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Bislang haben sie auch rechtlich schlechte Karten: Das Betriebsverfassungsgesetz sieht zwar eine Beschäftigtenvertretung für Arbeitnehmer im Flugbetrieb als Kann-Bestimmung vor.
Das greift aber nur, wenn Geschäftsleitung und Gewerkschaften einverstanden sind. Lehnt eine der beiden Tarifparteien ab, sieht das Gesetz keine Alternative vor. Berlin will das Gesetz nun ändern, um auch bei Ryanair die Gründung von Personalvertretungen zu ermöglichen.
Zuletzt verhinderte die Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland per Gericht die Formierung eines Betriebsrats.
Die aktuelle Regelung stamme aus den 1950er Jahren und sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Berlins Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke). Der Umgang von Ryanair mit seinen Beschäftigten sei nicht akzeptabel. Was bei Lufthansa, Condor oder Easyjet möglich sei, müsse auch bei Ryanair gelten.
Nach Angaben der Senatorin schließen sich Bremen, Thüringen und Brandenburg der Bundesratsinitiative an. Zuletzt hatte es bei Ryanair heftige Tarifauseinandersetzungen bis hin zu Streiks gegeben.
© dpa-AFX, aero.de | 13.11.2018 16:12
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