Zweites Bieterverfahren
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Flöther: Rettung von Niki massiv gefährdet

Niki Airbus A321
Niki Airbus A321, © Ingo Lang

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KORNEUBURG - Die Rettung der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki ist nach Ansicht des deutschen Insolvenzverwalters Lucas Flöther durch das zweite Bieterverfahren in Österreich erheblich gefährdet.

Dies berge das ernste Risiko, dass alle Beteiligten am Ende mit leeren Händen dastünden, sagte Flöther am Montag. Der bisherige Käufer, der britische-spanische Luftfahrtkonzern IAG, zeige Geduld, doch müsse jeder verstehen, wenn dieser Investor irgendwann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache.

Aus Flöthers Sicht sollte die österreichische Insolvenzverwalterin der Entscheidung des vorläufigen deutschen Gläubigerausschusses einfach zustimmen. "Wenn das Paket hingegen wieder aufgeschnürt wird, sehe ich für die Zukunft von Niki schwarz", so Flöther.

Das Landgericht Korneuburg hatte am vergangenen Freitag einem Antrag des Fluggastportals Fairplane auf Eröffnung eines Hauptverfahrens auch in Österreich zugestimmt. Damit will Fairplane die Rechte seiner 3.000 Kunden, die Forderungen von 1,2 Millionen Euro wegen Flugverspätungen haben, besser vor Gericht durchsetzen.

Zugleich können die bisherigen Bieter wie Tuifly und der Reiseveranstalter Thomas Cook (Condor) bis zum 19. Januar ein neues Angebot machen. Der Luftfahrunternehmer und Ex-Rennfahrer Niki Lauda hat einen solchen Schritt bereits angekündigt. Niki, 2003 von Lauda gegründet, war in Folge der Air-Berlin-Pleite in die Insolvenz geschlittert.
© dpa-AFX, aero.de | 15.01.2018 09:43

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Beitrag vom 15.01.2018 - 17:08 Uhr
@Dash 6
Formal alles richtig. Weer hat versäumt, einen Gesellschafterbeschluß hinsichtlich der Sitzverlegung herbeizuführen? Oder waar der österreichische Mehrheitsgesellschafter gegen die Sitzverlegung? Herr Lackmann konnte das nicht entscheiden. Vielleicht hat sich auch der Minderheitsgesellschafter über den fehlenden Gesellschafterbeschluß hinweggesetzt, weil es das Verfahren nach Deutscvhland ziehen wollte (in einer Hand sehen wollte?). Fragen über Fragen.
Beitrag vom 15.01.2018 - 14:39 Uhr
Ein Gericht kann einen Fall nur entscheiden, wenn es örtlich und sachlich zuständig ist. Jus-Studium 1. Semester!
Wenn nun hier bei Niki die Geschäftsführung in Österreich angesiedelt sind, von den ca. 1000 Mitarbeitern rund 800 bei der österreichischen Gebietskrankenkasse pflichtversichert sind und auch die sonstigen Sozialabgaben von Niki in Österreich abgeführt werden, so ist die örtliche Zuständigkeit sicher mit Österreich gegeben. Weiters gibt es noch eine österr. Gewerbeberechtigung und eine österr. Betriebslizenz sowie ein österr. AOC.
Wenn, dann kann man nur Oliver Lackmann als Geschäftsführer von Niki den Vorwurf machen, dass er den Firmensitz nicht rechtzeitig nach Berlin verlegt hat. Und der Insolvenzverwalter hat diesen Umstand entweder übersehen oder rechtlich nicht genug gewürdigt so unter dem Motto "wird schon niemand bemerken".
Beitrag vom 15.01.2018 - 14:24 Uhr
Das ist ja unverschämt, was Herr F. von der österreichischen Insolvenzverwalterin "erwartet". Da sind wohl sämtliche Sicherungen durchgeschmort.
Hätte er nicht die Niki Insolvenz vor einem deutschen Gericht durchziehen wollen, wäre nicht so viel Zeit verplempert worden.

Ich denke, es wird wohl nicht Herr Flöther gewesen sein, der die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt hat. Vielmehr dürfte er - darauf hat ja schon der Beitrag von rasch hingewiesen - seitens des Gerichts zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Insofern finde auch ich es doch sehr unfair, die ganze Misere bei Air Berlin nunmehr Herrn Flöther in die Schuhe zu schieben.

Nur mal so angemerkt! Aber sicherlich auch kein Grund, sich hier im Forum zu streiten. Die Rechtsfragen werden durch die Justiz geklärt werden!


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