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Wie die für Genehmigungen zuständige Landesluftfahrtbehörde am Donnerstag mitteilte, dürfen an dem Flughafen zwischen 22 und 23 Uhr pro Tag im Schnitt nur vier Landungen abgefertigt werden. Starts nach 22 Uhr sind demnach nicht mehr zulässig.
Bei Verspätungen sind Landeausnahmen bis 23.30 Uhr erlaubt. Für verspätete Abflüge sind Ausnahmen bis 22.30 Uhr möglich. Aber: Mehr als 16 Ausnahmen pro Monat sind nicht in Ordnung. Bislang galt hier die Zahl 20. Laut Mitteilung hat die Bezirksregierung damit die Interessen der Anwohner berücksichtigt, die ein Recht auf eine ungestörte Nachtruhe haben.
Damit ist die Behörde einer Forderung des Oberverwaltungsgerichts in Münster nachgekommen. Das OVG hatte im Dezember 2015 eine bis dahin gültige Nachtflugregelung für den Flughafen gekippt und eine Neubewertung gefordert. Die Richter bemängelten damals, dass die Genehmigungsbehörde die Lärmbelastung der Anwohner nicht genügend berücksichtigt habe.
Es sei erforderlich, plausibel darzulegen, dass der für die Nacht geplante Verkehr nicht auch am Tag abgewickelt werden kann.
© dpa, aero.de | 23.08.2018 16:42
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