Verwandte Themen
Ryanair hat sich bislang auf die bisherige Rechtsprechung berufen, dass Streiks zu den "außergewöhnlichen Umständen" zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen. Die CAA vertritt hingegen die Auffassung, dass bei diesen Crew-Streiks den Passagieren nach den EU-Richtlinien doch Entschädigungen zustehen.
Nach einem Bericht der britischen Nachrichtenagentur PA vom Mittwoch hat Ryanair daraufhin die Zusammenarbeit mit der CAA-Schlichtungsstelle ADR beendet.
© dpa-AFX | 05.12.2018 12:20
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.