Flugverspätungen
Älter als 7 Tage

Bundesrat für leichtere Entschädigungen

Terminal 1 A Finger Frankfurt
Terminal 1 A Finger Frankfurt, © Fraport AG

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BERLIN - Fluggäste und Bahnkunden sollen bei Zug- und Flugverspätungen leichter finanzielle Entschädigungen erhalten - dafür macht sich der Bundesrat stark. Eine Mehrheit der Länderkammer stimmte am Freitag für einen entsprechenden Antrag des Saarlandes. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, neue gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, "etwa hinsichtlich der Automatisierung des Entschädigungsverfahrens".

Es sei nicht einzusehen, dass Flüge und Züge per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden müsse, heißt es in dem Antrag. Dies käme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen keine Wirkung erziele, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden.

Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse zu verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen.

"Wer Flug- oder Bahntickets bucht und dann sprichwörtlich am Gate oder Bahnsteig stehengelassen wird, darf am Ende nicht länger der Dumme sein und seinen finanziellen Ansprüchen hinterherlaufen müssen", sagte Umwelt- und Verbraucherminister Reinhold Jost (SPD), derzeit Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Deutschen Presse-Agentur. Die Verbraucher sollten künftig bei Verspätung oder Ausfall von Flug oder Bahn eine automatische Entschädigung bekommen - "ohne Formulardschungel, ohne wochenlanges Warten oder Ärger mit der Servicehotline". Das gehe technisch und müsse daher nun zügig angegangen werden.
© dpa | Abb.: Symbolbild | 14.12.2018 06:37

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Beitrag vom 14.12.2018 - 14:03 Uhr
Es würde zunächst ausreichen, von den Lufzfahrtgesellschaften zu verlangen, dass sie den Nachweis erbringen, dass sie überhaupt in der Lage sind, in angemessener Zeit (z.B. 5 Arbeitstage) die Zahlungen zu leisten.
Falls man grundsätzlich Verspätungen und unplanmässige Landunge ausschliesst, kann man wohl viel Geld einsparen.


Dieser Beitrag wurde am 14.12.2018 14:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.12.2018 - 08:15 Uhr
Spannend ist die Frage mit den Bahnkunden, die ein Pendlerticket haben, also ein Jahresticket z.B. für die Strecke A nach B oder Inhaber der BahnCard 100 (gesamtes Streckennetz) - hier wird keine bestimmte Fahrt gebucht, aber der Zug hat dennoch Verspätung.

Ich kenne die derzeitigen Regelungen nicht, aber da es nicht um den Anspruch auf Entschädigung an sich geht, sondern darum, dass Kunden nicht mehr so hartnäckig kämpfen müssen, um ihr Recht durchzusetzen, wird das am Anspruch auf Entschädigung für Kunden mit Zeitkarten wird wohl nichts ändern. Mir stellt sich aber die Frage, wie das für Kunden gehandhabt wird, die ihr Ticket noch klassisch analog am Schalter oder Automaten kaufen.

Der Erfolg dieses Gesetzes wird meiner Meinung nach ganz erheblich von der Höhe der Sanktionen bei Verstößen abhängen. Ein Recht auf Entschädigung besteht ja bereits jetzt, trotzdem muss man als Kunde oft genug darum kämpfen. Das wird sich insbesondere bei den schwarzen Schafen der Transportbranche ohne Androhung schmerzhafter Strafen nicht ändern.
Beitrag vom 14.12.2018 - 07:55 Uhr
Spannend ist die Frage mit den Bahnkunden, die ein Pendlerticket haben, also ein Jahresticket z.B. für die Strecke A nach B oder Inhaber der BahnCard 100 (gesamtes Streckennetz) - hier wird keine bestimmte Fahrt gebucht, aber der Zug hat dennoch Verspätung.


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