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Gericht verbietet Zwangsversetzung von Ryanair-Piloten

Ryanair Boeing 737-800
Ryanair Boeing 737-800, © NUE, Archiv

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EINDHOVEN - Ryanair darf nach einem Gerichtsurteil nicht 16 Piloten aus den Niederlanden ins Ausland versetzen. Ein Gericht im südniederländischen Den Bosch stoppte am Donnerstag die geplante Zwangsversetzung.

Ryanair kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die irische Gesellschaft hatte den Piloten am 1. Oktober mitgeteilt, dass sie zum 4. November versetzt würden, da der Standort in Eindhoven geschlossen werde.

Die Piloten hatten dagegen geklagt und angeführt, dass die Zwangsversetzung eine Reaktion auf die jüngsten Streiks von Mitarbeitern sei. Darin gab das Gericht den Piloten nun recht: "Es hat allen Anschein, dass der Beschluss als Sanktion auf frühere Streikaktionen genommen wurde."

Ryanair hatte erklärt, dass der Standort in Eindhoven aus Kostengründen aufgegeben werde. Die Versetzung sei nach irischem Arbeitsrecht erlaubt. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Die Versetzung sei sehr einschneidend für die Piloten. Dafür müsse ein Arbeitgeber schwerwiegende Gründe haben. Nach Ansicht des Gerichts aber hatte die Fluggesellschaft die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit der Schließung nicht nachgewiesen.
© aero.de | 01.11.2018 16:50

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Beitrag vom 01.11.2018 - 20:31 Uhr
Und genau solche Urtele müssen einheitlich in Europa die Willkür mancher Arbeitgeber, gerade in der Luftfahrt, einschränken.


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