Entschädigungsansprüche
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Ryanair darf Abtretung nicht ausschließen

Ryanair in Frankfurt
Ryanair in Frankfurt, © Lufthansa

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NÜRNBERG - Verspätete Passagiere des Billigfliegers Ryanair dürfen in Deutschland ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten.

Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Nürnberg hervor, das gegenteilige Bestimmungen in den Ryanair-Geschäftsbedingungen für rechtswidrig erklärt hat.

Die Iren haben laut Mitteilung der bayerischen Justiz ihre Berufung zurückgenommen, nachdem das Landgericht Nürnberg seine Zustimmung zum Urteil der ersten Instanz hatte erkennen lassen.

Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de, der regelmäßig mögliche Entschädigungsansprüche von Passagieren ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften.

Ryanair will diese Unternehmen möglichst von Entschädigungen ausschließen und hält ihnen vor, von Kunden überhöhte Preise für ihre Dienstleistungen zu verlangen. Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätungen komplett untersagt.

Nachdem diese Klausel vor deutschen Gericja?Jhten nicht standgehalten hatte, sollten Übertragungen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspäteten Flug genutzt hatten.

Auch diese Regelung benachteiligt nach Auffassung der Nürnberger Richter die Fluggäste einseitig. Sie müssten in ihrer Entscheidung frei bleiben, ein in solchen Angelegenheiten erfahrenes Unternehmen kostenpflichtig zu beauftragen. Ryanair entstehe dadurch kein zusätzlicher Aufwand.

EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann hielt Ryanair "dreistes und kundenunfreundliches Verhalten" vor. Die Iren ließen es häufig auf Klagen ankommen. EUflight habe aber von bislang mehr als 800 Verfahren gegen die Airline erst 4 verloren. Ryanair äußerte sich zunächst nicht zu der Nürnberger Entscheidung.
© aero.de, dpa | 25.09.2018 15:58

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Beitrag vom 27.09.2018 - 09:06 Uhr

Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Naja, ein Tag versauter/verpasster Urlaub ist auch unabhängig von Flugpreis ...
Und warum sollen die Billigheimer hier auch wieder ggü den anderen sparen können?
Letztlich sind die Entschädigungen ein Teil der Kalkulation der Betriebskosten.
Diese Kosten einfach nur zu ignorieren und das Beste zu hoffen, funktioniert nicht.


So richtig ihre vorherigen Ausführungen sind, so möchte ich zum letzten Absatz aber doch eine Lanze brechen.

Genau wie Firmen durch Anwälte offensichtlich "erzogen" werden müssen, ihren Pflichten nach zu kommen, so finde ich, dass es dem Kunden zumutbar ist, sich Gedanken über die potentiellen Folgen zu machen. Wenn ich ein günstig angebotenes Ticket kaufe, kann ich doch nicht auf eine Entschädigung wetten, die ein vielfaches des Tickets ausmacht und man im Zweifelsfall sogar noch mit deutlichem Gewinn aus einer nicht erfolgten Leistung heraus gehe...

Ein grundsätzliche Relation wäre da durchaus wünschenswert. Dafür könnte man ja auch die maximal Werte hochschrauben.

Meinetwegen, z.B. dass die maximale Entschädigung nicht das 10-fache des Ticketgesamtpreises überschreiten darf... Dann hätte der 20€ Kunde immer noch einen recht hohen Anspruch auf Entschädigung und der 200€ Kunde würde wenigstens mal ansatzweise seine potentiellen Probleme kompensiert.

- Airlines mit 200 Euro Tickets halten sich genauso wenig an das Fluggastrecht. Auch hiermuss man meist klagen.
- Warum bitte soll ich einplanen, dass die Airline mit dem 200 Euro geltendes Recht beachtet und die mit dem 20 euro Ticket darf es ignorieren? EU Recht sollte verlässlich immer gelten.
Beitrag vom 27.09.2018 - 08:59 Uhr
Wenn ich mit dem Zug von FFM nach Berlin fahren will und der zug ausfällt, dann nehme ich den nächsten eine Stunde später. Ich brauche auch kein neues Ticket. Mein altes gilt in der Regel auch für den nächsten Zug. Ziemlich sicher habe ich in dem zug dann keine Sitzplatzreservierung und kann eventuell 4 Stunden stehen. Ich bin auch hier für eine Entschädigung aber meine Probleme sind überschaubar.

Will ich mit dem Flieger nach 2 Tagen Meeting von Madrid nach Hause und der Flieger fällt aus, kann ich nicht einfach in den nächsten einsteigen.
- die nächsten sind meist ausgebucht
- ich brauche auf jeden Fall ein neues Ticket und das kostet meist 10 mal soviel, wie das originale, welches ich 3 Monate vorher gebucht habe
- da ich nicht mehr am selben Tag weg komme, brauche ich ein Hotel
- ich habe ein Arbeitsausfall und muss zusätzlichen Urlaub nehmen, um in einen schäbigen Flughafenhotel auf den Ersatzflug zu warten

Ich finde das Fluggastrecht sehr gut und klage immer, weil ein ausgefallener Flug für mich immer grosse Probleme bedeuten und eventuell mein ganzes Wochenende versaut ist und meine Familie umsonst auf mich wartet. LEIDER klagen viel zu wenig gegen Raynair und damit halten sich deren Kosten in Grenzen. VC und Verdi sollten an den Flughäfen present sein und Werbung für Fluggastrecht-Anwälte und Portale Werbung machen und den Leuten bei den Ausfüllen der Formulare helfen. Die haben nur meist in dem Moment andere sorgen und das mit der Kostenerstattung kommt erst später zuhause auf und da will man dann nicht noch zusätzlichen Ärger und ist froh alles überstanden zu haben.
Beitrag vom 27.09.2018 - 08:45 Uhr

Ersatzansprüche ja. Aber nicht ohne Relation zum Flugpreis.

Naja, ein Tag versauter/verpasster Urlaub ist auch unabhängig von Flugpreis ...
Und warum sollen die Billigheimer hier auch wieder ggü den anderen sparen können?
Letztlich sind die Entschädigungen ein Teil der Kalkulation der Betriebskosten.
Diese Kosten einfach nur zu ignorieren und das Beste zu hoffen, funktioniert nicht.


So richtig ihre vorherigen Ausführungen sind, so möchte ich zum letzten Absatz aber doch eine Lanze brechen.

Genau wie Firmen durch Anwälte offensichtlich "erzogen" werden müssen, ihren Pflichten nach zu kommen, so finde ich, dass es dem Kunden zumutbar ist, sich Gedanken über die potentiellen Folgen zu machen. Wenn ich ein günstig angebotenes Ticket kaufe, kann ich doch nicht auf eine Entschädigung wetten, die ein vielfaches des Tickets ausmacht und man im Zweifelsfall sogar noch mit deutlichem Gewinn aus einer nicht erfolgten Leistung heraus gehe...

Ein grundsätzliche Relation wäre da durchaus wünschenswert. Dafür könnte man ja auch die maximal Werte hochschrauben.

Meinetwegen, z.B. dass die maximale Entschädigung nicht das 10-fache des Ticketgesamtpreises überschreiten darf... Dann hätte der 20€ Kunde immer noch einen recht hohen Anspruch auf Entschädigung und der 200€ Kunde würde wenigstens mal ansatzweise seine potentiellen Probleme kompensiert.


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