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Das Gericht wird sich am Donnerstag (14. Februar) erneut mit den Klagen von acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz befassen. Diese wehren sich gegen die Lärmbelastung durch eine Flugroute, bei der startende Flieger bei Westwind erst einen Schlenker nach Süden machen. Wenn die Verhandlung normal läuft, wird am Abend ein Urteil verkündet, sagte ein VGH-Sprecher. (9 C 651/16.T)
Eingeführt worden war die Südumfliegung, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten und damit sich startende Flugzeuge nicht in die Quere kommen. Dabei machen Maschinen nach dem Start Richtung Westen erst einen Schlenker Richtung Süden. Sie steigen dann statt über Rüsselheim bei Groß-Gerau auf, bevor sie nach Norden abdrehen. Deshalb wehren sich Groß-Gerau und sieben weitere Gemeinden aus dem hessisch-rheinland-pfälzischen Grenzgebiet.
2013 waren die Klagen das erste Mal vor dem Verwaltungsgerichtshof verhandelt worden. Damals hatten die Richter die Südumfliegung gekippt, weil sie Defizite bei der Auswahl der Route sahen. Das Urteil wurde nie rechtskräftig: Das Bundesverwaltungsgericht hob es 2015 auf. Die Frage sei nicht, ob ein Abwägungsfehler eine andere Flugroute möglich erscheine lasse, sondern ob es eine Route geben, über die Flüge flüssig, sicher und ohne zusätzliche Lärmbelastungen abgewickelt werden könnten.
© dpa | 11.02.2019 06:11
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