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Mehr Drohnen über Flughäfen – Spitzenwert von 2017 schon übertroffen

FAA warnt vor Luftraum-Konflikten mit Drohnen
FAA warnt vor Luftraum-Konflikten mit Drohnen, © FAA

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FRANKFURT - Über deutschen Flughäfen sind immer mehr Drohnen unterwegs. In diesem Jahr wurden erstmals mehr als 100 dieser kleinen Flugobjekte an Airports gesichtet.

Dies berichtete die Deutsche Flugsicherung (DFS) der Nachrichtenagentur dpa.

Das waren bis einschließlich 12. August schon mehr Beobachtungen als im gesamten Vorjahr mit insgesamt 88 Fällen. In den beiden Jahren davor waren es 64 (2016) und 14 (2015) Sichtungen. Seit Oktober 2017 gelten verschärfte Regeln für den Drohnenflug, über Flughäfen sowie im An- und Abflug-Bereich ist er laut Drohnenverordnung verboten.

"Unser Kernthema ist die Sicherheit im Luftraum, hier tragen wir die Verantwortung. Die steigende Anzahl von Drohnensichtungen beobachten wir daher sehr aufmerksam und mit Sorge", sagte DFS-Chef Prof. Klaus-Dieter Scheurle. Die meisten Drohnen wurden im laufenden Jahr - wie auch 2017 - im An- und Abflugbereich des Frankfurter Airports gesichtet: es waren bis Mitte August 20 (2017: 15), wie aus den DFS-Angaben hervorgeht.
© dpa | 18.08.2018 06:12

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Beitrag vom 18.08.2018 - 21:44 Uhr
"Nehmen wir die Überschrift wörtlich. Es geht also nicht um neben dem Flughafen, sondern um Drohnen über dem Flughafen. ... "

Selbst "neben dem Flughafen" halte ich das für außerordentlich bedenklich.

Aber Dummheit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig ...
Beitrag vom 18.08.2018 - 21:24 Uhr
Nehmen wir die Überschrift wörtlich. Es geht also nicht um neben dem Flughafen, sondern um Drohnen über dem Flughafen. Und das verstehe ich nicht. Was wollen die mit Drohnen über dem Flughafen? Sind diese Leute mit dem Waffeleisen gepudert? In jedem Fall leiden sie an einer unterdurchschnittlichen Intelligenz. Aber so dumm kann man doch auch wieder nicht sein, mit einer Drohne den Flugverkehr zu gefährden? Im Schadensfall zahlt den Trotteln keine Privathaftpflicht irgendetwas und der Schaden dürfte nie gering sein. Kommen Personen zu Schaden geht es vor das Strafgericht wegen Körperverletzung. Naja und ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr ist es sowieso immer. Das ist auch ein Straftatbestand.

Dieser Beitrag wurde am 18.08.2018 21:26 Uhr bearbeitet.


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