Verwandte Themen
Die Regelungen zu Ownership and Control ziehen eine klare Haltelinie: Investoren ohne EU-Pass dürfen zusammen maximal 49 Prozent einer EU-Airline kontrollieren. Sonst stehen deren Flugrechte im gemeinsamen Luftverkehrsmarkt auf dem Spiel.
Für die Zeit nach dem 29. März 2019 erlegt sich IAG eine noch schärfere Grenze von 47,5 Prozent auf, macht allerdings eine Ausnahme: britische Privatpersonen und Unternehmen will der Konzern auch nach dem Austritt ausdrücklich "nicht" als Nicht-EU-Investoren einstufen.
Der Trick: mit der niedrig angesetzten Schwelle von 47,5 Prozent verschafft sich IAG einen doppelten Boden - der Konzern gewinnt Handlungsspielraum, sofern britische Aktionäre nach dem Brexit doch neu klassifiziert werden müssen.
Im Zuge des EU-Austritts muss IAG zudem den künftigen Status ihrer Töchter Iberia, Vueling und Aer Lingus klären. Der Konzern verweist darauf, dass die fliegenden Töchter in Irland und Kontinentaleuropa so fest in ihren Heimatländern verankert sind, dass selbst ein harter Brexit ihren EU-Status nicht gefährdet.
Diese Rechtsmeinung stützt man in London auf Gesellschaftsstrukturen vor Ort. So parken 50,1 Prozent der Stimmrechte bei Iberia beim spanischen Treuhänder "Garanair", während kommerzielle Rechte - etwa die Ansprüche auf den Gewinn - dem Dachkonzern IAG zufallen.
Größter Nicht-EU-Aktionär der IAG ist Qatar Airways mit 21,4 Prozent.
Easyjet bittet britische Aktionäre hingegen direkt zur Tür: die Airline will Aktionäre aus Großbritannien und anderen Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums loswerden. Easyjet-Chef Johan Lundgren will sicherstellen, dass die Fluggesellschaft spätestens am 29. März mehrheitlich Eignern aus dem EU-Wirtschaftsraum gehört.
© aero.de, Bloomberg News | Abb.: Heathrow Airport | 12.02.2019 08:51
Kommentare (4) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
*Strohhalm umarm*
Na dann, mal gucken ob die EU, dessen Teil GB ab dem April diesen Jahres nicht mehr ist, GB Investoren als EU Bürger einstuft.
Dieser Beitrag wurde am 12.02.2019 09:45 Uhr bearbeitet.