Niki-Insolvenz
Älter als 7 Tage

Gericht macht die Tür für alte Bieter wieder auf

Flyniki Airbus A320
Flyniki Airbus A320, © Ingo Lang

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KORNEUBURG - Ein zweites Hauptinsolvenzverfahren in Österreich eröffnet bisherigen Bietern bei der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki neue Chancen. Sie hätten nun bis zum 19. Januar Zeit, ein neues Angebot abzugeben, sagte ein Sprecher des Landgerichts Korneuburg am Freitag.

Zuvor hatte das Gericht einen Antrag von Niki auf ein Sekundärinsolvenzverfahren abgelehnt. Das Fluggastportal Fairplane hatte das Hauptverfahren im Interesse seiner 3000 Kunden beantragt, die von Niki 1,2 Millionen Euro wegen Flugverspätungen fordern. Es sei eine wichtige Entscheidung im Sinne der Wahrung der Rechte von Flugpassagieren, sagte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.

"Diese Eröffnung widerspricht der Europäischen Insolvenzordnung", sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Niki werde nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte prüfen. "Im Vordergrund steht allerdings, dass der bereits geschlossene Kaufvertrag für den Niki-Geschäftsbetrieb Rechtskraft erlangt und möglichst viele Arbeitsplätze gerettet werden."

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen zwei Wochen noch Einspruch eingelegt werden. Als Masseverwalterin wurde im Verfahren in Österreich die Wiener Rechtsanwältin Ulla Reisch eingesetzt.

Laut Landgericht Korneuburg haben nun neben dem britischen-spanischen Luftfahrtkonzern IAG auch die bisherigen Bieter Tuifly, der Reisekonzern Thomas Cook  (Condor) und der Luftfahrtunternehmer Niki Lauda die Möglichkeit, erneut ins Bieterrennen einzusteigen. "Sie sind eingeladen, ihr Angebot abzugeben", so ein Gerichtssprecher. Die entscheidende Gläubigersitzung ist für 22. Januar terminiert.

Vueling als Billigfluglinie des spanisch-britischen Luftfahrtkonzerns IAG hatte 20 Millionen Euro für Niki geboten und zusätzlich einen Kredit von 16,5 Millionen Euro für den Erhalt der Betriebsfähigkeit von Niki gegeben. Bei Niki waren zuletzt rund 1000 Mitarbeiter beschäftigt. 750 von ihnen sollten übernommen werden.

Damit gibt es derzeit zwei Hauptverfahren. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sah sich ebenfalls international zuständig für das Niki-Insolvenzverfahren. Die deutsche Berufungsinstanz entschied hingegen für ein Verfahren in Österreich. Dagegen läuft noch eine Beschwerde von Niki beim Bundesgerichtshof.
© dpa-AFX | 12.01.2018 16:35

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Beitrag vom 14.01.2018 - 08:35 Uhr
Das war juristisch richtig und in der Sache notwendig, dass Österreich das Niki Verfahren an sich gezogen hat. Herr Flöther und das AG Charlottenburg haben sich juristisch verhoben.
Beide haben sich bis auf die Knochen blamiert. Die Beschwerde beim BGH bringt nichts.
Die Unzuständigkeitsentscheidung des LG Berlin wird bestätigt. Daneben wäre eine gegenteilige Entscheidung für das Landesgericht Korneuburg ohnehin nicht bindend.
Interessant wird die Frage, ob die unterliegenden und von Flöther aussortierten Bieter einen Schadensersatzanspruch gegen F. haben. Die Herren Winkelmann und Kebekus haben sich vorsichtshalber bereits in Deckung begeben.

Herr Kebekus hat wohl erstmal einiges zu verdauen. Mit den Piloten wurde ja ein Sozialplan und ein Interessenausgleich verhandelt, wie es dem deutschen Gesetz entspricht bei Massenentlassungen. Mit dem Kabinenpersonal aber nicht. Also wollte man die so rauswerfen. Da kam dann das Arbeitsgericht ins Spiel und hat ihn und seinen Mitstreitern in die Schranken verwiesen. Er hat den Laden nicht ordnungsgemäß „stillgelegt“ und hat durch sein Verhalten Mehrkosten erzeugt, für die er haftbar gemacht werden kann.
Beitrag vom 13.01.2018 - 23:00 Uhr
Ist nicht Dennis Dahlenburg (Betreiber von aero.de) Wirtschaftsjurist?

Wär super wenn er seine Einschätzung kundtun könnte.
@Moderator
Beitrag vom 13.01.2018 - 22:49 Uhr
Wie wollte der dt. Insolvenzverwalter das Verfahren in Österreich durchziehen?
Vielleicht ist der Widerspruch beim BGH gar nicht so uninteressant...
Falls Flöther verliert - also kein Recht hat, Niki-Geld zu verbrennen - muss er das Verfahren wohl selbst bezahlen(?). Er kann sich natürlich auch an das AG Charlottenburg wenden...
Wer wird den bestellten Insolvenzverwalter (Flöther) bezahlen?

Dieser Beitrag wurde am 13.01.2018 22:50 Uhr bearbeitet.


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