Schweizer Amt schreitet ein
Älter als 7 Tage

Zu viel Fluglärm durch Flughafen Zürich

Dock E, Flughafen Zürich
Dock E, Flughafen Zürich, © Flughafen Zürich

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ZÜRICH - Der Flughafen Zürich hat die zulässige Lärmbelastung durch Starts und Landungen nach 22.00 Uhr teils erheblich überschritten und wird deshalb jetzt gemaßregelt. 

Die Zahl der Slots für Starts und Landungen am späten Abend wird auf dem heutigen Stand eingefroren, wie das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt am Mittwoch mitteilte. 

Der Flughafen bedauerte, dass damit "die weitere Entwicklung am Flughafen Zürich beschnitten wird", wie Sprecher Philipp Bircher sagte. Mit neuen Abrollwegen, die demnächst in Betrieb gehen, werde die Kapazität nicht ausgebaut, betonte das Amt. 

Vielmehr sollen sie nach Angaben des Amtes die pünktlichere Abwicklung von Landungen nach 21.00 Uhr sicherstellen. Damit soll auch die Zahl der verspäteten Abflüge nach 23.00 Uhr reduziert werden. Der Flughafen hat eine Nachtruhe von 23.30 Uhr bis 06.00 Uhr. In der letzten halben Stunde dürfen aber nur noch verspätete Maschinen starten und landen.

Das Bundesamt reagierte auf einen Bericht des Flughafens, wonach im Jahr 2016 die zulässige Lärmbelastung nach 22.00 Uhr teils erheblich überschritten wurde. Betroffen waren vor allem die Kantone Aargau, Schaffhausen und Gebiete des Kantons Zürich.

Deutschland und die Schweiz streiten seit Jahren um die Fluglärmbelastung durch den Züricher Flughafen. Er liegt keine 20 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Deutschland hat die Anflüge über süddeutschem Gebiet am späten Abend und frühen Morgen und an Wochenenden einseitig eingeschränkt. 

Ein Staatsvertrag zur Regelung des Flughafenbetriebs in beiderseitigem Einvernehmen von 2012 wurde in Deutschland bislang nicht ratifiziert.
© dpa | 25.07.2018 12:40


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