"Capital"
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Vergleich über Air-Berlin-Pleite gescheitert

Air Berlin Airbus A320
Air Berlin verklagt Etihad Airways, © Andreas Spaeth

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BERLIN - Die Pleite von Air Berlin wird bald vor Gericht neu aufgerollt. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins "Capital" richten sich Lucas Flöther, der Insolvenzverwalter der früheren Airline, und die Fluggesellschaft Etihad als frühere Hauptaktionärin auf einen großen Schadensersatzprozess ein.

Gespräche über einen Vergleich sind nach "Capital"-Informationen (Ausgabe 10/2018, ab 20. September am Kiosk) gescheitert.

Am 9. August 2017 hatte Etihad, damals mit knapp 30 Prozent an der defizitären Air Berlin beteiligt, eine fällige Überweisung platzen lassen. Zwei Tage später folgte die Erklärung, dass Etihad jede finanzielle Unterstützung zurückziehe. Am 15. August meldete Deutschlands zweitgrößte Airline Insolvenz an.

Der juristische Streit dreht sich nun um einen sogenannten Comfort Letter, den Etihad Ende April 2017 ausgestellt hat. Darin sicherte die Airline aus den Vereinigten Emiraten zu, Air Berlin bis Ende 2018 weiter zu finanzieren und Verluste auszugleichen. Nur dieser Comfort Letter verhinderte, dass Wirtschaftsprüfer schon damals Air Berlin zum Insolvenzrichter schickten.

Nach Ansicht von Insolvenzverwalter Flöther ist der Comfort Letter wie eine Patronatserklärung zu werten. Etihad wäre damit für alle offenen Ansprüche aus der Air-Berlin-Pleite haftbar. Insgesamt haben bei Flöther mehr als eine Million Gläubiger Forderungen angemeldet.

Forderungen von bis zu drei Milliarden Euro

Die offenen Rechnungen summieren sich bisher auf mindestens eine Milliarde Euro. Da der Insolvenzverwalter, der laut "Capital" für einen Vergleich weiterhin offen ist, im Laufe eines Gerichtsverfahrens noch Ansprüche nachmelden könnte, dürfte die Gesamtsumme einer Schadensersatzklage eher bei zwei bis drei Milliarden Euro liegen.

Um einen so großen Prozess vom Landgericht Berlin bis zum Bundesgerichtshof ausfechten zu können, hat sich Flöther die Angebote mehrerer Prozesskostenfinanzierer gesichert. Im Erfolgsfall, auch im Falle eines späteren Vergleichs, erhalten sie einen Anteil der Entschädigung.
© Capital, aero.de | Abb.: Airbus | 18.09.2018 13:07

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Beitrag vom 18.09.2018 - 21:34 Uhr
Ein solcher Prozeß dürfte heiter bis lustige werden.

"Nach Ansicht von Insolvenzverwalter Flöther ist der Comfort Letter (CL) wie eine Patronatserklärung zu werten." Das ist der Satz der den Sprengstoff birgt. Für mich ist nämlich eine CL etwas anderes als eine Patronatserklärung. Aber Vorsicht, es kommt nicht auf meine Meinung an, sondern auf den (wahrscheinlich) englischsprachigen Text der Vereinbarung. Insbesondere da AB eine PLC & Co KG mit Sitz in Berlin gewesen ist, aber nach dem veröffentlichten Jahresabschluß das Testat von englischen Wirtschaftsprüfern erteilt worden ist. Interessante Zeiten brechen an, zumal es um echt viel Geld geht. Ein Prozeß der sich rentiert!


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