Scheinselbständigkeit
Älter als 7 Tage

Anklage im Zusammenhang mit Ryanair-Piloten

Ryanair Boeing 737NG
Ryanair Boeing 737NG, © Flughafen Graz

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KOBLENZ - Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit Blick auf selbstständige Ryanair-Piloten fünf Briten wegen mutmaßlichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen in Millionenhöhe angeklagt.

Sie sollen als Verantwortliche zweier britischer Personaldienstleister in insgesamt 920 Fällen wissentlich keine Beiträge für von ihnen vermittelte Piloten abgeführt haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Summe im Fall von 277 Ryanair-Piloten mit deutschen Heimatflughäfen soll sich auf insgesamt rund sechs Millionen Euro belaufen.

Die umfangreichen Ermittlungen hatten bereits 2011 begonnen. Ryanair erklärte dazu im Oktober 2017, sich an die europäische Gesetzgebung zu halten und die Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) wirft der irischen Fluggesellschaft seit längerem vor, mit scheinselbstständigen Vertragspiloten illegal Kosten gespart zu haben.

Kürzlich war der bisher gewerkschaftsfreie Billigflieger erstmals auf Gewerkschaften zugegangen - vor dem Hintergrund des ersten Warnstreiks von Ryanair-Piloten. Es geht um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob nach eigenen Angaben gegen die fünf Angeschuldigten im Alter zwischen 35 und 62 Jahren bereits im September Anklage. Diese musste aber erst ins Englische übersetzt und zugestellt werden, bevor die Behörde nun die Öffentlichkeit informierte.

Falls das Landgericht Koblenz ein Hauptverfahren eröffnet, müssen die fünf Briten zum Prozess anreisen. Ihnen könnten dann laut Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis drohen. In Untersuchungshaft sitzt keiner der fünf Männer.

Unterdessen dauern die Ermittlungen gegen vier jetzige oder frühere Mitarbeiter Ryanairs an. Bei ihnen geht es um die mutmaßliche Anstiftung zu den angeklagten Taten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz auch gegen rund 800 Ryanair-Piloten wegen des Verdachts der Beihilfe ermittelt.

Wegen mehrmals geänderter EU-Normen hinsichtlich ihrer Beschäftigung sank ihre Zahl aber auf 277, wie Oberstaatsanwalt Rolf Wissen erklärte. Gegen sie seien die Ermittlungen zwar abgeschlossen, "aber die endgültigen Ergebnisse stehen noch nicht in allen Fällen fest". Die 1985 gegründete Ryanair hat inzwischen die höchsten Passagierzahlen in Europa.
© dpa-AFX, aero.de | 28.12.2017 12:06

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Beitrag vom 29.12.2017 - 16:01 Uhr
Sind diese "Personaldienstleister" nicht nur Bauernopfer? Den Urheber dieser ganzen Konstrukte (FR) trifft es doch leider nicht.

Mittelbar dann schon, wenn auch erst mal nicht sehr hart.
Abzuführende Abgaben werden ja zukünftig FR in Rechnung gestellt.
Damit gleichen sich dann die Personalkosten weiter an.

Andererseits kann bei einem Prozess dann zB herauskommen, dass der Endkunde FR vollumfänglich informiert war oder diese Hinterziehung sogar bewusst gefordert hat.
Wenn das passiert, könnte es immer noch die richtigen treffen.





Dieser Beitrag wurde am 29.12.2017 16:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.12.2017 - 21:41 Uhr
„Bravo“ an die Staatsanwaltschaft!

Genau die Richtigen angeklagt. Endlich sollen sich diejenigen Personaldienstleister verantworten, die diese zweifelhaften Methoden anwenden.

Bin gespannt wie das ausgehen wird...


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