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Tätigkeitsverbot für Kontrolleurin nach falschem Alarm an Flughafen

Passagierkontrolle in Frankfurt
Passagierkontrolle in Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT - Nach dem falschen Sprengstoffalarm am Frankfurter Flughafen mit Tausenden betroffenen Passagieren hat die Bundespolizei ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin des Betreibers Fraport ausgesprochen.

Die Frau, die am Dienstag beim Sicherheitscheck trotz eines zunächst positiven Sprengstofftests eine französische Familie passieren ließ, dürfe vorerst nicht mehr im Bereich der Luftsicherheitskontrolle tätig sein, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Donnerstag. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" über die Entscheidung berichtet.

Es müsse zunächst analysiert werden, was bei der Kontrolle geschehen sei, sagte der Sprecher. Danach könne in dem Fall eine Entscheidung getroffen werden. Am Dienstag hatte die Bundespolizei erklärt, dass die Fraport-Mitarbeiterin nach dem positiven Wischtest eine Nachkontrolle hätte vornehmen müssen. Eine Sprecherin des Flughafenbetreibers erklärte, es liefen Gespräche mit der Mitarbeiterin zur Aufklärung des Geschehenen.

In Terminal 1 war es zu einer stundenlangen Sperrung gekommen, 13 000 Passagiere waren betroffen. Nachwirkungen gab es bis zum Folgetag. Welche Kosten dadurch entstanden sind, sei noch unklar, erklärte Fraport. Dies gelte auch für die Frage nach möglichem Schadenersatz.
© dpa-AFX | 09.08.2018 14:52


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