat für rund 3000 Flugbegleiter - hatte mehr Informationen gefordert. Sie argumentierte, nur so in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können. Sie forderte auch, keine Flugzeuge aus dem Betrieb zu nehmen.
Die Anträge seien aus Verfahrensgründen und inhaltlichen Gründen zurückgewiesen worden, erklärte Gerichtssprecher Dreßler. Wegen einer speziellen Regelung im Insolvenzrecht bestehe in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts keine Eilbedürftigkeit. Zudem biete der Tarifvertrag, auf den sich die Personalvertretung stütze, keine rechtliche Grundlage für die Ansprüche.
Air Berlin hatte vor gut einer Woche den eigenen Flugbetrieb eingestellt. Seit Mittwoch ist offiziell auch das Insolvenzverfahren eröffnet. Große Teile des Unternehmens sollen an die Lufthansa und den Billigflieger Easyjet verkauft werden. Die Personalvertretung kann gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen.
© dpa-AFX | 02.11.2017 12:18
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