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Airbus Beluga XL erhält das Bugtor

Airbus Beluga XL
Airbus Beluga XL, © Airbus

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TOULOUSE - Bei Airbus in Toulouse ist am Dienstag das große Bugtor an der ersten Beluga XL installiert worden. Der künftige Großraumtransporter für Airbus-Sektionen und -Flügel kann dadurch von vorne beladen werden.

Das Bugtor schwebte an einem Kran vor die in Toulouse entstehende, erste Beluga XL.

Der Spezialtransporter auf Basis der A330 erhielt extra ein abgesenktes Cockpit, um Platz für das neue Riesen-Ladetor darüber zu schaffen. Somit kann die Beluga XL auch komplette Flügelpaare der A350 von vorne aufnehmen.

Airbus braucht die hauseigene Kleinserie der Spezialtransporter für die Beförderung der weitgehend vorproduzierten Sektionen und Flügel zu den Endmontagelinien. Für den Hochlauf der A350-Produktion gilt die Beluga XL als entscheidende Voraussetzung, da sie, anders als ihre Vorgängerin Beluga, gleich zwei A350-Flügel auf einmal im Rumpf aufnehmen kann.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | 05.12.2017 15:58

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Beitrag vom 08.12.2017 - 16:37 Uhr
Alle dem RTC zu Grunde liegenden Vorschriften werden in diesem verlinketen RTC doch genannt und sind auf der EASA Seite einsehbar.

EASA Part 21 regelt zudem auch primär nur die Anforderungen an einen DOA bzw POA Betrieb. die direkten Zulassungsabläufe werden in der Airworthiness of type design nach PR.CERT.00001 abgehandelt und Die Technischen Vorraussetzungen werden hier der CS25 geregelt .
 https://www.easa.europa.eu/document-library/certification-procedures/airworthiness-type-design

Diese setzt jedoch vorraus, dass der Type Certificate beantragende Entwickler/Hersteller nach EASA 21 zugelassen ist.

EASA 21 verpflichtet den DOA und POA nur zu einer bestimmten Unternehmensstruktur/Verfahren und Dokumentationsvorschriften und zur Einhaltung und Überwachung der EASA Regeln. Somit spielt die EASA 21 auch ein Rolle, aber nicht auf der technischen Seite sondern auf der Dokumentationsseite

Um es kurz zu machen.

Ein EASA Part 21 Design/Herstellungsbetrieb kann ein Flugzeug (>5,7t) nach CS25 mit den Verfahren nach PR-CERT.00001 zulassen. Die dafür notwendigen Flugtests werden auch wieder in einem andern Dokument als der 21 geregelt.

Das RTC ist keine richtige Musterzulassung, es ist eine Einzelabnahme eines Flugzeuges das mit der CS25 ganz oder in den entscheidenden Teilen übereinstimmt und von einem DOA/POA Halter gebaut wurde, deswegen werden auf dem RTC auch die Kennzeichen explizit genannt. Bei einem normalen TC wird das Modell zugelassen und der Hersteller (POA) darf davon beliebig viele Kopien erstellen und Übereinstimmungszertifikate dafür ausstellen, die dann wiederum zum Zulassen des LFZ genutzt werden können. Das geht mit einem RTC nicht.

Aus der NPA2008-006:
Zitat:
Restricted Type Certificate (R­TC) may be applied for if a TC is not
appropriate and the aircraft is designed for a special purpose. An R­TC is not
required for an aircraft which is designed for a special purpose when it can still
comply with the essential requirements. Only when compliance with all
essential requirements is not possible an R­TC can be issued.
The Agency recognises that the list of examples may be confusing because
many of these special purpose operations can also be performed by aircraft
that have a full TC. Therefore the examples are deleted and only the general
introduction in the relevant Guidance Material (GM) is kept.

Zitat Ende

Diese Liste welche regelt was eine TC ungemessen macht und dann ein RTC erfordert wurde wegen Uneindeutigkeit gelöscht. Zu meiner beruflich aktiven Zeit war dies unter anderem eine Flotte von nicht mehr als 5 Flugzeuge im eigenen Gebrauch (also kein Verkauf) mit Sondereigenschaften. Darunter fällt die Beluga. Und sie ist ein Major Change aus einem zertifizierten Modell.
Wie gesagt, diese Liste gibt es offenbar nicht mehr, die EASA entscheidet heute in einer Einzelfallentscheidung.

Dieser Beitrag wurde am 08.12.2017 16:41 Uhr bearbeitet.

Warning: mysql_fetch_array() expects parameter 1 to be resource, boolean given in /homepages/18/d506720601/htdocs/_aero_de/pages/news_details.php on line 2793
Beitrag vom 08.12.2017 - 12:41 Uhr
Hallo Herr Menschmeier,

das die DA-42 natürlich nicht unter CS25 fällt, ist vollkommen klar. Das hatte ich auch so nicht geschrieben. Das Beispiel mit der DA-42 hatte ich in dem Beitrag zu den "Zulassungsbestimmungen gemäß EASA Part-21" geschrieben und war nur darauf bezogen. Denn diese gelten für alle Luftfahrzeuge. Der Beitrag mit den Bauvorschriften war ein anderer. Das hat aber offensichtlich zu Missverständnissen geführt.

Bzgl. des RTC (Restricted Type Certificate) lerne ich sehr gerne dazu, jedoch habe ich Ihre Definition bisher noch nie gehört und auch keine Regularien dazu gefunden. Nach meinem Wissen beruht daher das RTC auf den eingeschränkten Verwendungszweck und die unkonventionelle Auslegung.

Dennoch ist auch ein RTC eine gültige Musterzulassung (und das war ja der Ursprung der Diskussion). Von der Kleinflotte mit 5 LFZ hab ich noch nie etwas gehört, jedenfalls nicht in Europa/EASA-regulierten Bereich. Vergleichbares kenne ich nur aus Amerika/FAA, dort gibt es sogenannte Experimental, auf die dieses zutreffen könnte. Hätten Sie da irgendwelche Dokumentation zu?

Beste Grüße,
Danny Schneider
Beitrag vom 06.12.2017 - 23:09 Uhr
Weiß jemand zufällig was mit den alten Belugas passiert? Ich stelle mir die nähmlich als heiß begehrt vor da die als Zweistrahler auf das Ladevolumen bezogen äußerst effizient sein dürften. Klar ist der A300 schon älter aber die Konkurenz hat halt doppelt oder sogar dreimal soviele Triebwerke (wenn man die Antonov als Konkurenz sieht - an Masse kann die natürlich mehr tragen).

Die werden wohl einfach weiter für Airbus fliegen bis sie ausgeflogen sind aber eben nicht unbedingt A350-Flügel. Airbus erweitert gerade die Produktion und da wird wohl jeder Flieger gebraucht.

Dieser Beitrag wurde am 06.12.2017 23:10 Uhr bearbeitet.


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