"Manager Magazin"
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Frühere Niki könnte für Eurowings an den Start gehen

Eurowings Airbus A320
Eurowings Airbus A320, © Michael Lassbacher

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FRANKFURT - Aus Wettbewerbsgründen durfte die Air-Berlin-Tochter Niki nicht an den Lufthansa-Konzern verkauft werden - sie könnte nun aber doch noch für dessen Billigflieger Eurowings an den Start gehen. Die meisten Niki-Flugzeuge sind derzeit ohnehin noch im Besitz der Lufthansa.

Eurowings und der neue Eigner Niki Lauda seien sich über die Vermietung zahlreicher Maschinen einig, schreibt das "Manager Magazin" in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe. Es gehe um die Mehrheit der 15 von Lauda übernommenen Maschinen, die samt Crews im Wet Lease an die Eurowings vermietet werden könnten.

Beide Seiten bestätigten am Donnerstag entsprechende Gespräche, wiesen aber darauf hin, dass noch kein Vertrag vorliege. Eurowings sei grundsätzlich an weiteren Wachstumsmöglichkeiten interessiert, sagte ein Sprecher. Allerdings hatten auch der Reiseveranstalter Thomas Cook und seine Flugtochter Condor Gespräche mit Lauda bestätigt.

Eurowings musste ohnehin mit Niki Lauda über die Rückübertragung von Flugzeugen sprechen, die die Lufthansa bereits 2017 im Vorgriff auf die letztlich gescheiterte Übernahme der Niki übernommen hatte.

Der ehemalige Rennfahrer und Luftverkehrsunternehmer Lauda hatte im Januar den Zuschlag der österreichischen Insolvenzverwaltung erhalten und angekündigt, die Niki unter dem Namen Laudamotion als Ferienflieger weiter zu betreiben. Dabei war offen geblieben, ob die vergleichsweise kleine Gesellschaft einen eigenen Vertrieb aufbauen würde.

Sollte sie ihre Flugzeuge stattdessen an andere Gesellschaften verleasen, würde für den Endkunden kein sichtbar neues Angebot entstehen.

Lufthansa hatte einen Kaufpreis von 190 Millionen Euro für Niki vereinbart, Lauda übernahm die Airline nach unbestätigen Berichten für 47 Millionen Euro.

Die bundeseigene KfW hatte Air Berlin 2017 einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro gewährt. "Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf kann der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin möglicherweise nur zum Teil zurückgezahlt werden", teilte die Bundesregierung im Dezember mit.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Michael Lassbacher | 15.02.2018 14:26

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Beitrag vom 16.02.2018 - 12:59 Uhr
@contrail55
Ich habe noch nirgends eine befriedigende Antwort gesehen. Ich sehe nur das immer mehr Zeit vergeht, diese zum Himmel stinkende Insolvenz von AB / NIKI, die ganze Unregelmäßigkeiten drumherum, immer mehr "in Vergessenheit" geraten (was wohl der Plan ist), und offensichtlich niemals irgendwer dafür zur Verantwortung gezogen wird. Warum auch, der dumme Steuerzahler muss es ja bezahlen.

Wenn Sie sich damit zufrieden geben, okay. Ich nicht.
Vielleicht liegt es ja am Ansatz. Ihr Gefühl erscheint mir sehr pauschalund sehr emotional geleitet. Vieles was einem nicht gefällt ist sehr individuell eingefärbt und muss nicht zwangsläufig mit den Fakten korrelieren. Aber das steht ja jedem frei.
Ja, ein Stück weit bin ich zufrieden. Es sind so viele unterschiedliche Parteien in dem Ganzen involviert und jede hat etwas zu verlieren/gewinnen. Da wird untereinander schon darauf geachtet, dass der andere nicht einen unlauteren Vorteil bekommt. Für mich ist die angezweifelte und dann berichtigte Zuständigkeit des Insolvenzverwalters bei Niki ein gutes Beispiel dafür, dass es sehr schwer wäre hier etwas unter den Teppich zu kehren. Die EU prüft das Kartellamt, die Gläubiger prüfen ob EY in der Haftung ist wegen Finanzzusage usw.
Deshalb ja, ich vertraue hier auf das System.
Ob der Kredit in den Gestaltungsspielraum einer Regierung fällt oder ob und wie sie sich dafür rechtfertigen muss weiß ich nicht. Aber mir ist eine entscheidungsfreudige Führung lieber als eine die erst alles zigmal prüft um zu schauen das es ihr später nicht auf die Füße fällt. Aber auch hier ist jeder frei.

Dieser Beitrag wurde am 16.02.2018 13:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.02.2018 - 12:33 Uhr
@gordon

Natürlich sind das Fragen.

Sehe ich auch so.
Allerdings interpretiert @ Dash6 diese Fragen als Kommentar. Was vielleicht an der nicht vorurteilsfreien Formulierung der Fragen liegt - aber das Thema hatten wir ja auch schon öfter ;-)

Dieser Beitrag wurde am 16.02.2018 12:34 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.02.2018 - 09:20 Uhr
Ich weiß, ich mache mich jetzt mal wieder sehr unbeliebt. Die Bundesregierung lässt also verlauten:

"Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf kann der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin möglicherweise nur zum Teil zurückgezahlt werden".

A. War mit Aufgabe des Kredites nicht die Rede davon, dass dieser in jedem Fall, sogar gut verzinst, zurück gezahlt wird?

B. War die Bürgschaft nicht für einen Kredit an AB?

C. Denn war NIKI zum Zeitpunkt der Insolvenz von AB nicht kerngesund?

D. Hat die Bundesregierung etwa von vornherein nur auf einen Verkauf (von NIKI) an LH/EW gesetzt (und AB, um die es ja eigentlich ging, quasi abgeschrieben)?

E. Stellte sich nicht - juristisch eindeutig festgestellt - heraus, dass NIKI gar nicht von einem deutschen Insolvenzverwalter verkauft werden durfte?

F. Wieviel hätte IAG, die ja den ersten (rechtswidrigen) Zuschlag für NIKI erhalten hatte, gezahlt?

G. Wäre das dann nicht grob fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern?

Und jetzt: Feuer frei!
Warum "Feuer frei"? Das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Diese Fragen stellten sich hier schon seit Anfang der Geschichte und zu den Meisten gab es auch schon Antworten oder Antwortversuche. Das wiederholt sich.

Dieser Beitrag wurde am 16.02.2018 09:22 Uhr bearbeitet.


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