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Italien stoppt Ryanairs neue Handgepäck-Regeln

Ryanair New Boeing Sky Interior
Ryanair Boeing 737-800, © Ryanair

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ROM - Die italienische Kartellbehörde hat die Billigflieger Ryanair und Wizz Air daran gehindert, von diesem Donnerstag an neue Gebühren für Handgepäck einzuführen.

Handgepäck sei ein "wesentlicher Bestandteil" im Luftverkehr, teilte die Behörde am Mittwochabend mit. Müsse der Reisende dafür extra zahlen, verzerre das nicht nur den realen Preis für die Flugreise, sondern führe den Verbraucher auch in die Irre, argumentierten die Wettbewerbshüter.

Die neuen Gepäckrichtlinien der beiden Billigflieger, die an diesem Donnerstag auch in Deutschland in Kraft treten sollten, sehen vor, dass Reisende im Standardtarif lediglich eine kleine Tasche mit an Bord nehmen können, ohne mehr zu bezahlen. Bislang war auch ein Rollkoffer mit bestimmten Maßen und Gewicht kostenlos, wenn er am Gate in den Frachtraum eingecheckt wurde.

Nur gegen einen Aufpreis von 6 Euro dürfen nun zwei Gepäckstücke in die Kabine mitgenommen werden.

Die Behörde forderte Ryanair und Wizz Air auf, vorübergehend alle Aktivitäten auszusetzen, die darauf abzielen, einen Zuschlag für ein "großes Handgepäckstück" zu verlangen. Das Unternehmen teilte per Twitter mit, dass die Umstellung der Abfertigung funktioniere und den Einstiegsprozess an den Flughäfen beschleunigt habe.

Grundsätzlich gibt es international keine Vorschriften zu Größe und Gewicht des Handgepäcks, sondern lediglich Empfehlungen des Airline-Verbandes IATA. Die noch kostenfreie Tasche bei Wizz Air und Ryanair liegt in den Maßen (40x20x25cm) deutlich unter den IATA-Vorgaben (56x45x25cm).

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) empfiehlt Passagieren grundsätzlich, vor der Reise die Bedingungen der gebuchten Airlines zu studieren.
© dpa-AFX, aero.de | 01.11.2018 12:37

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Beitrag vom 01.11.2018 - 20:16 Uhr
Guter Schritt.
Wegen so bescheuerten Regeln fliegt man halt auch nicht mit solchen Airlines. Der Kunde hat ja auch eine Macht....
Beitrag vom 01.11.2018 - 15:27 Uhr
Diesen Schritt kann man nur begrüßen, auch wenn er aus Italien kommt ;). Der Gesetzgeber müsste zwecks besserer Vergleichbarkeit Mindeststandards für das Bewerben von Ticketpreisen beim Marketing vorgeben. Wenn der Passagier dann freiwillig eine Leistung abwählt, weil er etwa ganz ohne Gepäck reist ist das O.K. Sollte aber nicht den Standard bilden.

Dieser Beitrag wurde am 01.11.2018 16:34 Uhr bearbeitet.


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