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Deutscher PIA-Chef darf Pakistan nicht verlassen

Pakistan International Airlines Boeing 777-200
Pakistan International Airlines Boeing 777-200, © Ingo Lang

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KARATSCHI - Pakistan hindert den deutschen Chef der staatlichen Fluggesellschaft Pakistan International Airlines, Bernd Hildenbrand, an der Ausreise. Solange ein Wet-Lease-Geschäft mit Sri Lankan Airlines untersucht werde, darf Hildenbrand das Land nicht verlassen, meldet "Reuters".

Gegen den früheren Lufthansa-Manager sei ein Ausreiseverbot verhängt worden, bestätigte Pakistans Innenminister Nisar Ali Khan. Ein Wet Lease mit Sri Lankan Airlines bringt Hildenbrand, der PIA seit Anfang 2016 leitet, in Bedrängnis.

PIA hatte sich im Juli 2016 mit Sri Lankan auf eine Anmietung von drei Airbus A330-300 geeinigt. Eine Rate von 88.000 US-Dollar pro Tag und Flugzeug vergütete laut ch-aviation.com jeweils elf Blockstunden. Nach Übergabe des ersten Flugzeugs im August sei der Deal ins Stocken geraten.

Hildenbrand plante die A330-300 für eine Wiederbelebung der "Premium"-Linien nach London-Heathrow ein. Die Auslastung blieb laut pakistanischen Medien jedoch hinter den Erwartungen zurück.

Sechs Monate und 19 Millionen US-Dollar später ist von dem Geschäft nicht mehr viel übrig. PIA hat den Wet Lease beendet und die Flugzeuge im März an Sri Lankan zurückgegeben. Sri Lankan beklagt ihrerseits einen Millionenschaden, weil PIA die Annahme des Geräts verzögert habe.

"Was ich im ersten Bericht lesen musste ist sehr schmerzlich", sagte Khan. "Auf der einen Seite geht es mit PIA finanziell bergab, auf der anderen Seite saugen einige Leute - eine Mafia - die Airline wie Blutegel aus."

Seit Vertragsschluss seien die Leasingraten gesunken, sagte Hildenbrand "Reuters". "Ich habe ein reines Gewissen und nichts falsch gemacht". Hildenbrand sollte PIA, die mehr als drei Milliarden US-Dollar Verlust vor sich herschiebt, auf eine Privatisierung vorbereiten.

Die Airline hatte im Dezember den Absturz einer ATR-42 zu beklagen, bei dem alle Insassen, 42 Passagiere und sechs Crewmitglieder, des Flugs PK-661 umkamen.
© aero.de | Abb.: Ingo Lang | 17.03.2017 09:02

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Beitrag vom 20.03.2017 - 12:39 Uhr
Ich frage mich gerade, ob das in Deutschland anders wäre. Also ob man während eines schwebenden Strafverfahrens einfach das Land verlassen darf. Oder ob ein deutscher Haftrichter im umgekehrten Fall bei einem Pakistani, dem in D. eine schwere Straftat vorgeworfen würde, nicht evtl. Fluchtgefahr sehen würde.
Beitrag vom 17.03.2017 - 22:21 Uhr
Das hängt sicherlich auch von der einzelnen Botschaft und dem Personal ab.
Beitrag vom 17.03.2017 - 21:25 Uhr
Ich habe leider auch erfahren wie bei einem Kollegen die Deutsche Botschaft sich nicht für Ihre Deutschen Bürger einsetzte. Sie sind vielmehr an meist ganz anderen "bombigen" Geschäften interessiert und da möchte man seinen Geschäftspartner nicht verärgern, auch wenn es eigentlich die Pflicht wäre Deutsche im Ausland in solchen Ländern nach einem Hilferuf vor Willkür zu schützen.....


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